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media Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflicht Versicherung «BHV»
Als wichtige Ergänzung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden können die Tarifbausteine der Betriebshaftpflicht mit drei verschieden hohen Versicherungssummen (Deckungssummen) eingeschlossen werden. Dadurch können Sie den Versicherungsschutz ganz nach Ihren Anforderungen zusammenstellen und in der Zukunft flexibel an Ihre Situation anpassen.
| Bausteine | Selbstbehalt | Deckungssummen* | Jahresbruttobeitrag | für Existenzgründer |
| BHV 2.2 | 500,00 € | 2.000.000 € | 107,10 € | 91,04 € |
| BHV 3.3 | 500,00 € | 3.000.000 € | 178,50 € | 151,73 € |
| BHV 5.5 | 500,00 € | 5.000.000 € | 285,60 € | 187,13 € |
1. Versicherungsumfang
Durch die All-Risk-Deckung sind alle typischen Personen- und Sachschäden durch Ihre Tätigkeit als Selbständiger, Freiberufler, Agentur oder Dienstleister im Medienumfeld ohne abschließende Aufzählung versichert. Hier ein paar Beispiele:
- ein Modell verletzt sich bei Aufnahmen unter Ihrer Leitung
- Sachschaden bei einem Shooting auf fremder Location
- Schäden auf Dienstreisen (weltweit)
- Schäden bei Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Events
- Mietsachschäden sowie Schäden durch Brand oder Explosion
- Verlust von Schlüsseln und Code-Karten
- Schäden aus der Umwelthaftung
2. Ausschlüsse der Büro- und Betriebshaftpflicht
Durch den «BHV»-Baustein sind unter anderem nicht versichert:
- Vermögensschäden aus dem Leistungs- und Dienstleistungsrisiko
Hinweis: Diese Schäden sind bereits über den Grundbaustein der Vermögensschaden Haftpflicht versichert - Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung
- Schäden an fremden beweglichen Sachen, die z.B. gemietet, geleast gepachtet oder geliehen sind
- Ansprüche wegen des Nichteintreffens von Prognosen über Erträge, Einsparungen, Kosten oder Liefertermine
- Ansprüche gegen rechtlich selbständige Tochterunternehmen und ausländische unselbständige Niederlassungen, wenn diese im Versicherungsschein nicht namentlich genannt sind
Hinweis: Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse der
exali media Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflicht Bedingungen 11-2008
3. In der media Betriebshaftpflicht mitversicherte Personen
- Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
- Angestellte und freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, Volontäre und Praktikanten
Hinweis: Verzicht des Versicherers auf Regress bei freien Mitarbeitern! - in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
- Subunternehmer (nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer sowie deren Mitarbeiter).
4. In der media Betriebshaftpflicht mitversicherte Niederlassungen
Als mitversichert gelten auch Leistungen und Tätigkeiten von inländischen
- rechtlich unselbständige Tochtergesellschaften
- Niederlassungen oder Zweigstellen ohne namentliche Nennung
5. Höchst-Entschädigungsleistung
- Tätigkeitsschäden bis 75.000,00 €
- Mietsachschäden auf Geschäftsreisen bis 50.000,00 €
- Schlüsselschäden und Verlust von Karten bis 25.000,00 €
Erläuterungen im exali Glossar: (öffnet in neuem Fenster)Erklärung Mietsachschäden
Erklärung Tätigkeitsschäden
Erklärung Betriebshaftpflichtversicherung
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