Wer den Webshop hat, hat die Qual? Wenn die EU im Onlinehandel mitmischt

Es gibt viel zu beachten, wenn man einen Onlineshop betreibt. Es sollte eine Nachfrage für die Produkte vorhanden sein und der Shop sollte für potenzielle Käufer leicht aufzufinden sein. Wurde der Shop gefunden, muss sich der Kunde dort möglichst schnell zurechtfinden. Nichts drückt die Kauflust mehr als ein unübersichtlicher Shop, in dem sich der Seitenbesucher mühsam zum Wunschprodukt durchklicken muss. Händler sollten also daran interessiert sein, den Prozess vom Finden des Shops bis zur Bestellbestätigung an die Käufer so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten. Neben diesen Aspekten gibt es aber dann noch die rechtliche Seite, die Betreiber von Onlineshops immer im Auge haben sollten. Die Konkurrenz ist groß, und niemand möchte sich seinen Erfolg durch Abmahnungen des Wettbewerbers kaputt machen lassen.

Unser Gastautor Jan Fehling von Jimdo gibt heute auf der Info-Base einen Einblick in aktuelle Risiken im Webshop-Business.

eCommerce: Stets im Wandel

Gerade die rechtlichen Anforderungen im Onlinehandel ändern sich kontinuierlich. Kein Jahr, in dem es nicht kleine Änderungen oder auch mal große Reformen gibt. Jede Neuerung wird als der große Wurf, meist für mehr Schutz der Verbraucherrechte, vorgestellt. Gut gemeint sind die neuen Vorschriften für die digitale Welt oft wenig praktikabel bis vollkommen unbrauchbar, selbst vom Verbraucher nicht gewollt oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eigentlich schon wieder überholt. Onlinehändler stehen trotzdem in der Pflicht, immer am Ball zu bleiben, diese Vorschriften zu beachten und umzusetzen. Oft ist dies mit einem, speziell für kleinere Händler, enormen Aufwand verbunden.

Eines der aktuellsten Beispiele für eine gut gemeinte Idee ist die Streitschlichtung für EU-Onlineshops, auf die ich hier ein wenig eingehen werde.

Streitschlichtung im Onlinehandel….keine leichte Sache!

Verbrauchern und auch Händlern wird die Möglichkeit gegeben, im Streitfall über das EU-Streitschlichtungsportal zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen. Nach monatelanger Vorbereitungszeit war der 09.01.2016 der Stichtag für Onlinehändler. Ab diesem Tag waren sie dazu verpflichtet, den Link zur Streitschlichtungsplattform auf ihrer Seite anzuzeigen. Nur: Weder gab es bis zum 07. Januar, also zwei Tage vor der vorgeschriebenen Deadline, den Link, noch funktionierte die Plattform.

Immerhin der Link wurde dann kurzfristig von der EU bekannt gegeben. Die Streitschlichtungsplattform selbst war über diesen Link allerdings erst ab dem 15. Februar erreichbar. Onlinehändler standen also über einen Monat lang in der Pflicht, einen Link ins Leere auf ihrer Seite zu veröffentlichen. Es gibt Fälle von Händlern, die dies nicht getan haben und daraufhin von Mitbewerbern abgemahnt wurden. Für einen fehlenden Link zu einer Plattform, die nicht erreichbar war.

Derzeit ist es für Händler noch nicht verpflichtend auch am Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Dennoch muss der Link auch von ihnen angezeigt werden. Der Shopbetreiber sollte dann jedoch ergänzen, dass er mit seinem Shop noch nicht am Streitschlichtungsverfahren teilnimmt. Es ist aber gut möglich, dass Händlern diese Option nicht mehr lange zur Verfügung steht.

Shopsystem-Anbieter hätten nun überlegen können, den Link zur Online-Plattform automatisch in jedem EU-Shop anzuzeigen. Alle Händler des Anbieters wären damit rechtlich auf der sicheren Seite gewesen. Jedoch kann der Shop-Anbieter nicht für den einzelnen Händler entscheiden, ob dieser am Streitschlichtungsverfahren teilnehmen möchte oder nicht. Zudem sind laut Gesetzesvorgabe nicht alle Shops verpflichtet, diesen Link zu integrieren - so zum Beispiel reine B2C-Shops. Wir bei Jimdo haben daher alle User über die bevorstehende Änderung informiert, sodass diese selber aktiv werden konnten. An diesem Beispiel ist also klar geworden, dass es für Online-Shops nie eine pauschale und standardisierte Lösung für alle Herausforderungen geben kann. Letztlich ist jeder Shopbetreiber in die Pflicht genommen, selbst ständig am Ball zu bleiben und mögliche gesetzliche Vorgaben - mit Unterstützung des Shop- oder Webseiten-Anbieters - in die Praxis umzusetzen.

Alles in allem sehe ich es als fraglich an, ob ein solches Instrument flächendeckend benötigt wird. Die Kosten und der Aufwand bei Streitigkeiten um einen kleinen oder mittleren Warenwert das Streitschlichtungsportal zu nutzen, stehen in keinem sinnvollen Verhältnis. Sollte es bei hohem Warenwert zu Streitigkeiten kommen, sieht dieses Verhältnis für Verbraucher und Händler sicherlich anders aus. Dafür aber alle Onlinehändler innerhalb der EU in die Pflicht zu nehmen, ist wie mit der berühmten Kanone auf Spatzen zu schießen. Wenn die EU im Onlinehandel aktiv wird

Vorschriften wie diese gibt es für Onlinehändler in der EU in den letzten Jahren immer wieder. Der Grundgedanke dahinter ist zunächst mal gut, durch viele Kompromisse und zu wenige Nuancen in der Gesetzgebung wird dann aber ein Bürokratiemonster geschaffen, das in der virtuellen Realität so nicht gewollt und benötigt sein kann - weder vom Verbraucher, noch vom Händler. Die Leidtragenden sind wie so oft kleine Händler, die einen Teil ihrer wertvollen Ressourcen dann noch dafür aufwenden müssen, sich um solche Dinge zu kümmern.

Daher sollte jeder Shop-Anbieter dafür einstehen, alle diese Änderungen für ihre Nutzer soweit wie möglich abzudecken und zu erfüllen, gleichzeitig sollte aber auch kein Händler eine für alles passende Standardlösung erwarten und sich selbst so gut es geht informieren.

Über unseren Gastautor:

Jan Fehling ist seit 4 Jahren bei Jimdo und dort verantwortlich für den Shopbereich.
Jimdo wurde im Februar 2007 von Christian Springub, Fridtjof Detzner und Matthias Henze gegründet. Die drei Jungunternehmer entwickelten einen für jedermann geeigneten kostenlosen Webseiten-Baukasten. Ohne Vorkenntnisse und in wenigen Schritten lässt sich die eigene Online-Präsenz erstellen - inklusive Funktionen wie Blog, Bildergalerien, YouTube-Videos uvm. Sogar ein eigener Online-Shop lässt sich per Klick einrichten. Jimdo gibt es in acht Sprachversionen – über 15 Millionen Webseiten wurden weltweit bereits mit Jimdo erstellt.