Ist bei der Media-Haftpflicht light der Baustein 'Vermögensschaden' abwählbar?

Sie fragen - Wir antworten | Mai 2009

Frage: Ich habe eine Frage zum Online-Antrag: Ist es richtig, dass ich Ihre Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung nur zusammen mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) abschließen kann? Denn der VSH-Baustein lässt sich im Online-Formular nicht abwählen. Zu Ihrer näheren Information: Ich arbeite fast ausschließlich in den Räumen und mit dem Equipment meiner Auftraggeber.

Antwort von exali

Ralph Günther: Zunächst: Ja, das ist richtig. Sie können die Büro- und Betriebshaftpflicht nicht separat abschließen, da es sich hier um einen Zusatzbaustein zur Media-Haftpflicht light handelt.

Und das aus gutem Grund: Wir bieten mit unseren Berufshaftpflichtversicherungen eine umfassende Absicherung. Die eigentlichen Risiken Ihrer Tätigkeit als Freiberufler im Medienumfeld sind dabei über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert. Und das ist auch der Grund, warum der VSH-Baustein im Online-Formular nicht abwählbar ist. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist also der zentrale Baustein der Media-Haftpflicht.

Die Büro- und Betriebshaftpflicht ist ein Zusatzbaustein, der wie von Ihnen beschrieben unter anderem bei Arbeiten in den Räumlichkeiten und mit dem Equipment des Auftraggebers wichtig ist.

Zur Verdeutlichung hier einige Beispiele für Risiken, die über den VSH-Baustein der Media-Haftpflicht light versichert sind:
 

  • Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen geschützten Rechten (z. B. Bild, Ton, Text),
  • Wettbewerbsverstoß bei einer Google AdWords Kampagne,
  • Fehler in einem von Ihnen erstellen Online-Formular,
  • Übersehen von Druckfehlern, Schreibfehlern, Farb oder sonstigen Fehlern,
  • Beantragung eines falschen Domainnamens,
  • Daten werden an den falschen Hostprovider übermittelt,
  • Irrtümliche Löschung von Kundendaten,
  • Weitergabe virenbehafteter Datenträger,
  • Mangelhafte Ausführung Ihres Subunternehmers (z. B. Datenbankprogrammierer, Grafiker, Texter).

Weitere Beispiele finden Sie hier.

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Mai 2009
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