Rechtsschutzversicherung schützt nicht umfassend vor Berufsrisiken selbstständiger Mediendienstleister

Traffic-Steigerung mit Folgen: Bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) für eine Kunden-Website verwendet der Inhaber einer kleinen Webagentur unwissentlich einen markenrechtlich geschützten Begriff. Sein Kunde erhält daraufhin eine Unterlassungserklärung vom Anwalt der Gegenseite, der gleichzeitig auch noch Anwaltskosten im vierstelligen Bereich geltend macht. Es kommt zur rechtlichen Auseinandersetzung, in die auch der externe Mediendienstleister involviert wird.

Lücken durch Berufshaftpflichtversicherung schließen
Firmenrechtsschutz: deckt viele Risiken, aber nicht alle
Grenzen der Rechtsschutzversicherung
Umfassende Absicherung durch „passiven Rechtsschutz“

Das zahlt doch meine Rechtschutzversicherung, denkt er und fühlt sich auf der sicheren Seite. Ein teurer Irrtum. Denn gerade wenn es um Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, von Marken- und Urheberrechtsverletzungen oder um rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Kunden geht, nehmen Rechtsschutzversicherungen viele Einschränkungen im Versicherungsumfang vor.

Dieser Fachbeitrag gibt einen Überblick über die Absicherungsmöglichkeiten und -grenzen der Rechtschutzversicherung und zeigt sinnvolle Alternativen auf.

Lücken durch Berufshaftpflichtversicherung schließen

Die Lücken der Rechtschutzversicherung schließen kann zum Beispiel eine Media-Haftpflicht bzw. spezielle Berufshaftpflicht für Medienberufe mit integriertem „Passiven Rechtsschutz“. Sie übernimmt nicht nur die anfallenden Rechtanwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines Schadenersatzanspruches, sondern kommt auch für den Schadensersatz in Höhe der versicherten Deckungssummen auf.

Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb eine wichtige Ergänzung zu einer Rechtschutzversicherung und zentraler Baustein im Risikomanagement von Selbstständigen, Freiberuflern oder Agenturen, die in Medien, Internet und kreativen Berufen tätig sind.

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Firmenrechtsschutz: Deckt viele Risiken, aber nicht alle

Das Kostenrisiko für Anwalts-, Gutachter-, Zeugen-, und Gerichtskosten ist für die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen nicht unerheblich. Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Rahmen der freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit unter anderem bei

Hier einige Schadenbeispiele aus der Praxis, die je nach gewählter Leistungskomponente von der Rechtschutzversicherung übernommen werden:

Neben den vorgenannten Risiken aus der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit, können auch die privaten Risiken mit einem Rechtsschutzvertrag für Nichtselbständige abgesichert werden.

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Grenzen der Rechtsschutzversicherung

Wie bereits erwähnt gibt es wichtige beruflich und geschäftliche Bereiche, die über einen Rechtsschutzvertrag nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (kurz ARB) in der Regel nicht versichert werden können. Dazu zählen unter anderem:

  1. Die Kosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen (es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen).
  2. Rechtsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit Rechtsverletzungen von Dritten (z.B. Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechten) oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
  3. Rechtsschutz in Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
  4. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die unmittelbar der Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit oder dem Erwerb, der Veräußerung, Finanzierung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben, Betriebsteilen dienen.

    Hinweis: Dieser Bereich ist grundsätzlich über eine Berufshaftpflicht bzw. Media-Haftpflicht mit Passivem Rechtsschutz versicherbar.

  5. Gerichtliche Auseinandersetzung wegen offener Rechnungen.
  6. Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen.

    Tipp: Es empfiehlt sich daher, den Rechtschutzvertag bei einer Gesellschaft zu versichern, bei der man keine weiteren Versicherungsverträge versichert hat.

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Umfassende Absicherung durch „Passiven Rechtsschutz“

Die ARB schließen somit gerade die Bereiche aus, die im Berufsalltag von freiberuflichen Webdesignern, Grafikern und Marketing-Spezialisten ein hohes Schadenrisiko bergen. Für diese empfiehlt sich daher die zusätzliche Vorsorge mit einer Media-Haftpflichtversicherung, da diese den sogenannten „Passiven Rechtsschutz“ beinhaltet.

Man spricht hier vom „Passiven Rechtsschutz“, da Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen Dritter und nicht für die Durchsetzung eigener Ansprüche besteht.

Das bedeutet, dass der Versicherer bei der Abwehr eines Haftpflichtanspruchs dem Freiberufler auch die dafür notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten ersetzt. Hierzu zählen Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten.

Über eine gute Haftpflichtversicherung speziell für Mediendienstleister besteht durch den „Passiven Rechtsschutz“ somit Versicherungsschutz für die unter

Gute Versicherer ersetzen zudem auch notwendige Kosten der Abwehr einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer, selbst wenn die Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf betrifft.

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