Umfassender Versicherungsschutz auch bei häufig wechselnden Projekten und Aufgabenstellungen, da die versicherten Risiken nicht abschließend im Versicherungsschein oder den Versicherungsbedingungen aufgezählt werden müssen.
Verletzung fremder Rechte europaweit versichert
Hinweis: Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert! Eine vorherige Prüfung von Inhalten durch Fachkräfte (z.B. Anwälte) oder eine explizite „Freizeichnung“ durch den Kunden ist nicht vorgeschrieben.
Zusätzlich mitversivchert:
Tätigkeiten im Bereich IT und Telekommunikation sowie kaufmännische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung sind beitragsfrei mitversichert.
Keine komplizierte Kombination aus Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB bzw. AVB) und Besonderen Bedingungen (BBR).
Unbegrenzte Versicherung bisheriger Vorumsätze. D.h. Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung) davor erbracht wurden.
„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...
Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Goo...
Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten d...
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