exali media - FAQ Vertragsumfang

Häufige Fragen: Zum Vertragsumfang

  1. Welche Medienschaffenden können mit der «Media-Haftpflicht light» versichert werden?
  2. Welche Tätigkeiten können mit der «Media-Haftpflicht light» versichert werden?
  3. Gibt es einen Nachlass für Startup-Unternehmen und Existenzgründer?
  4. Was ist durch die «Media-Haftpflicht light» nicht versichert (so genannte Ausschlüsse)?
  5. Sind Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?
  6. Sind Vorumsätze bzw. alte Aufträge mitversichert?
  7. Ist ein Versicherungsfall nach Kündigung meines Vertrages (Nachmeldung) versichert?
  8. Bleibt der Versicherungsschutz bei einer Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform erhalten?
  9. Wer ist bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?
  10. Kann ich mich auch versichern, wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner Agentur (z.B. in Form einer GmbH) noch als Freiberufler/Selbständiger arbeite?
  11. Welche Vorteile gibt es durch die Tarifvarianten und die Leistungserweiterungen?
  12. Welche Eigenschäden sind mit der «Media-Haftpflicht light» versicherbar?
  13. Besteht Versicherungsschutz auch außerhalb Europas?
  14. Welche Risiken sind durch den Baustein „Rücktritt vom Auftrag“ versichert? versichert?
  15. Welche Regelung zur Selbstbeteiligung gibt es bei der «Media-Haftpflicht light»?
  16. Wer ist der Versicherer Hiscox?

1. Welche Medienschaffenden können mit der «Media-Haftpflicht light» versichert werden?

Die «Media-Haftpflicht light» versichert im Rahmen einer All-Risk-Deckung Freiberufler, Selbständige und Medienschaffende für Tätigkeiten im Web, als Grafiker, Texter, PR- und Marketing Spezialist, sowie als Berater.

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2. Welche Tätigkeiten können mit der «Media-Haftpflicht light» versichert werden?

Bei der «Media-Haftpflicht light» handelt es sich um eine «offene Deckung», d.h. es sind alle Tätigkeiten als Medienschaffender in den Bereichen Web, Grafik & Text, PR und Beratung ohne eine abschließende Aufzählung versichert. Hierzu einige Beispiele:

Web

Web-Designer / Web Developer, Web- / Internetagentur, Internetgestalter, Flash-Designer, Animations-Designer, Screen-Designer, User Interface Designer, Mediengestalter / Kommunikationsdesigner, (Open-Source) CMS Entwickler, Frontendentwickler, iOS / Android Entwickler, (Open Source) Online-Shop Programmierer, Programmierer, Webserver Administrator

Technik und Infrastruktur

PC Techniker, System-Administrator, Fachinformatiker, Netzwerk-Administrator, Datenbankadministrator, IT-Servicetechniker, IT-Supporter (First & Second Level), Linux-Spezialist, Mircosoft Office Experte

Grafik

Grafik-Designer, Logo-Designer, 3D-Designer, Designer, Werbegrafiker, Kreativ- und Art Direktor, Illustrator, Komponist, Audiodesigner, Sounddesigner, freier Kameramann, Fotograf, Fotodesigner

Content

(Online- / Multimedia-) Redakteure, technische Redakteure, Blogger, Ghostwriter, Editor, Content Manager, Drehbuchautor, freier Autor, Lektor, Korrektor, Werbetexter / Copywriter, freier Texter, Verleger, Dolmetscher / Übersetzer, Softwarelokalisierer

PR & Marketing

PR-Berater / PR-Agentur, PR-Manager, (Online-) Marketing-Agentur, (Online-) Marketing-Manager, Werbeberater

Beratung & Projektmanagement

SEO Berater, Suchmaschinenoptimierer (onpage / offpage), Usability Berater, Social Media Berater, SEM Berater, Web-Consultant, Projekt-Manager, Projektassistent, Office-Manager, Test-Manager, (Online-) Medienberater, Online Marketing Consultant, (IT-) Trainer, (Online-) Vertriebsconsultant

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3. Gibt es einen Nachlass für Startup-Unternehmen und Existenzgründer?

Ja, für Startup-Unternehmen und Existenzgründer (Firmengründung bzw. Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit nicht älter als 12 Monate) gibt es einen 15%-igen Rabatt auf den gewählten Tarif und die gewählten Versicherungsbausteine. Der Rabatt wird für zwei Versicherungsjahre gewährt.

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4. Was ist durch die «Media-Haftpflicht light» nicht versichert (so genannte Ausschlüsse)?

  • Erbringung der geschuldeten Leistung;
  • Nacherfüllung oder Nachbesserung;
  • Vertragsstrafen;
  • Ansprüche wegen Produktfehlern;

Hinweis: Durch die Besonderen Bedingungen von exali besteht jedoch Versicherungsschutz für Ansprüche aufgrund fehlerhafter Software, Webseiten, Templates und Druckerzeugnisse (z.B. Flyer, Broschüren etc.).

  • Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung, wenn diese auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruht;
  • Schäden an fremden beweglichen Sachen, wenn diese z.B. gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen sind;
  • Vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliches Abweichen von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers;
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Produktdesigner / Industriedesigner*, Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen der Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung;

    * Produkt- und Industriedesign: Ein Produkt- bzw. Industriedesigner befasst sich mit der Neugestaltung von Konsum- und Investitionsgütern. Eine grundlegende Anforderung, die der Industriedesigner bei seiner Arbeit berücksichtigen muss, ist die Umsetzbarkeit seines Entwurfs in einem industriellen Fertigungsprozess. Er ist nicht Gestalter von Unikaten, sondern von Produkten, die in einer seriellen (Massen-) Produktion hergestellt werden.

Beispiele für Leistungsbeschränkungen:

Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den Ziffern I, II, III und VI der Media-Haftpflicht-light-Bedingungen-Hiscox-01-2011 vertraut zu machen.

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5. Sind Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?

Versichert sind rechtlich selbständige Tochtergesellschaften im Inland. Auf besondere Vereinbarung können auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland mitversichert werden.

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6. Sind Vorumsätze bzw. alte Aufträge mitversichert?

Ja, alle Aufträge und Projekte vor Versicherungsbeginn sind nach Ziffer IV. Abs. 1 der Media-Haftpflicht-light-Bedingungen-Hiscox-01-2011 mitversichert, solange der Schaden nicht schon vor Versicherungsbeginn eingetreten ist. Somit umfasst der Versicherungsschutz alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle (so genannte Schadenereignistheorie).

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7. Ist ein Versicherungsfall nach Kündigung meines Vertrages (Nachmeldung) versichert?

Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachmeldefrist).

Achtung: Schadenfälle, die erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, sind nicht versichert. Daher ist es zu empfehlen, bei der Aufgabe der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit den Versicherungsvertrag noch für eine gewisse Zeit (z.B. 12 Monate) aufrecht zu erhalten.

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8. Bleibt der Versicherungsschutz bei einer Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform erhalten?

Die Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GbR, GmbH, UG, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrbeitrag möglich. Aufgrund der Umfirmierung wird der im Versicherungsschein (Police) genannte Versicherungsnehmer geändert. Dies ist ein so genannter Versicherungsnehmerwechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und die neue Bankverbindung per Mail mitteilen oder die Stammdaten selbst im Kundenbereich „Mein exali“ aktualisieren.

Automatisch sind alle Geschäftsführer und Mitarbeiter (angestellte oder freiberufliche) der neuen Agentur beitragsfrei mitversichert. Ebenfalls eingeschlossen ist die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen).

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9. Wer ist bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?

Der Versicherungsschutz besteht bei Gesellschaften nach PartGG, wie bei einer GbR, für sämtliche Personen der (Partnerschafts-)Gesellschaft. Mitversichert sind ebenfalls weitere Mitarbeiter (angestellte oder freiberufliche) sowie die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen).

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10. Kann ich mich auch versichern, wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner Agentur (z.B. in Form einer GmbH) noch als Freiberufler/Selbständiger arbeite?

Unter der Voraussetzung, dass Sie (Mit-)Gesellschafter und Geschäftsführer bei der GmbH sind, können wir ebenfalls Ihre Tätigkeiten als Freiberufler/Selbständiger über Ihre Einzelfirma außerhalb der GmbH mitversichern. Dies wird über eine Nebenabrede unter den „Besonderen Deckungsvereinbarungen“ im Versicherungsschein dokumentiert. Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirma dem Umsatz der GmbH zuzurechnen und mit anzugeben.

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11. Welche Vorteile gibt es durch die Tarifvarianten und die Leistungserweiterungen?

Durch die 3 Tarif-Varianten und die 3 zubuchbaren Leistungserweiterungen können Sie den Versicherungsumfang exakt auf Ihre Anforderungen als Medienschaffender anpassen.

Mit dem individuellen Bausteinrechner können Sie Ihren Versicherungsschutz noch individueller gestalten. Sollte sich Ihr Bedarf ändern, können Sie jederzeit durch die integrierte Upgrade-Funktion im Kundenbereich „Mein exali“ den Versicherungsschutz anpassen. Somit sind Sie immer optimal versichert.

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12. Welche Eigenschäden sind mit der «Media-Haftpflicht light» versicherbar?

Die «Media-Haftpflicht light» beinhaltet bereits beitragsfrei eine Vertrauensschadenversicherung zur Absicherung von Eigenschäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug Ihrer angestellten oder freien Mitarbeiter bei einer dienstlichen Tätigkeit.

Optional gibt es 2 Leistungserweiterungen:

1. Rücktritt vom Auftrag

Versichert sind dabei die vergeblichen Honorar- und Sachaufwendungen durch einen Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis. Versichert sind Eigenschäden bis zu 100.000,00 € je Schadenfall.

2. Vertragliche Haftung & Eigenschäden

Bei Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Webseite durch unbefugte Dritte sind die Wiederherstellungskosten der eigenen Webseite bis zu 100.000,00 € je Schadenfall versichert.

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13. Besteht Versicherungsschutz auch außerhalb Europas?

Standardmäßig versichert die «Media-Haftpflicht light» Ansprüche, die vor Gerichten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen (Europadeckung).

Durch die optionale Leistungserweiterung „Weltweite Deckung“ kann der Versicherungsschutz weltweit ausgedehnt werden. Für Ansprüche in USA oder Kanada oder bei Verletzung der Rechte dieser Staaten besteht Versicherungsschutz nur für Vermögensschäden.

Personen- und Sachschäden gelten jedoch in den USA und Kanada mitversichert, bei

  • indirektem Export* von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada;
  • der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;

*Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

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14. Welche Risiken sind durch den Baustein „Rücktritt vom Auftrag“ versichert? versichert?

Durch diese optionale Leistungserweiterung versichern Sie Ihre vergeblichen Aufwendungen durch den Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis.

Dabei ersetzt Ihnen der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen (ausstehende Honorare und vergebliche Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden (soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht).

Hintergrund: Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Webseite, eines Online-Shops, einer Imagebroschüre) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Honorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein „Rücktritt vom Auftrag“.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Versichert sind Schäden bis zu 100.000,00 € je Schadenfall.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch 500,00 € je Schadenfall.

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15. Welche Regelung zur Selbstbeteiligung gibt es bei der «Media-Haftpflicht light»?

Die Selbstbeteiligung beträgt bei Vermögensschäden und Sachschäden 500,00 €. Für Vermögensschäden, die vor Gerichten in USA oder Kanada verhandelt werden, beträgt die Selbstbeteiligung 15.000,00 €.
Für Eigenschäden durch Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag beträgt die Selbstbeteiligung 10%, jedoch mindestens 500,00 € je Schadenfall.

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16. Wer ist der Versicherer Hiscox?

Versicherer der «Media-Haftpflicht light» ist die Hiscox. Die Hiscox ist ein Spezialversicherer und hat seit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der Absicherung von IT- und Medienunternehmen, Agenturen und Freiberuflern. Die Hiscox beschäftigt 60 auf Medienunternehmen spezialisierte Underwriter in 25 Büros weltweit sowie 13 auf Medienunternehmen spezialisierte Schadenexperten in 5 Ländern.

Referenzen

Hiscox ist der Vermögensschadenhaftpflicht Risikoträger von

  • 5 der 12 weltweit größten Medienunternehmen (gemäß FT’s Global 500, 2008)
  • 2 der 5 weltgrößten Softwareunternehmen
  • 4 der größten Telekommunikationsunternehmen in den USA
    sowie
  • mehr als 20 Technologie-Unternehmen mit einem Umsatz von über 1 Mrd. Euro

Hervorragende Schadenabwicklung

Seit 2003 haben wir sehr gute Erfahrung mit der Hiscox in der Absicherung von IT-Risiken gemacht. Das Know-how in der Schadenabwicklung ist hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen im angelsächsischen Markt, sowie an der Fokussierung auf die Sparten Technologie, Medien und Telekommunikation.

Positionierung als Spezialversicherer

Die Hiscox AG ist die Deutsche Niederlassung der Hiscox Insurance Company Ltd. (Versicherungsgesellschaft nach europäischem Recht) und seit 1995 auf dem deutschen Markt tätig. Neben der Niederlassung in München unterhält die Hiscox weitere Büros in Köln und in Hamburg. Die Hiscox plc, zu der auch das Hiscox Syndicate 33 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 1,65 Mrd. Euro (Stand 2005) und beschäftigt derzeit ca. 700 Mitarbeiter. Die Hiscox plc ist an der London Stock Exchange mit einer Marktkapitalisierung von ca. 1,38 Mrd. Euro gelistet. Im Bereich Kunst und hoher Vermögenswerte ist die Hiscox Europas größter Spezialversicherer.

Neben dem Mutterhaus in London existieren Niederlassungen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Spanien, Niederlande, USA (Ost- und Westküste) sowie auf den Bermudas und auf Guernsey.

Rating

Internationale Ratingagenturen wie z.B. Standard & Poor's und A.M. Best bescheinigen der Hiscox ein solides Wirtschaften und haben das langfristige Rating nochmals nach oben gesetzt. Damit gehört die Hiscox zu einem der wenigen Versicherer, deren Rating in Zeiten der Finanzkrisen herauf gestuft wurde. A.M. Best-Rating zu Finanzkraft vom September 2008: A (Excellent) , zuvor A- (Excellent).

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