Ist der Schadenersatz aufgrund von Fehlern in der Reinzeichnung versichert?

Sie fragen - Wir antworten | März 2009

Frage: Eine Frage zum Versicherungsumfang der Media-Haftpflichtversicherung light: Als Kommunikationsdesignerin fertige ich Reinzeichnungen von Flyern, Broschüren etc. an, die ich an eine Druckerei zum Druck liefere. Meine Arbeiten gehören demnach noch zur Druckvorstufe. Sind Schäden durch reingezeichnete Vorlagen, in die sich ein Fehler eingeschlichen hat, in der Media-Haftpflicht light mitversichert?

Antwort von exali

Ralph Günther: Ja, die Druckvorstufe ist in der Media-Haftpflichtversicherung light im Grundbaustein der Vermögensschadenhaftpflicht «VSH» mitversichert. Wir haben diese Leistung über unseren exali Sideletter (Rahmenvereinbarung) extra eingeschlossen. 

In den Besonderen Bedingungen zur Media-Hafttpflicht light 01-2011 heißt es unter Ziffer II, 3:

"Abweichend zu Ziffer II, 1.3 “Ansprüche wegen Produktfehlern” besteht Versicherungsschutz für Ansprüche aufgrund fehlerhafter Software, Webseiten, Templates und Druckerzeugnisse (z.B. Flyer, Broschüren etc.)."

Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass Sie den Druckauftrag nicht im eigenen Namen bzw. auf eigene Rechnung durchführen. In diesem Fall würde ein Eigenschaden vorliegen, da kein Dritter (z.B. Ihr Kunde) geschädigt wurde.

Mehr Informationen zum Thema im Artikel auf der Media-Info-Base: "Druckeigenschäden bei Agenturen und Grafikern: Gefahrenquelle für die eigene Vermögensschadenhaftpflicht".

Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die Media-Haftpflicht-light-Bedingungen-Hiscox-01-2011 angepasst.

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