exali media - Schadenbeispiele

Schadenbeispiele zur Media-Haftpflicht

  • Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen geschützten Rechten (z. B. Bild, Ton, Text) durch übersehen, dass der erstellte Entwurf durch einen Dritten angemeldet und somit geschützt ist.
  • Bei einer Google AdWords Kampagne kommt es zu einem Wettbewerbsverstoß. Für die Abmahnung und seinen Schadenersatz nimmt Sie der Kunde in Regress.
  • Durch einen Fehler in der von Ihnen erstellten Eingabemaske werden fremde Kontodaten bestehender Kunden eingeblendet. Der Kunde macht Sie für diese Fehlfunktion schadenersatzpflichtig.
  • Fehlerhafte Recherche führt dazu, dass vom Auftraggeber mit einer neu gestalteten Marke versehene Werbedrucksachen und Webseiten vom Markt zurückgenommen und vernichtet bzw. umgestaltet werden müssen.
  • Durch Übersehen von Druck-, Schreib-, Farb- oder sonstigen Fehlern in Probeabzügen eines Prospektes entsteht Ihrem Kunden ein Schaden.
  • Beantragung eines falschen Domainnamens
  • Daten werden an den falschen Hostprovider übermittelt
  • Wegen eines Versehens muss ein Domainnamen teuer zurückgekauft werden.
  • Irrtümliche Löschung von Kundendaten
  • Weitergabe virenbehafteter Datenträger
  • Durch die mangelhafte Ausführung eines Subunternehmers (z. B. Datenbankprogrammierer, Grafiker, Texter) werden Sie vom Auftraggeber in Haftung genommen.
  • Der von Ihnen empfohlene Provider erfüllt nicht die Erwartungen des Kunden.
  • Fehlerhafte Personalanzeige, z. B. falsche Angabe der Anschrift des Inserenten
08.02.2012

„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...

25.01.2012

Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Goo...

17.01.2012

Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten d...

 

Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

Werbegrafiker
Werbeberater
Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
Webmaster, Webentwickler
Web-Designer / Web-Developer
User Interface Designer
Usability Berater
Texter, Redakteur
System-Administrator
Suchmaschinenoptimierer
Social Media Berater
SEO & SEM Berater
Screendesigner
PR-Berater (Public Relations)
PHP-Programmierer
Online-Redakteur
Online Marketing Consultant
(Open Source-) Online-Shop Programmierer
(Open Source-) CMS Entwickler
(Online-) Vertriebsconsultant
(Online-) Marketingmanager
Mediengestalter / Kommunikationsdesigner
Kreativ- und Art-Director
iOS / Android Entwickler
Internet-Programmierer
Internet Marketer
Grafiker, Illustrator
freier Kameramann
freier Journalist & Autor
Fotograf / Fotodesigner
Flash-Designer, 3D-Designer
Designer, Grafikdesigner
Datenbank-Administrator
Audiodesigner / Sounddesigner
2D & 3D Animations-Designer

 

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