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Vertragsstrafe / Konventionalstrafe
Bei einer Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) verpflichtet sich ein Vertragspartner, einen festen Geldbetrag als Strafe zu zahlen, wenn er seine vertraglich zugesagten Verpflichtungen nicht oder nicht in ausreichender Weise erfüllt.
Die Vertragsstrafe wird auch als Pönale (lateinisch als poena = die Strafe oder englisch als penalty) bezeichnet.
Hintergrund: Eine Vertragsstrafe wird von Vertragspartnern vereinbart, wenn die exakte Einhaltung des Vertrages für den Auftraggeber besonders wichtig ist (z.B. Einhaltung einer Deadline, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot) oder ein tatsächlicher Schaden schwer nachzuweisen oder zu beziffern ist (z.B. Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten).
Anders als beim Schadenersatz muss der Gläubiger / Geschädigte nicht nachweisen, dass ein konkreter Schaden entstanden ist. Er hat bereits Anspruch auf den „Strafbetrag“, wenn gegen die vertragliche Vereinbarung verstoßen wird (z.B. nicht rechtzeitig erbrachte Leistung). D.h., Vertragsstrafen und Pönalen sind atypische Forderungen. Sie sind sehr einfach einforderbar, da sie in der Regel einfach festgestellt und kalkuliert werden können.
Vertragsstrafen finden sich in Projektverträgen im Zusammenhang mit der Forderung nach
- Vertraulichkeit (NDA)
- Geheimhaltung
- Datenschutz
- und Wettbewerbsverboten.
In aller Regel sind Vertragsstrafen in der Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Hinweis
Die von exali.de angebotene IT-Haftpflicht, Media-Haftpflicht und Consulting-Haftpflicht sichert durch den Baustein „Zusatzschutz für Projektverträge“ die o.g. Vertragsstrafen bis zur Höhe der Versicherungssummen ab.Begriff: Vertragsstrafe / Konventionalstrafe
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