Echter exali Schadenfall: Buchhalter verschlampt wichtige Anträge

Sie stehen ihren Kundinnen und Kunden in wichtigen Fragen zur Seite – oft geht es dabei um viel Geld: Selbständige Buchhalter:innen tragen eine große Verantwortung. Dieser echte exali Schadenfall zeigt, dass dabei trotz aller Fachkenntnis schon ein kleines organisatorisches Versäumnis genügt, um einen großen Schaden zu verursachen.

Risiken für selbständige Buchhalter:innen: Organisation ist alles

Wer ein Unternehmen führt, auf die/den warten eine Menge Vorgaben und Verpflichtungen. Besonders im Buchhaltungsbereich schreibt die Gesetzgebung genau vor, wie eine Firma aufgestellt sein muss. Um diesen Regelungen ordnungsgemäß nachzukommen, vertrauen viele Unternehmer:innen der Expertise von Fachleuten.

Einer dieser Fachleute ist ein über exali versicherter Buchhaltungsservice. Dieser erhielt von einem seiner Kunden unterschriebene Anträge für die Auszahlung von Kurzarbeitergeld für drei Monate. Nach Durchsicht der Dokumente leitete er diese mit der Post in einem einfachen Brief an das zuständige Arbeitsamt weiter. Bis hierhin verlief das Prozedere in geregelten Bahnen. Doch das böse Erwachen erfolgte einige Monate später.

Keine Chance gegen verstrichene Fristen

Die Monate vergingen, doch weder der externe Buchhalter, noch sein Auftraggeber erhielten Rückmeldung vom zuständigen Arbeitsamt. Auf Rückfrage wurde ihnen mitgeteilt, dass die Dokumente zur Beantragung des Kurzarbeitergelds nie beim Amt eingetroffen waren. Da die Anträge mit der einfachen Hauspost und nicht z. B. per Einwurfeinschreiben versendet wurden, konnte der Verbleib der Anträge nicht ermittelt werden. Ein schnell nachgeholtes Hochladen der Anträge auf die dafür vorgesehene Website des Arbeitsamts konnte das Problem leider auch nicht mehr aus der Welt schaffen, denn die Dreimonatsfrist zum Einreichen der Anträge war längst verstrichen.

Die Chance auf das Kurzarbeitergeld war damit dahin, der Schaden für den Kunden mit mehr als 10.000 Euro enorm. Auf diesem Schaden wollte der Auftraggeber verständlicherweise nicht sitzen bleiben, immerhin hatte er die Unterlagen rechtzeitig zur Prüfung und Weiterleitung an seinen externen Buchhalter gegeben. Er vertraute darauf, dass der Buchhalter sorgfältig und fristgerecht arbeitet. Daher forderte er vom Buchhalter Schadenersatz.

Buchhalter haftbar: Rechtlich liegen die Risiken bei der/dem Versender:in

Der betroffene selbständige Buchhalter leitete die gesamte Misere an die Versicherungsexpertinnen und -experten von exali weiter. Diese klärten den Schadenfall zusammen mit der Schadenabteilung des Berufshaftpflicht-Versicherers. Das Fazit: Auch wenn der Buchhalter seinerseits davon ausging, dass die Unterlagen auf dem Postweg an das Arbeitsamt zuverlässig zugestellt würden, ist der/die Versender:in rechtlich dafür verantwortlich, dass die Unterlagen auch tatsächlich fristgerecht dort eingehen. Obwohl der externe Buchhalter den „Verlust“ der Post nicht direkt verursacht hat, ist er doch für die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen (dabei zählt der Eingang der Unterlagen beim Arbeitsamt) haftbar. Derart wichtige Dokumente wie Anträge auf Kurzarbeitergeld hätte er unbedingt nachvollziehbar, z. B. per Einschreiben, versenden müssen.

Doch der Fall geht noch weiter. Frei nach der Redewendung „Ein Unglück kommt selten alleine“ brachte der Umstand, dass der Berufshaftpflicht-Vertrag neu war und erst nach dem Verlust der Dokumente abgeschlossen wurde, noch besonderer Brisanz in den Schadenfall. Dennoch übernahm die Berufshaftpflicht die gesamte Schadenersatzforderung des Auftraggebers von über 10.000 Euro.

Dabei kamen dem Buchhalter zwei wichtige Umstände zugute: Zum einen hatte der Buchhalter zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Kenntnis darüber, dass die Anträge verschwunden waren und konnte wahrheitsgemäß bei der Beantragung der Berufshaftpflicht angeben, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die zu einem Schadenfall führen können. Zum anderen beinhaltete die Berufshaftpflicht einen rückwirkenden Versicherungsschutz für ein halbes Jahr vor Versicherungsbeginn.

Rückwirkender Versicherungsschutz

Den Buchhalter rettete die in den Versicherungsbedingungen der Dienstleisterhaftpflicht über exali enthaltene Klausel zur sogenannten „Rückwärtsversicherung ohne Bestehen eines Vorvertrages“. Diese verbraucherfreundliche Klausel besagt, dass die/der Versicherungsnehmer:in auch dann vollen Versicherungsschutz genießt, wenn ein Schadenereignis bis zu sechs Monate vor Vertragsabschluss eintritt. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass für dieses Schadenereignis grundsätzlich Versicherungsschutz besteht und dem/der Versicherungsnehmer:in der Schaden noch nicht bekannt war.

Tipp:

Ihr Business umfassend abzusichern lohnt sich aus vielen Gründen. Im Artikel Warum es sich lohnt, eine Berufshaftpflichtversicherung über exali abzuschließen verraten wir Ihnen einige davon.

Umfassend versichert, auch bei organisatorischen Versäumnissen

Bei einer Berufshaftpflichtversicherung über exali prüft der Versicherer grundsätzlich sämtliche Ansprüche und Schadenersatzforderungen auf ihre Berechtigung und wehrt ungerechtfertigte Forderungen in Ihrem Namen ab. Erweist sich ein Anspruch – wie in diesem Fall – als berechtigt, trägt der Versicherer nicht nur die Kosten des Schadens, sondern übernimmt zum Beispiel auch die Aufwendungen für juristischen Beistand oder Sachverständige. Damit haben Sie sowohl bei fachlichen als auch organisatorischen Versäumnissen einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie im Schadenfall begleitet. Denn bei aller Sorgfalt zeigt sich in diesem Schadenfall ganz deutlich: Selbst ein kleiner Fehler kann ohne Berufshaftpflicht teuer werden.