Greift die Eigenschadenversicherung auch bei Rücktritt vor Aufnahme der Projekttätigkeit?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage: Ich habe die auf Ihrer Seite hinterlegten Infos zur RPC-Versicherung gelesen. Ist es richtig, dass bei dieser Zusatzoption meine eigenen Ausgaben wie zum Beispiel Software und Reisekosten versichert sind, falls der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt? Der Projektvermittler behält sich dieses Recht zum Beispiel bei Nichtzustandekommen des Vertrages mit seinem Kunden vor.

Antwort von exali

Ralph Günther: Der Eigenschadenbaustein RPC ersetzt, wie von Ihnen korrekt beschrieben, die Kosten, wenn während eines laufenden Projektes der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt.

Nehmen wir an, ein Projekt ist auf drei Monate angelegt. Nach zwei Monaten tritt der Kunde begründet wegen Leistungsverzögerung oder Schlechtleistung Ihrerseits vom Vertrag zurück. Sie werden für zwei Monate nicht bezahlt. In diesem Fall ist die Absicherung wichtig und sinnvoll.

Wenn ein Projekt, wie in Ihrem Beispiel erwähnt, gar nicht erst zustande kommt, sind mögliche Ausfallkosten überschaubar. Sie haben dann ja auch nicht über Monate hinweg ohne Bezahlung gearbeitet. Dieser Fall ist daher nicht versichert.

Weitere Informationen zu der Eigenschadendeckung finden Sie hier.

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