Frage: Ist der Einsatz von OSS (Open Souce Software) bei der Media-Haftpflicht light bereits im „Grundbaustein“ der Vermögensschadenhaftpflicht enthalten oder fällt das durch die der Softwarenutzung zugrunde liegenden GPL Lizenzvereinbarungen (General Public License) automatisch in den optionalen Baustein “vertragliche Haftung”?
Ralph Günther: Aus versicherungstechnischer Sicht liegt nach unserer Einschätzung bei einem GPL bzw. GNU Vertrag kein Individualvertag vor. Das bedeutet: Verstöße gegen diese Lizenzvereinbarungen sind als Ansprüche gesetzlicher Natur (z.B. Verstoß gegen Urheberrecht) zu sehen. Daher wird der Versicherer Hiscox den Schadenfall auch auf Basis der gesetzlichen Haftung regulieren.
Der Zusatzbaustein „Vertragliche Haftung“ ist für die eigene Verwendung von Open Source also nicht notwendig.
Dennoch kann sich bei der Weitergabe von Open Source basierten Produkten an Kunden, z.B. durch bestimmte individualvertragliche Vereinbarungen (Service Level Agreements), die Notwendigkeit für die Mitversicherung der vertraglichen Haftung ergeben.
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