Frage: Als Medienagentur sind wir auch in der Videoproduktion tätig, d.h. wir drehen auch beim Kunden oder in den Räumen Dritter Videofilme. Greift auch in diesen Fällen die BHV (Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung), wenn z.B. eine von uns aufgestellte Lampe umfällt und eine Glasscheibe o.ä. zerstört?
Ralph Günther: Der von Ihnen beschriebene Schaden ist ein ganz klassischer Fall, der über die exali Media Büro- und Betriebshaftpflicht versichert ist.
Durch die Betriebshaftpflicht sind Arbeiten auf «fremdem Grundstück», d.h. in den Räumlichkeiten und auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers oder Dritter versichert. Darüber hinaus besteht z.B. Versicherungsschutz auf Dienstreisen, bei Teilnahme oder Durchführung von Messen und Ausstellungen, Veranstaltungen und Events.
Den Versicherungsumfang der Media Betriebshaftpflicht finden Sie unter Ziffer I, 1.2 der Versicherungsbedingungen Media-Haftpflicht-light Bedingungen Hiscox 01-2011
Bitte beachten Sie dabei, dass es sich um eine «All-Risk-Deckung» handelt, bei der die betrieblichen Risiken nicht abschließend aufgezählt sind. Dies bedeutet, Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus den Ausschlüssen unter Ziffer II.
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