Frage: Ich bin derzeit als freiberuflicher Grafik- und Webdesigner im tätig und gründe gerade mit einem selbstständigen Programmierer eine GbR. In Zukunft werde ich deshalb Aufträge sowohl als Freiberufler als auch über die gemeinsame GbR abwickeln.
Mein Kollege möchte bei Ihnen die IT-Haftpflichtversicherung abschließen und ich die Media-Haftpflicht light. Sind wir dann auch für die Tätigkeiten im Rahmen der gemeinsamen GbR versichert?
Ralph Günther: Die GbR stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar, die nicht automatisch über Ihren Media-Haftpflichtvertrag oder über die IT-Haftpflichtversicherung des Programmierers versichert.
ABER: Ich kann Ihnen in diesem Fall anbieten, dass wir eine besondere Vereinbarung in Ihren Vertrag mit aufnehmen. Über diese sogenannte Nebenabrede können wir folgende zwei Punkte regeln:
Durch die Zusatzvereinbarungen ist kein separater Vertrag für die GbR notwendig. Ihre Tätigkeiten als Freiberufler im Medienbereich (Leistungen, die nicht über die GbR erbracht werden) sind dabei über Ihren eigenen Media-Haftpflichtvertrag versichert.
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