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media Vermögensschadenhaftpflicht «VSH»
Der Grundbaustein unserer media Berufshaftpflicht ist die Vermögensschadenversicherung über den Spezialversicherer Hiscox mit hohen Deckungssummen (250.000 € und 1.000.000 €). Dabei sind durch die offene Deckung die typischen Schäden durch Ihre Tätigkeit als Selbständiger, Freiberufler, Agentur oder Dienstleister im Medienumfeld versichert.
| Bausteine | Selbstbehalt |
Deckungssummen* |
Jahresbruttobeitrag |
für Existenzgründer |
| VSH 250 | 500,00 € | 250.000 € | 398,65 € | 338,85 € |
| VSH 500 | 500,00 € | 500.000 € | 612,85 € | 520,92 € |
| VSH 1000 | 500,00 € | 1.000.000 € | 934,15 € | 794,03 € |
1. Versicherungsumfang
Durch die All-Risk-Deckung sind alle typischen Schäden durch Ihre Tätigkeit als Selbständiger, Freiberufler, Agentur oder Dienstleister im Medienumfeld ohne abschließende Aufzählung versichert.
Hier ein paar Beispiele
- Fehler in der Druckvorstufe
- Urheberrechtsverletzungen
- Lizenzrechtsverletzungen
- Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Markenrechts- und Namensrechtsverletzungen
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Schäden durch Datenlöschung (z.B. von Kundendaten)
- Schäden durch Weitergabe virenbehafteter Dateien
2. Ausschlüsse der Vermögensschadenhaftpflicht
Durch den «VSH»-Baustein sind unter anderem nicht versichert:
- Büro- bzw. Betriebshaftpflichtrisiko (inkl. Umweltbasishaftpflicht)
Hinweis: Die Büro-/ Betriebshaftpflicht «BHV» kann separat ausgewählt werden - Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers
- Ansprüche aus individuell mit dem Kunden/ Auftraggeber vereinbarter Vertragsstrafen, Garantie- oder Erfolgszusagen
- Ansprüche wegen des Nichteintreffens von Prognosen über Renditen, Erträge, Einsparungen, Kosten, steuerliche Wirkungen, Bauzeiten oder Liefertermine
- Ansprüche, die sich aus Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter ergeben
- Ansprüche wegen Tätigkeiten, die über ausländische Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Zweigstellen jeglicher Art ausgeübt werden
Hinweis: Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse der
exali media Vermögensschadenhaftpflicht Bedingungen 01-2008
3. Mitversicherte Personen
- Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
- Angestellte und freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, Volontäre und Praktikanten
Hinweis: Verzicht des Versicherers auf Regress bei freien Mitarbeitern! - in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
4. Mitversicherte Niederlassungen
Mitversichert gelten auch Leistungen und Tätigkeiten von inländischen
- Tochtergesellschaften
- Niederlassungen oder
- Zweigstellen ohne namentliche Nennung
5. Versicherbare Tätigkeiten
- Grafiker, Mediengestalter, Webdesigner
- Freie Journalisten und Redakteure, Verleger
- Fotografen, Filmer, 2D / 3D Animation
- Callcenter u.v.m.
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