Frage: Bereits mehrfach bin ich an Kunden geraten, die nach erledigtem Auftrag nicht zahlen. Kann ich diesen Ausfall über den RPC-Baustein versichern? Oder den Ausfall, wenn Kunden nach Leistungsempfang die Zahlung trotz Mahnungen verzögern?
Ralph Günther: Wenn ein Auftraggeber einfach die Rechnung nicht bezahlt, ist dies kein Rücktritt vom Projekt sondern ein klassischer Forderungsausfall.
Bei einem reinen Forderungsausfall, der per Mahnbescheid oder gerichtlich einzutreiben ist, handelt es sich nicht um einen über den RPC-Baustein versicherten Rücktritt vom laufenden Projekt. Letztendlich haben Sie Anspruch auf Bezahlung und können diesen, wenn auch zeitversetzt, durchsetzen.
Bei einem Rücktritt vom laufenden Projekt muss der Auftraggeber die erbrachte Leistung (designtes Logo, Grafik, Animation, Texte etc.) herausgeben. Im Gegenzug muss er das vereinbarte Honorar nicht bezahlen. In diesem Fall bleiben Sie tatsächlich zunächst auf den Kosten sitzen. Diese vergeblichen Aufwendungen sind jedoch über den RPC-Baustein versichert.
Weitere Informationen dazu in dem Interview „RPC-Baustein: Absicherung, wenn der Auftraggeber zurücktritt“ mit dem Hiscox-Versicherungsexperten Thomas Gierszewski.
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