Umfassender Versicherungsschutz auch bei häufig wechselnden Projekten und Aufgabenstellungen, da die versicherten Risiken nicht abschließend im Versicherungsschein oder den Versicherungsbedingungen aufgezählt werden müssen.
Verletzung fremder Rechte europaweit versichert
Hinweis: Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert! Eine vorherige Prüfung von Inhalten durch Fachkräfte (z.B. Anwälte) oder eine explizite „Freizeichnung“ durch den Kunden ist nicht vorgeschrieben.
Zusätzlich mitversivchert:
Tätigkeiten im Bereich IT und Telekommunikation sowie kaufmännische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung sind beitragsfrei mitversichert.
Keine komplizierte Kombination aus Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB bzw. AVB) und Besonderen Bedingungen (BBR).
Unbegrenzte Versicherung bisheriger Vorumsätze. D.h. Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung) davor erbracht wurden.
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