Deckt die exali Media-Haftpflicht light auch Tonbearbeitung und 3D Compositing ab?

Sie fragen - Wir antworten | Mai 2009

Frage: Ich bin freiberuflicher Dienstleister in der Medienbranche, hauptsächlich in der Bild- und Tonbearbeitung (TV), aber auch als Grafiker im Bereich 3D Compositing (TV). Da ich meist vor Ort bei meinen Auftraggebern und mit deren Equipment arbeite, die Frage: Sind meine Tätigkeiten über die Haftpflicht von exali Media überhaupt versicherbar?

Antwort von exali

Ralph Günther: Ja, das sind sie. Und gestatten Sie mir hierzu einen wichtigen Hinweis: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von exali Media zeichnet sich durch eine sogenannte offene Deckung aus. Das heißt: Alle Tätigkeiten eines Grafikers oder Designers sind versichert, ohne dass sie im Einzelnen aufgelistet werden.

Zur Verdeutlichung einige Beispiele für Tätigkeiten von einem Grafiker oder Designer, die über den Baustein Vermögensschaden-Haftpflicht der exali Media-Haftplicht light versichert sind:

  • Entwicklungs- und Entwurfsarbeiten für Printprodukte jeder Art
  • Erstellung reproduktionsfähiger Vorlagen (Reinzeichnungen)
  • Überprüfung des Andrucks
  • Gestaltung und Umsetzung von Webseiten
  • Anfertigung von Bilddateien, Gemälden, Zeichnungen, Aquarellen und Drucken zur Bebilderung (Illustrationen) von Büchern, Zeitschriften, Schriftstücken und elektronischen Medien
  • Beantragung von Domains und Internetzugängen
  • Beratung Grafik- und Mediendesign
  • Beratung in Werbung und Marketing (Konzeption, Vermarktungsstrategien, Produktplacement, Marketing Research, Branding, Public Relations (PR), Corporate Publishing, Corporate Identity (CI)
  • Komposition von Gebrauchsmusik: Jingles, Werbespots, Telefonwarteschleifen, Filmmusik, Vertonung von Internetseiten
  • Fotografie/ Auftragsfotografie, Foto-/ Bildbearbeitung, Bildmontage, Erstellung von Slide-Shows und Multivisions-Shows

Zur Ergänzung einige Beispiele für Tätigkeiten von einem Webdesigner, die über den Baustein Vermögensschaden-Haftpflicht der exali Media-Haftplicht light versichert sind:

  • Gestaltung, Umsetzung und Pflege von Internet-Seiten, Internetmasken, Interfaces, Web Applikationen und -Animationen
  • Anpassen und Aufsetzen von CMS (Content Management Systemen), Webshops, Internetplattformen und Portalen
  • Erstellung von (reproduktionsfähigen) Vorlagen und (Web-)Templates
  • Beantragung von Internetadressen (Domains) und Internetzugängen
  • Beratung und Unterstützung für on-page und off-page Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinen Marketing, der Usability, Analyse des Benutzerverhaltens etc.
  • Beratung auf dem Gebiet des Grafikdesigns

Ebenfalls wichtig: der Baustein Betriebshaftpflicht

In Ihrer E-Mail weisen Sie darauf hin, dass Sie meist in den Räumen Ihrer Auftraggeber und mit deren Equipment arbeiten. Daher ist für Sie auch der Baustein exali Media Bürohaftpflicht- und Betriebshaftpflicht Versicherung (BHV) sinnvoll. Dieser Baustein deckt zusätzlich Personen- und Sachschäden bei Arbeiten "im fremden Betrieb" ab.

Mehr Informationen zum Baustein "Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflichtversicherung" der Media-Haftpflicht light über exali finden Sie hier.

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In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

Werbegrafiker
Werbeberater
Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
Webmaster, Webentwickler
Web-Designer / Web-Developer
User Interface Designer
Usability Berater
Texter, Redakteur
System-Administrator
Suchmaschinenoptimierer
Social Media Berater
SEO & SEM Berater
Screendesigner
PR-Berater (Public Relations)
PHP-Programmierer
Online-Redakteur
Online Marketing Consultant
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(Open Source-) CMS Entwickler
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