1. Schützt eine herkömmliche Betriebshaftpflicht den Medienschaffenden?
Nein. Diese versichern die spezifischen Anforderungen der Medienbrache nur unzureichend. Reine Vermögensschäden (z.B. eine Urheberechtsverletzung, Fehler in der Druckvorstufe, Datenverlust) sind nicht versichert.
2. Schützen AGB den Mediensschaffenden?
Nein. Die Praxis zeigt, dass Haftungsausschlüsse und Freizeichnungsklauseln in den Geschäfts-bedingungen im Ernstfall vor Gericht oft nicht halten bzw. gegenüber Dritten grundsätzlich unwirksam sind.
3. Schützt der Dienstvertrag?
Nein. Entgegen der weit verbreiteten Meinung hat Ihr Kunde/Auftraggeber auch Anspruch auf Schadenersatz bei Tätigkeiten auf Basis eines Dienstvertrages. Das gilt z.B. für einen Beratungsfehler, für eine Urheberrechtsverletzung oder einen Virenschaden.
Als Medienschaffender oder Agentur stehen Sie im Brennpunkt des wirtschaftlichen Geschehens. Ihr Know-how, Ihre Strategie, Ihr Design, Ihr Text hat maßgeblichen Anteil am Erfolg oder Misserfolg eines Produktes. Die Härten des Wettbewerbs führen zu mehr Werbebedarf und zu höheren Budgets- und zu hohen Anforderungen an die Medienberufe. Schon ein kleiner Fehler, eine Unachtsamkeit, weil es mal wieder schnell gehen musste, kann beim Kunden schwerwiegende Fehler verursachen. Und er beinhaltet die Gefahr, mindestens einen Kunden zu verlieren.
Ein weiteres Risiko: Jede Person, die sich durch einen Text, ein Bild oder Werbemaßnahmen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, kann Sie oder Ihren Kunden in die Haftung nehmen.
Wird Ihr Kunde von einem Dritten aufgrund Ihrer Leistung in die Haftung genommen, hat dieser wiederum Regressmöglichkeiten Ihnen gegenüber. Verschaffen Sie sich oder Ihrem Auftraggeber einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil, ahnden dies Ihre Mitbewerber und Konkurrenten schnell mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen sowie Schadenersatzforderungen.
Gerade Freelancer oder kleinere Medienagenturen können dann Schadenersatzforderungen gegenüber stehen, die ihre finanzielle Substanz extrem gefährden. Darum: Kalkulieren Sie Ihr Risiko.
Die beschriebenen Gefahren werden von «Media-Haftpflicht light» durch die Vermögensschadenhaftpflicht versichert.
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