Media-Haftpflicht light oder IT-Haftpflichtversicherung?

Sie fragen - Wir antworten | Dezember 2009

Frage: Ich betreibe nebenberuflich eine kleine Webagentur mit derzeit rund 12.000 EUR Umsatz. Zu meinen Leistungen gehören vor allem Webdesign, Dienstleitungen zum Newsletter-Versand sowie Hosting-Dienste, die ich allerdings als Reseller eingekauft habe. Ich besitze also weder eigenes Rechenzentrum noch Server.
Welche Berufshaftpflicht ist für mich die Richtige? Die Media-Haftpflicht light oder doch besser die IT-Haftpflichtversicherung?

Antwort von exali

Ralph Günther: Ich empfehle Ihnen unsere exali Media-Haftpflichtversicherung light – und darf Sie vorweg gleich beruhigen: Sollte sich in der Zukunft Ihre Tätigkeitsschwerpunkt mehr in den IT-Bereich verschieben, können Sie natürlich ohne Probleme in unsere IT-Haftpflichtversicherung wechseln.

Für meine Empfehlung setze ich voraus, dass Sie Webdesign auf Basis von Open Source CMS Systemen (z.B. typo3, joomla, xt-commerce) durchführen und keine CMS-Systeme selbst entwickeln. Zudem passen Sie Datenbanken im Rahmen der Anforderungen des Webdesigns und der Funktionen an, führen jedoch keine eigene Datenbankentwicklung durch. Denn sonst würde ich Ihnen zur exali IT-Haftpflichtversicherung raten.

Auch Ihre Dienstleistungen zum Newsletter-Versand sind in der Media Haftpflicht versichert, sofern es sich um vorbereitende Tätigkeiten wie Gestaltung, Text sowie die Vorbereitung von Direktmarketing und Salespromotion Aktionen als Mediadienstleister handelt.

Einen Lettershop selbst oder ein Direktmarketing Unternehmen können wir nur auf besondere Vereinbarung versichern. Aufgrund der rechtlichen Situation mit „Mail-Spamming“ und unerlaubter Werbung, müssen wir uns dann das Risiko – sprich das Geschäftsmodell – schon genauer ansehen.

ABER: So, wie Sie Ihre Dienstleistung beschrieben haben, sind Ihre Tätigkeiten versichert. Ebenfalls sind Ihre Dienstleistungen im Bereich "Hosting als Reseller" versichert.

Erlauben Sie mir noch einen Hinweis zum Versicherungsumfang:

Es handelt sich bei der Media-Haftpflichtversicherung light um eine so genannte „Offene Deckung“. Das heißt: Versichert ist die erlaubte berufliche Tätigkeit als Werbdesigner etc., ohne dass die einzelnen versicherten Tätigkeiten und Risiken in einem abschließenden Katalog (named perils) aufgeführt sind.

Einschränkungen ergeben sich dabei nur aus den definierten Ausschlüssen. Daher sind die nachfolgend genannten Tätigkeiten – welche Sie übrigens auch nach der Beantragung der Versicherung im erstellten Versicherungsschein finden – nur Beispiele:

"exali bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden in Ausübung der erlaubten Tätigkeit als Webdesigner; 3D und 2D Webdesigner; Creativ und Art Director; Webdeveloper, Internetgestalter; Webpublisher; Screendesigner; Mediengestalter bzw. Kommunikationsdesigner; Digital Media bzw. Multimedia Designer; Hersteller von Filmen und Videos (für Werbe- und Imagezwecke); zum Beispiel

  • Gestaltung, Umsetzung und Pflege von Internet-Seiten, Internetmasken, Interfaces; Web Applicationen und Animationen;
  • Anpassen und Aufsetzen von CMS (Content Management Systemen); Webshops, Internetplattformen und Portalen;
  • Konzeptionierung und Erstellung von Filmen, Videofilmen, Livestreams, (3D)Animationen und Podcasts zu Werbe- und Imagezwecken;
  • Erstellung von (reproduktionsfähigen) Vorlagen und (Web-)Templates;
  • Beantragung von Internetadressen (Domains) und Internetzugängen;
  • Beratung und Unterstützung für on-page und off-page Suchmaschinenoptimierung (SEO) und
  • Suchmaschinen Marketing, der Usability, Analyse des Benutzerverhaltens etc.–
  • Beratung, Unterstützung und Umsetzung von Social Media Webseiten und Kampagnen sowie im Bereich Social Media Marketing (auch Forenarbeit);
  • Beratung auf dem Gebiet des Grafikdesigns;"

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