Sensible Daten im Immobilienexposé – ein echter exali-Schadenfall

In der Immobilienbranche gehört es mittlerweile zum Tagesgeschäft, Häuser und Wohnungen online in einschlägigen Internetportalen zu präsentieren, um Käufer:innen zu gewinnen. Dass dabei jedoch eine einfache Veröffentlichung selbst aufgenommener Exposé-Bilder eine Schmerzensgeldforderung im oberen vierstelligen Bereich nach sich zieht, traf unsere Versicherungsnehmerin absolut unerwartet. Die Hintergründe dazu beleuchtet dieser Artikel zum Schadenfall.

Vorsicht bei der Veröffentlichung personenbezogener Angaben

Eine über exali versicherte Maklerin für Gewerbeimmobilien musste schmerzlich erfahren, welche unangenehmen Konsequenzen schon eine kleine Unachtsamkeit beim Datenschutz birgt. Um Interessenten beziehungsweise Interessentinnen ein umfassendes Bild des angepriesenen Gebäudes zu vermitteln, hatte sie online ein Exposé des Objekts veröffentlicht. Darin enthalten waren unter anderem Bilder des Hauses – auf denen leider der Name der aktuellen Besitzer:innen samt Anschrift zu erkennen war. Auch Name und Unterschrift des Architekten befanden sich gut leserlich im Dokument.

Eine kleine Unachtsamkeit birgt teure Konsequenzen

Die Besitzer:innen machten ihrem Ärger prompt Luft und ließen der Maklerin anwaltlich mitteilen, dass dieses Versäumnis in ihren Augen einen eklatanten Verstoß gegen die geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. Zusätzlich kritisierten sie, dass die Unterschrift des Architekten für jede:n mit kriminellen Absichten eine gute Missbrauchsvorlage bietet. Damit nicht genug, erhoben sie zusätzlich eine Schmerzensgeldforderung im oberen vierstelligen Bereich, mit der Begründung, dass die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte sie auch psychisch stark belastet hatte. Zusätzlich lag dem Schreiben eine Unterlassungserklärung bei – jeder künftige Verstoß der Maklerin sollte mit beinahe 7.000 Euro Vertragsstrafe pro Verfehlung geahndet werden.

Glimpflicher Ausgang durch außergerichtliche Abwehr

Die Immobilienmaklerin meldete den Schaden inklusive der Forderungen und Anschuldigungen direkt an exali und ließ uns in diesem Zuge auch alle wichtigen Unterlagen zukommen. Nachdem wir den aufbereiteten Fall an die Schadenabteilung des Versicherers weitergeleitet hatten, entschied sich diese, die erhobenen Forderungen abzuwehren und dabei die Kosten für den Anwalt der Immobilienmaklerin zu übernehmen. Denn für die Schadenexpertinnen und -experten des Versicherers war es fragwürdig, ob die von den Hausbesitzerinnen und -besitzern aufgestellten Forderungen in diesem Umfang überhaupt berechtigt sind.

Diese Vorgehensweise war tatsächlich von Erfolg gekrönt. Der beauftragte Anwalt konnte bei der Gegenseite eine sehr gute Lösung erzielen. Der Maklerin blieb sowohl die Zahlung eines Schmerzensgelds erspart, als auch die Übernahme der Kosten für den rechtlichen Beistand der Gegenseite. Es oblag ihr lediglich, das Angebot der Immobilie zu überarbeiten und die personenbezogenen Daten auf den Bildern unkenntlich zu machen. Auch die Unterzeichnung der kritischen Unterlassungserklärung mit hoher Vertragsstrafe war damit vom Tisch. Die Kosten für den in Absprache mit dem Versicherer beauftragten Anwalt in Höhe von rund 1.000 Euro übernahm dabei der Berufshaftpflichtversicherer. So hatte die Unachtsamkeit bei der Veröffentlichung der Bilder am Ende keine finanziellen Konsequenzen für unsere Versicherungsnehmerin. Sie wird ihre Exposés in Zukunft vor der Veröffentlichung sorgfältig prüfen.

Schutz vor unberechtigten Ansprüchen

Im Fall der Immobilienmaklerin sorgte der passive Rechtsschutz als Teil ihrer Dienstleister-Haftpflicht dafür, dass sie das Kostenrisiko für die Abwehr der an sie gestellten Ansprüche nicht selbst tragen musste. Denn bei einer Dienstleister-Haftpflicht über exali prüft der Versicherer nicht nur Ansprüche und Schadenersatzforderungen, sondern wehrt ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche Dritter außerdem im Namen der/des Versicherten ab. Dabei übernimmt er auch die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, beispielsweise für Anwälte und Anwältinnen, Sachverständige, Zeugen oder Reisekosten.

Dieser Fall ist ein klassisches Beispiel dafür, dass eine Berufshaftpflicht in jeder Branche sinnvoll ist. Wäre die außergerichtliche Einigung fehlgeschlagen, hätte der Versicherer selbstverständlich auch die Gerichtskosten eines Prozesses sowie – bei einer Entscheidung gegen die Maklerin – den Schadenersatz übernommen. Deshalb gilt: Mit einer Dienstleister-Haftpflicht über exali sind Sie rundum geschützt und können sich beruhigt Ihrem Business widmen.

Jetzt den Beitrag für Ihre Dienstleister-Haftpflicht berechnen: