Eine Vermögensschadenhaftpflicht für das Lektorat eines Verlags?

Sie fragen - Wir antworten | Juli 2009

Frage: Als Verlag möchten wir gerne eine Vermögenshaftpflichtversicherung im Rahmen der Media-Haftpflichtversicherung light von exali abschließen – und zwar für die Tätigkeit unseres Lektorats. Wir übernehmen die Schlussredaktion für verschiedene Zeitschriften, im Dienstleistungsvertrag fordert der Auftraggeber nun den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Der konkrete Passus aus dem Dienstleistungsvertrag lautet:
" Der Vertragspartner haftet für Mängel, die er in seiner Tätigkeit als Schlussredakteur verursacht (Übersehen von Rechtschreibfehlern, Nichterkennen von Zahlendrehern, Übersehen falscher Zuordnung von Text und Grafik/Bild, versehentliches Löschen, Blockieren und Verändern von Daten sowie Mängel aufgrund von Fehlbedienung oder durch fehlerhafte Anleitung), höchstens in Höhe von 100.000,00 Euro je Haftungsfall.
Er verpflichtet sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine weitergehende Haftung des Vertragspartners, insbesondere für inhaltliche Richtigkeit und die Zulässigkeit von zu prüfenden Texten, wird ausgeschlossen."

Antwort von exali

Ralph Günther: Der von Ihnen beschriebene Passus aus dem Dienstleistungsvertrag ist durch die Media-Haftpflichtversicherung light abgedeckt. Das heißt im Detail: Über die All-Risk-Deckung der Media-Haftpflichtversicherung light sind u. a. versichert:

  • Übersehen von Rechtschreibfehlern
  • Nichterkennen von Zahlendrehern
  • Übersehen falscher Zuordnung von Text und Grafik/Bild
  • versehentliches Löschen, Blockieren und Verändern von Daten
  • Mängel aufgrund von Fehlbedienung oder durch fehlerhafte Anleitung

Mehr Informationen zur All-Risk-Deckung.

Bei der Media-Haftpflichtversicherung light können Sie Versicherungssummen zwischen 100.000 EUR und 1.000.000 EUR wählen.

Für die Erstellung eines Angebotes gibt es drei unterschiedliche Verfahren, die jeweils vom Jahresnettoumsatz Ihrer GmbH abhängig sind:

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Juli 2009
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In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

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Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
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