Wie lassen sich Schadenersatzansprüche von Bildagenturen absichern?

Sie fragen - Wir antworten | Januar 2010

Frage: Als Fotograf möchte ich Fotos über Internet-Bildagenturen vertreiben. Vor deren Veröffentlichung muss ich diesen Agenturen gegenüber versichern, dass meine Aufnahmen frei von Rechten Dritter sind. Einen beispielhaften Wortlaut der relevanten AGB habe ich Ihnen beigefügt:

III. Zusicherungen des Fotografen
1. Der Fotograf versichert, dass er alleiniger Urheber des eingebrachten Bildmaterials ist, dass er allein berechtigt ist, über die Bilder und die daran bestehenden Nutzungsrechte zu verfügen und dass sie frei sind von Rechten Dritter. Für den Fall, dass dies nicht zutrifft, haftet der Fotograf für sämtliche Schäden, die XY aus einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte erwachsen.

2. Der Fotograf steht dafür ein, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung (einschließlich der Verwertung für werbliche Zwecke) in nachweisbarer Form erteilt haben. Bilder von Personen oder Werken, für die eine solche Einwilligung nicht  der nur in beschränktem Umfang vorliegt, sind vom Fotografen durch Ausschluss der entsprechenden Verwendungszwecke in seinen Preislisten zu kennzeichnen. Der Fotograf haftet für sämtliche Schäden, die XY aus einer fehlenden oder unzureichenden
Kennzeichnung entstehen.

Ich würde mich gern gegen Schadensersatzforderungen der Bildagentur durch eine etwaige Pflichtverletzung meinerseits absichern, insbesondere wenn ich durch veröffentlichte Bilder fahrlässig die Rechte Dritter verletze.

a) Gibt es dafür eine spezielle Haftpflichtversicherung?

b) Falls ja, erstreckt sich ihre Gültigkeit auch auf ältere, der Agentur bereits vorliegende und schon vor Versicherungsbeginn veröffentlichte Bilder?

Antwort von exali

Ralph Günther:

Zu a) Ja, die auf unserem Versicherungsportal angebotenen Media-Haftpflichtversicherungen (light und XL), genauer gesagt die Vermögensschadenhaftpflicht, versichert leicht und auch grob fahrlässige Rechtsverletzungen Dritter.

Damit sind Verletzungen von

  • Urheberrechten
  • Markenrechten
  • Namensrechten
  • Persönlichkeitsrechten
  • Lizenzrechten
  • Wettbewerbsrechten
  • Datenschutzrechten

versichert.

Wichtig: Es besteht KEINE Pflicht zur vorherigen Prüfung von Bildern oder anderen Medien durch geeignete Fachkräfte wie z.B. Anwälte/Fachanwälte (wie bei einigen Versicherern vorgeschrieben).
Der Jahresbruttobeitrag für die Vermögensschadenhaftpflicht (Media-Haftpflicht light) mit einer Deckungssumme von bis zu 250.000,00 € je Schadenfall (VSH 250) liegt bei 398,65 € (für Existenzgründer 338,85 €).

 Zu b) In der Vermögensschadenhaftpflicht über exali gelten auch vor Versicherungsbeginn veröffentlichte Bilder als versichert, sofern das Schadenereignis erst nach Vertragsbeginn eintritt («Schadenereignistheorie»). Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an (z.B. die Veröffentlichung des Fotos), sondern auf den Eintrittszeitpunkt des Schadens.

Hinweis: Einige Versicherer wenden das Prinzip der so genannten «Verstoßtheorie» an. Danach sind lediglich diejenigen Schäden versichert, die Sie während des Versicherungszeitraums verursacht haben.Schadenzeitpunkt ist also der Verstoß. Damit gilt die Versicherung nur für Rechtsverletzungen, die im Versicherungszeitraum begangen wurden.

weitere Fragen

Wie lassen sich Schadenersatzansprüche von Bildagenturen absichern?
Sie haben weitere Fragen oder Ihre Fragestellung war nicht dabei? Kontaktieren Sie uns - wir antworten kompetent und schnell: Kontaktformular
27.04.2012

Wer sich als Freiberufler von der Konkurrenz abheben möchte, tut gut daran, potentiellen Auftraggebern seine Skills so optimal wie möglich zu präsentieren. (Das gilt nicht nur für die Referenzen auf der eigenen Webseite, sondern auch in den sozialen Netzwerken.) Doch zu ...

09.03.2012

Wer sich bei XING, dem sozialen Netzwerk für berufliche Kontakte, angemeldet ist, hat auch Interesse an Businesskontakten. Sollte man zumindest meinen. Dass die Kontaktaufnahme jedoch auch zur rechtlichen Auseinandersetzung führen kann, diese Erfahrung machte ein freiberuflicher F...

06.03.2012

Wenn im Frühjahr der Ruf nach München eilt, dann ist auch das exali-Team mit von der Partie: Zum vierten Mal veranstaltete der Spezialversicherer Hiscox kürzlich seinen Haftpflichttag in der bayerischen Hauptstadt. Eine Veranstaltung, bei der sich jedes Jahr zahlreiche Vertre...

 

Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

Werbegrafiker
Werbeberater
Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
Webmaster, Webentwickler
Web-Designer / Web-Developer
User Interface Designer
Usability Berater
Texter, Redakteur
System-Administrator
Suchmaschinenoptimierer
Social Media Berater
SEO & SEM Berater
Screendesigner
PR-Berater (Public Relations)
PHP-Programmierer
Online-Redakteur
Online Marketing Consultant
(Open Source-) Online-Shop Programmierer
(Open Source-) CMS Entwickler
(Online-) Vertriebsconsultant
(Online-) Marketingmanager
Mediengestalter / Kommunikationsdesigner
Kreativ- und Art-Director
iOS / Android Entwickler
Internet-Programmierer
Internet Marketer
Grafiker, Illustrator
freier Kameramann
freier Journalist & Autor
Fotograf / Fotodesigner
Flash-Designer, 3D-Designer
Designer, Grafikdesigner
Datenbank-Administrator
Audiodesigner / Sounddesigner
2D & 3D Animations-Designer

 
 

© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten