Frage: Wir interessieren uns für die Media-Haftpflicht light. Mit unserer 2-Personen-GbR setzen wir Internet-Projekte um. Dabei arbeiten wir sowohl in der Konzeption und im Design als auch in der Programmierung.
Meine Frage bezieht sich auf die Einschränkung Hosting und Datenbankentwicklung. Wir bieten Hosting an – allerdings lediglich als Reseller (keine eigenen Server etc.). Wie sieht es da mit der Versicherbarkeit über die Media-Haftpflicht light aus? Ist eine Haftpflichtabsicherung in diesem Fall überhaupt sinnvoll?
Ralph Günther: Generell ist gerade beim Hosting eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. In der Regel liegt die Haftung der Servererreichbarkeit zwar beim Rechenzentrum. Fällt jedoch beispielsweise der Server durch fehlerhafte Administration aus, sind Sie in der Haftung.
Grundsätzlich sind Schäden im Zusammenhang mit dem Hosting als Reseller über die Media-Haftpflicht light versichert. Ebenso das Betreiben eines eigenen Webservers für Kundenprojekte. Solange das Hosting nicht Ihr Hauptgeschäft ist. Wäre es einer Ihrer Tätigkeits-Schwerpunkte, wäre ganz klar die IT-Haftpflichtversicherung zu favorisieren.
Die Wiederherstellung der gehosteten Websites und das Aufspielen der Backups kann längere Zeit dauern. Zeit, in der Ihren Kunden zusätzliche Verluste entstehen. Auch ein möglicher Datenverlust z.B. durch ein fehlerhaftes Backup könnte hier zu einem Schadenersatzanspruch Ihrer Kunden führen.
In der exali Media-Infobase haben wir dazu einen realen Schadenfall eines Internet-Dienstleisters geschildert. Dieser Schadenfall kann auf jeden Dienstleister übertragen werden, der das Backup von Kunden-Websites übernimmt.
Mehr zum Schadenfall: "Berufshaftpflicht in der Praxis: Fehlerhaftes Backup kann sehr teuer werden"
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