Media-Haftpflicht

Druckeigenschaden-Versicherung (DES)

Mit diesem optionalen Zusatzbaustein für die Medienbranche können Sie Ihre eigenen Kosten (versicherungstechnisch = Eigenschaden) absichern, wenn Sie Druckaufträge, Herstellungsaufträge oder Werbeplatzierungen im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schiefläuft.

Fehler in der Druckvorstufe vs. Druckeigenschaden

Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, Ihr Kunde oder Ihre Kundin jedoch Auftraggeber:in und Rechnungsempfänger:in bleibt, benötigen Sie diesen Zusatzbaustein nicht. Denn dann entsteht der Schaden unmittelbar beim Klientel. Dessen Haftpflichtanspruch (z.B. Fehler in der Druckvorstufe) ist standardmäßig durch die Media-Haftpflicht versichert.

Wenn Sie den Druckauftrag jedoch im eigenen Namen und auf Ihre Rechnung an die Druckerei weiterleiten (Fullservice aus einer Hand), entsteht der Schaden bei Ihnen selbst. Die Kosten für den fehlerhaften Druck, z. B. aufgrund eines von Ihnen verursachten Layoutfehlers, hätten Sie als alleinige:r Auftraggeber:in der Druckerei als Eigenschaden selbst zu tragen. Um diese Schadenfälle abzusichern, benötigen Sie den Zusatzbaustein „Druckeigenschaden-Versicherung“.

Versicherte Eigenschäden

Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert:

  • Aufträge an Druckereien
  • Streuungsaufträge für Werbe- und Anzeigenschaltung
  • Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemaßnahmen (z. B. Merchandising-Artikel)

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro pro Schadenfall.
Die Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro je Schadenfall.

Die Druckeigenschaden-Versicherung übernimmt nur Eigenschäden, bei denen der Druck-, Streuungs- oder Herstellungsauftrag nach Versicherungsbeginn bzw. Einschluss dieses Zusatzbausteins erteilt wurde.