Frage: Ich habe eine Frage zum Online-Antrag: Ist es richtig, dass ich Ihre Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung nur zusammen mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) abschließen kann? Denn der VSH-Baustein lässt sich im Online-Formular nicht abwählen. Zu Ihrer näheren Information: Ich arbeite fast ausschließlich in den Räumen und mit dem Equipment meiner Auftraggeber.
Ralph Günther: Zunächst: Ja, das ist richtig. Sie können die Büro- und Betriebshaftpflicht nicht separat abschließen, da es sich hier um einen Zusatzbaustein zur Media-Haftpflicht light handelt.
Und das aus gutem Grund: Wir bieten mit unseren Berufshaftpflichtversicherungen eine umfassende Absicherung. Die eigentlichen Risiken Ihrer Tätigkeit als Freiberufler im Medienumfeld sind dabei über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert. Und das ist auch der Grund, warum der VSH-Baustein im Online-Formular nicht abwählbar ist. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist also der zentrale Baustein der Media-Haftpflicht.
Die Büro- und Betriebshaftpflicht ist ein Zusatzbaustein, der wie von Ihnen beschrieben unter anderem bei Arbeiten in den Räumlichkeiten und mit dem Equipment des Auftraggebers wichtig ist.
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