Teurer Schaden: IT-Dienstleister haftet wegen fehlerhafter Domainregistrierung
Domainregistrierungen gehören zum Geschäft vieler IT-Dienstleister. Dass hinter dieser vermeintlich alltäglichen Aufgabe jedoch Stolperfallen und Regressansprüche lauern können, zeigt der Schadenfall eines IT-Experten: So, wie im World Wide Web die Grenzen immer weiter gefasst werden können, müssen auch die Dienstleistungen immer mehr globale Wünsche abdecken. Deshalb wurde der IT-Experte damit beauftragt, eine Domain für ein internationales Industrieunternehmen im südamerikanischen Raum zu registrieren. Business as usual. Durch eine Verkettung unglücklicher Zufälle entstand dabei allerdings ein Schaden im mittleren vierstelligen Bereich.
exali-Gründer Ralph Günther schildert den Schadenfall. Dabei erklärt er auch, wie sich IT-Dienstleister und IT-Freelancer mit der Betriebshaftpflichtversicherung IT absichern können, wenn eigene (Flüchtigkeits-) Fehler zu Regressansprüchen wegen vergeblicher Aufwendungen seitens ihrer Kunden führen.
Domain-Registrierung unter Zeitdruck: Messe steht an
So kam es zu dem Schadenfall: Ein deutsches Industrieunternehmen, ansässig im Tätigkeitsbereich von Stahl und Technologie, wollte auch den südamerikanischen Markt erschließen und beauftragte den IT-Dienstleister damit, eine Website zu erstellen. In Folge dessen reserviert der IT-Experte eine Domain.
Er überprüfte den Domainnamen über einschlägige Seiten und gab seinem Kunden positive Rückmeldung. Der reagierte sofort, denn das Unternehmen stand unter enormen Zeitdruck: eine Messe, auf der sich der Konzern inklusive seinen Expansionsplänen präsentieren wollte, stand unmittelbar an.
Deshalb ließ er sofort nach der „Freigabe“ seitens des IT-Dienstleisters mehrere tausend Flyer, Plakate und weitere Messematerialen drucken – inklusive der Adresse zur neuen Webseite.
5.000 Messemappen mit fehlerhafter Info im Umlauf
Nun trat jedoch ein Problem auf: Der Domainname war dem IT-Dienstleister zwar auf dem Checkportal als frei angezeigt worden, im Nachhinein teilte ihm die zuständige Vergabestelle in Südmarika jedoch mit, dass aufgrund von Ähnlichkeit zu anderen Domains der gewünschte Name doch nicht reservierbar sei.
Eine Hiobsbotschaft, denn zu diesem Zeitpunkt war nicht nur sämtliches Werbematerial produziert, sondern auch die Messe bereits abgewickelt.
Dies heißt im Klartext: Alle fehlerhaften Werbematerialen – bedruckt mit der nicht existierenden Domain – waren auf der Messe an Interessierte verteilt worden.
Konzern bittet IT-Dienstleister für entstandenen Schaden zur Kasse
Der Fall zeigt, wie leicht sich ein marginaler Fehler im IT-Bereich zum Schaden mit Kosten im mittleren vierstelligen Bereich auswachsen kann: Der internationale Konzern zögerte nicht lange und nahm den IT-Dienstleister für den entstandenen Schaden in Haftung. Er forderte die Kosten für seine vergeblichen Aufwendungen (= Design-, Druck- und Projektkoordinationskosten für das Werbematerial) zurück.
Und dabei hatte der IT-Experte sogar noch Glück im Unglück – zumal der Kunde „nur“ seinen finanziellen Nachteil für die fehlerhaften Druckerzeugnisse geltend machte – und keine weiteren Regressansprüche aufgrund des Image-Schadens, der durchaus hätte entstehen können. Ein Schaden, für den IT-Dienstleister übrigens auch in Haftung genommen und zur Kasse gebeten werden können – was viele Selbständige nicht wissen.
IT Betriebshaftpflichtversicherung deckt Regressforderung des Auftraggebers
Ein Haftungsrisiko von IT-Dienstleistern, das deutlich zeigt, wie wichtig eine bedarfsgerechte Haftpflichtversicherung für das IT Umfeld ist, wie die Betriebshaftpflichtversicherung IT über exali.
Im Rahmen der integrierten Vermögensschadenhaftpflicht sichert die Betriebshaftpflichtversicherung IT „vergeblichen Aufwendungen des Kunden in Erwartung einer ordnungsgemäßen Leistung“ ab und kommt damit für den Kapitalschaden (= finanziellen Nachteil) auf, den der IT-Dienstleister seinem Kunden durch einen Fehler zugefügt hat – selbst bei grob fahrlässigem Handeln.
Rasante Schaden-Abwicklung durch persönliche Rundum-Betreuung
So auch im beschriebenen Fall: Der IT-Dienstleister hat bei uns von exali eine Betriebshaftpflichtversicherung IT abgeschlossen. Wir betreuten seinen Fall und leiteten den Schaden sowie alle benötigten Unterlagen wenige Stunden später an den Spezialversicherer Hiscox weiter.
Noch am selben Tag, an dem der Freiberufler den Schaden bei uns gemeldet hatte, wurde die Schadenzahlung (abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts) geleistet – eine glatte Schadenabwicklung.
Wir bei exali arbeiten Hand in Hand mit den Schadenspezialisten der Versicherer zusammen und gewährleisten so eine unkomplizierte Abwicklung. Denn das haben wir uns auf die Fahne geschrieben: Unsere Betreuung hört nicht mit dem Online-Antrag auf, sondern fängt dort erst richtig an.
© Mira Beißwenger – exali AG