Welche Haftungsrisiken haben Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer?

Eine Position in der Geschäftsführung bedeutet viel Arbeit und eine Menge Verantwortung. Welche Pflichten Sie erfüllen müssen, was für Risiken auf Sie warten und wie Sie sich schützen können, behandeln wir im Artikel.

Was tut eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer?

Die Geschäftsführung bildet die oberste Hierarchieebene eines Unternehmens. Sie verantwortet sowohl das operative Tagesgeschäft als auch die strategische Ausrichtung. In dieser Position üben Sie zwei wichtige Punkte aus:

Der Umfang der Rechte und Pflichten kann je nach Rechtsform Ihres Unternehmens variieren.

 

Welche Aufgaben hat die Geschäftsführung?

Als Teil der Geschäftsführung haben Sie die Pflicht, den Zweck der Gesellschaft zu erfüllen. Dafür müssen Sie alle…

…organisatorischen,

…kaufmännischen und

…personellen

Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um den Zweck der Gesellschaft zu erfüllen. Dieser ergibt sich aus dem individuellen Gesellschaftsvertrag. Unabhängig davon bestehen einige Pflichten in jeder Rechtsform:

Tipp 

Unternehmen müssen auch außerhalb der Geschäftsführung viele Vorgaben erfüllen. Das Bürokratieentlastungsgesetz soll Abhilfe schaffen. Ob das gelingt, lesen Sie im Artikel Bürokratieentlastungsgesetz: Erleichterungen für Selbständige.

Welche Pflichten haben Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer?

Als Teil der Geschäftsführung sind Sie verpflichtet, im besten Interesse Ihrer Gesellschaft zu handeln. Dazu gehören:

Darüber hinaus müssen Sie diverse weitere Sorgfaltspflichten erfüllen.

Verschwiegenheitspflicht: Sie geben keine Geschäftsgeheimnisse preis und sind auch gegenüber Mitarbeitenden verschwiegen.

Rechnungslegung und Buchführung gegenüber dem Finanzamt: Diese Pflicht trifft Unternehmen, die Leistungen an andere Unternehmen oder juristische Personen erbringen. Zusätzlich müssen Sie dafür Sorge tragen, dass betriebliche Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß erfasst werden.

Kapitalerhaltung: Das zur Erhaltung des Stammkapitals notwendige Vermögen dürfen Sie nicht an Gesellschafterinnen und Gesellschafter auszahlen – so schützen Sie die Haftungsmasse für Gläubigerinnen beziehungsweise Gläubiger.

Risikominimierung: Es besteht die Pflicht zu einer umfassenden Risikoanalyse aller Produkte und Prozesse. Sie müssen sämtliche potenzielle Gefahren minimieren.

Überwachen von Liquidität und Verschuldung: Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sind verpflichtet, die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Das erfolgt durch die regelmäßige Analyse von Kennzahlen und der Erstellung eines Liquiditätsplans.

Sorgfaltspflichten gegenüber Mitarbeitenden: Sie müssen unter anderem die Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen und des Gleichbehandlungsgesetzes sicherstellen.

Auskunfts- und Meldepflichten: Das betrifft zum Beispiel die Kranken- und Rentenversicherung sowie die Agentur für Arbeit.

Zusätzlich existieren einige rechtsformspezifische Vorschriften.

Wie haften Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer?

Sie haften sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten mit Ihrem persönlichen Vermögen, wenn diesen durch pflichtwidriges Handeln ein Schaden entsteht. Unter diese Schäden fällt auch die Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Innenhaftung

Sind Sie Teil der Geschäftsführung, müssen Sie zum einen gesetzliche Pflichten einhalten. Zum anderen sind Sie verpflichtet, objektiv richtige Entscheidungen zu treffen. Beachten Sie diese Grundsätze nicht, kann die Gesellschaft Ihnen gegenüber Schadenersatzansprüche geltend machen.

Außenhaftung

Auch, wenn Dritte Schadenersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft erheben, können Sie haftbar gemacht werden. Die wichtigsten Haftungsrisiken im Rahmen der Außenhaftung sind:

Rechtsverletzungen
Bei Verstößen gegen Marken oder Urheberrecht können Sie persönlich haftbar gemacht werden.

Steuerrecht
Sie sind dafür verantwortlich, dass Steuern ordnungsgemäß und fristgerecht ans Finanzamt abgeführt werden. Im Zweifel müssen Sie persönlich für diese Beträge einstehen.

Sozialversicherung
Sie müssen dafür sorgen, dass alle sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllt werden. Dazu gehört etwa das Abführen der Beiträge oder die Anmeldung der Mitarbeitenden bei der Krankenkasse.

Vertretung der Gesellschaft
Schließen Sie für die Gesellschaft Verträge ab, müssen Sie deutlich machen, dass Sie als deren Vertretung handeln.

Insolvenz
Ist Ihre Gesellschaft zahlungsunfähig, müssen Sie handeln. Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit müssen Sie den Insolvenzantrag stellen – anderenfalls machen Sie sich strafbar.

Wie Sie als Geschäftsführung einer GmbH haften, erfahren Sie kurz und kompakt in diesem Video:

 
 

Wie können sich Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer absichern?

Mit einer D&O-Versicherung über exali können Sie sich gegen die Folgen von Pflichtverletzungen absichern. Sie können aus drei Optionen wählen, um sich möglichst maßgeschneidert abzusichern.

Firmen-D&O
Hier sind sämtliche Organmitglieder sowie leitende Angestellte abgesichert. Versicherungsnehmer ist Ihr Unternehmen.

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Auch junge Unternehmen benötigen die passende Absicherung. Deshalb bietet exali für die ersten drei Jahre nach Handelsregistereintrag eine spezielle Startup-D&O – perfekt zugeschnitten auf die besonderen Gegebenheiten einer Neugründung.

Persönliche D&O
Diese Versicherung schließen Sie in Ihrer Funktion als Leitungsorgan eigenständig ab. Stellen Sie sich Ihren Schutz nach Ihren Wünschen unabhängig von ihrem Unternehmen zusammen.

Welche Variante am besten zu Ihnen passt, ist situationsabhängig. Benötigt das gesamte Unternehmen Absicherung oder geht es um den Schutz Ihrer eigenen Position? Wofür Sie sich auch entscheiden: Geschäftsführung bedeutet eine Menge Verantwortung. Das verdient den richtigen Versicherungsschutz, damit Sie Ihren Posten angemessen ausfüllen können.