Schadenersatz wegen Abdruck eines nicht freigegebenen Fotos mitversichert?

Sie fragen - Wir antworten | März 2009

Frage: Angenommen, wir drucken ein Foto ohne ausreichende Erlaubnis ab und anschließend kommt es zu einer Klage. Was wäre in einem solchen Fall über Ihre Media-Haftpflichtversicherung light abgedeckt? Da wir häufig mit Fotos arbeiten, möchte ich diesen Bereich gerne mitversichert wissen.

Antwort von exali

Ralph Günther: Sollten Sie versehentlich ein nicht lizensiertes Foto verwenden, oder ein Foto, bei dem Sie z.B. Persönlichkeitsrechte oder andere Schutzrechte Dritter verletzen, sind der Schadenersatz sowie ggf. angefallene Anwalts und Gerichtskosten versichert.

Zum Beispiel sind über die exali Media-Versicherung folgende Rechtsverletzungen versichert:

  • Patent-,
  • Urheberrechts-,
  • Marken- und Namens-,
  • Persönlichkeits- und
  • Datenschutzrechtsverletzungen.

Ebenso besteht über die Media-Haftpflichtversicherung light ein so genannter Passiver Rechtsschutz. D.h., der Versicherer führt auf seine Kosten auch einen Rechtsstreit, um zu klären, ob Sie ein Verschulden trifft (z.B. ob der Abdruck im Kontext rechtlich zulässig war oder nicht).

Hinweis: Grob fahrlässige Rechtsverletzungen sind ebenfalls versichert. Eine vorherige Recherche durch Fach- oder Patentanwälte (wie bei manchen Versicherern verpflichtend) ist keine Voraussetzung.

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März 2009
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