Media-Haftpflichtversicherung light passend für selbständigen Autor für Film und Fernsehen?

Sie fragen - Wir antworten | Juni 2009

Frage: Ich möchte mich nach meinem abgeschlossenem Studium als Autor für Film und Fernsehen selbstständig machen. Daher suche ich eine passende Berufshaftpflichtversicherung. In wie weit ist die von exali angebotene Media-Haftpflicht light für mich geeignet?

Antwort von exali

Ralph Günther: Generell: Die Media-Haftpflichtversicherung light über den Spezialversicherer Hiscox ist eine sehr umfassende Berufshaftpflichtversicherung für Medienschaffende und versichert in idealer Weise die beruflichen Risiken eines Autors – natürlich auch für Film und Fernsehen.

Warum in idealer Weise?
Als Autor sind Rechtsverletzungen (insbesondere im Urheberrecht, im Namens-, Marken- und Persönlichkeitsrecht) ein häufiges Risiko. Der Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) der Media-Haftpflicht light sichert Sie hier sehr gut ab.

Die Besonderheit: Selbst bei grob fahrlässigem Verhalten Ihrerseits kann der Versicherer den Schaden nicht ablehnen. Nicht vorgeschrieben ist eine vorherige Prüfung möglicher Rechte Dritter (etwa an einem Stoff für ein Drehbuch) durch geeignete Fachkräfte (Anwälte, Patentanwälte). Zudem gilt die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Deckungssumme) auch für diese Rechtsverletzungen.

Eine Einschränkung oder Herabsetzung der Summe, wie bei manch anderen Versicherungen üblich, gibt es bei der exali Media-Haftpflicht light ebenfalls nicht.

In unserem Online-Antrag können Sie die folgende Aufzählung von Berufen auswählen, welche im Versicherungsschein als versicherte Tätigkeiten dokumentiert werden:
 
exali bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden in Ausübung der erlaubten Tätigkeiten als freie Journalisten; Werbetexter; Texter; Ghostwriter; Copywriter, Redakteure; (Online-/Multimedia-)Redakteure; Content Manager; Autoren; Lektoren; Korrektoren; Dolmetscher; Übersetzer; Software-Lokalisierer.

Zu den "erlaubten Tätigkeiten" gehören zum Beispiel:

  • Verfassen von Fach-, Lehr-, Sach-, Drehbüchern etc.;
  • redaktionelle Tätigkeit bei der Veröffentlichung von Druckerzeugnissen in Wort und Bild sowie in audiovisuellen und elektronischen Medien;
  • Konzeption, Erstellung von Broschüren, Mitarbeiterzeitungen, Newslettern, Beilagen;
  • Erstellen von Werbetexten, Slogans, Headlines;
  • Recherche und Veröffentlichung von Nachrichten, Berichten, Unterhaltungs- und Werbesendungen in Rundfunk, Fernsehen und Internet;
  • Auswahl, Beurteilung, Bearbeiten und Redigieren von Manuskripten;
  • Übersetzung aller Arten von Text- und Tondokumenten;
  • Dolmetschen und Simultandolmetschen bei Geschäftsverhandlungen, Konferenzen, Präsentationen, Gerichtsverhandlungen;
  • Übersetzung von Software, Online-Hilfen und Handbüchern;
  • Überprüfung von Texten auf Rechtschreib- und Grammatikfehler, stilistische oder inhaltliche Korrekturen.

Auch hier gibt es eine Besonderheit:
Der Vertrag zur Media-Haftpflicht light bietet eine sogenannte "All-Risk-Deckung". Die versicherten Gefahren – besser gesagt: die daraus resultierenden Haftpflichtansprüche – sind bei der All-Risk-Deckung (auch Allgefahrendeckung genannt) nicht abschließend benannt.
 
Auf den Punkt gebracht: Versichert ist alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist.
 
Daher sind die versicherten Tätigkeiten (in Ihrem Beispiel als Autor) nur beispielhaft aufgeführt. Eine Einschränkung des Versicherungsschutzes ergibt sich nur aus den definierten Ausschlüssen (siehe hierzu Ziffer II. der Media-Haftpflicht-light Bedingungen Hiscox 01-2011). Damit ist der Versicherungsumfang sehr transparent.

Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die Media-Haftpflicht-light-Bedingungen-Hiscox-01-2011 angepasst.

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Juni 2009
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