Als Medienschaffender haben Sie neben den Risiken aus Ihrer Tätigkeit (Dienstleistungsrisiko meist in der Form von Vermögensschäden) zusätzliche Risiken durch Personen- und Sachschäden z.B. bei Arbeiten vor Ort beim Auftraggeber, an fremden Locations, auf Dienstreisen oder durch Ihren Bürobetrieb.
Die Bananenschale auf dem Flur, der berühmte verschüttete Kaffee oder der umgestoßene Scheinwerfer sind zwar plakativ, jedoch sind die Schäden in der Praxis noch vielfältiger.
Die Liste der möglichen Anspruchsteller und Gefahren ist lang. Hier einige Beispiele:
Über die in der «Media-Haftpflicht light» integrierte Büro- und Betriebshaftpflicht schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor derartigen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen.
„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...
Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Goo...
Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten d...
© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten