BGH Urteil: Abmahnung für fehlerhafte AGB erlaubt

Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden: Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Urteil, das Online-Händler und Webseitenbetreiber zum Anlass nehmen sollten, ihre AGB-Klauseln auf Verstöße hin zu überprüfen.

In unserer Versicherungspraxis bei exali hören wir immer wieder die Aussage: Meine Haftung habe ich durch meine AGB ausgeschlossen. Dass man durch AGB die Haftung nicht vollkommen ausschließen, sondern lediglich beschränken kann, ist eine Thematik, die wir schon des Öfteren behandelt haben. Dass jedoch die AGB selbst zum „Stein des Anstoßes“ – und damit zum eigentlichen Haftungsproblem werden können – ist sicherlich für den Einen oder Anderen eine neue Erkenntnis.

Wer sich mit der Problematik näher auseinander setzt, stellt fest, dass fehlerhafte, unvollständige oder unwirksame AGB schon seit Jahren für rechtliche Auseinandersetzungen sorgen. Etliche Urteile zum Thema wurden bereits gesprochen – so setze sich allein der BGH in den vergangenen Jahren zigmal mit dem Thema auseinander.

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern

Zu dieser langen Liste gesellt sich nun eine weitere Entscheidung, die Online-Händler und Webseitenbetreiber aufhorchen lassen sollte:

Mit seinem Urteil vom 31. Mai 2012, (Az.: I ZR 45/11) hat der BGH entscheiden, dass die BGB-Vorschriften §§ 307, 308 Nr. 1 sowie § 309 Nr. 7a , die Klausel-Verbote in den AGB regeln, gleichzeitig sog. Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) darstellen.

Konkret bedeutet das: Rechtswidrige bzw. fehlerhafte AGB (die gegen die im BGB geregelten Vorschriften verstoßen), können zusätzlich wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche auslösen.

Wer also aufgrund unzulässiger AGB gegen das UWG verstößt, kann von Wettbewerbern abgemahnt werden.

AGB-Klauseln als rechtliche Stolperfalle im Netz

Ein weiteres Urteil, das zeigt, wie schnell Online-Händler und Webseitenbetreiber nur aufgrund ihrer AGB in die rechtliche Stolperfalle tappen können. Fehler (und daraus resultierende Schadenfälle) die immer wieder passieren – wie wir auch bei exali festgestellt haben.

Deshalb sollte (spätestens) das jüngste BGH-Urteil einen Anstoß dafür geben, die eignen ins Netz gestellten AGB nochmals genau unter die Lupe zu nehmen, um unzulässige Klauseln ausschließen zu können.

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© Flora Anna Grass – exali AG