Ist die Media-Haftpflicht light für meine Einzelfirma und parallel für eine GbR möglich?

Sie fragen - Wir antworten | November 2009

Frage: Ich bin derzeit als freiberuflicher Grafik- und Webdesigner im tätig und gründe gerade mit einem selbstständigen Programmierer eine GbR. In Zukunft werde ich deshalb Aufträge sowohl als Freiberufler als auch über die gemeinsame GbR abwickeln.

Mein Kollege möchte bei Ihnen die IT-Haftpflichtversicherung abschließen und ich die Media-Haftpflicht light. Sind wir dann auch für die Tätigkeiten im Rahmen der gemeinsamen GbR versichert?

Antwort von exali

Ralph Günther: Die GbR stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar, die nicht automatisch über Ihren Media-Haftpflichtvertrag oder über die IT-Haftpflichtversicherung des Programmierers versichert.

ABER: Ich kann Ihnen in diesem Fall anbieten, dass wir eine besondere Vereinbarung  in Ihren Vertrag mit aufnehmen. Über diese sogenannte Nebenabrede können wir folgende zwei Punkte regeln:

  • Durch den IT-Haftpflichtvertrag des Programmierers ist auch die GbR versichert.
  • Im IT-Haftpflichtvertag wird geregelt, dass auch Ihre Leistungen im Medienbereich als Grafiker wie bei Ihrer Media-Haftpflicht light mitversichert sind, sofern Sie für die GbR tätig werden. Erlauben Sie mir hier den Hinweis: Webdesign ist generell versichert, da dies zur IT-Tätigkeit zählt.

WICHTIG: Der Jahresnettoumsatz der GbR wird bei der Jahresmeldung dem Umsatz der Einzelfirma des Programmierers zugerechnet.

Durch die Zusatzvereinbarungen ist kein separater Vertrag für die GbR notwendig. Ihre Tätigkeiten als Freiberufler im Medienbereich (Leistungen, die nicht über die GbR erbracht werden) sind dabei über Ihren eigenen Media-Haftpflichtvertrag versichert.

Mehr Informationen zur Media-Haftpflichtversicherung light über exali:

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