Frage: Bietet die «Media-Haftpflicht» auch Versicherungs-Schutz, wenn ich einen Fehler bei einem Kundenprojekt mache – und nun macht der Auftraggeber mir gegenüber Schadenersatz wegen Folgeschäden geltend (z.B. entgangener Gewinn, Virus wegen Skriptfehler auf Kunden-PC, Druckfehler)?
Ralph Günther: Ja, Folgeschäden wie entgangener Gewinn des Kunden oder eine Leistungsverzögerung sind durch die «Media-Haftpflicht» über exali standardmäßig versichert – und zwar im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden.
Zur Erklärung: Versicherungstechnisch handelt es sich um einen Vermögensschaden, wenn einem Dritten (z.B. dem Auftraggeber) durch Fehler Ihrerseits ein finanzieller Nachteil zugefügt wird.
Das Konzept der «Media-Haftpflicht» ist darauf ausgelegt, Sie als Versicherungsnehmer in solch einem Fall zu schützen. Das bedeutet: Der Versicherer ersetzt den Folgeschaden wie zum Beispiel:
Zudem wehrt der Versicherer unberechtigte Schadenersatzforderungen seitens Ihres Auftraggebers an Sie ab und übernimmt auch dafür die Kosten (so genannter Passiver Rechtsschutz).
Über die «Media-Haftpflicht light» sind auch Druckfehler versichert. Bitte achten Sie jedoch auf Besonderheiten bei Druckeigenschäden – sie sind in der exali «Media-Haftpflicht XL» standardmäßig mitversichert.
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