Der Grundbaustein der «Media-Haftpflicht light» über den Spezialversicherer Hiscox ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz VSH) mit hohen Versicherungssummen bis zu 1.000.000,00 €. Berufliche Fehler führen bei Medienschaffenden sehr häufig zu Vermögensnachteilen - sprich Vermögensschäden - bei einem Dritten (z.B. Auftraggeber). Daher spielt die Absicherung von so genannten „reinen Vermögens-schäden“ bei der «Media-Haftpflicht light» eine zentrale Rolle.
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind noch sich aus solchen Schäden herleiten. Der Versicherer Hiscox definiert auch den Verlust, die Veränderung oder Blockade von Daten als Vermögensschaden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist als „All-Risk-Deckung“ konzipiert, wodurch alle Risiken als Medienschaffender versichert sind, ohne diese abschließend aufzuzählen. Einschränkungen der „All-Risk-Deckung“ ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.
Da Medienschaffende nicht nur ein Risiko durch fremde Schadenersatzforderungen, sondern auch ein erhebliches Eigenschadenrisiko tragen, gibt es für die «Media-Haftpflicht light» integrierte sowie zusätzliche Eigenschadenbausteine:
1. Vertrauensschadenversicherung: Ersetzt finanzielle Nachteile durch die Unredlichkeit (Unterschlagung, Untreue oder Betrug) Ihrer festen und freien Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit.
Die Vertrauensschadenversicherung kann noch durch zwei optionale Leistungserweiterungen ergänzt werden:
2. Web-Versicherung: Der Zusatzbaustein „Vertragliche Haftung & Eigenschäden“ ersetzt die Wiederherstellungskosten für die eigene Webseite nach Manipulation durch unbefugte Dritte (z.B. Virus oder Hackerangriff).
3. Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt: Dieser Zusatzbaustein versichert die eigenen vergeblichen Aufwendungen durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis.
Die Versicherungssumme für die Punkte 1 bis 3 beträgt 100.000,00 € je Schadenfall.
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