Einsatz für die Betriebshaftpflicht - Immobilienmakler demoliert Markise

Die Besichtigung einer Immobilie ist für Makler:innen eine gute Gelegenheit, Interessent:innen zu zeigen, was ein Objekt zu bieten hat. Wenn der Enthusiasmus dabei überhandnimmt, kann daraus allerdings eine teure Angelegenheit werden. Ein Immobilienmakler lieferte in diesem echten exali Schadenfall den lebenden Beweis dafür.

Folgenschwere Wohnungsbesichtigung

Kaum ein Schritt ist beim Immobilienverkauf so richtungsweisend wie die Besichtigung. Potenzielle Käufer:innen können sich ein Bild vom Objekt machen und Makler:innen bietet sich eine wunderbare Möglichkeit, ein Gebäude mit all seinen Vorzügen zu präsentieren. Dabei sollten Letztere ihre Immobilie aber auch in und auswendig kennen, sonst kann aus einem Besichtigungstermin schnell eine teure Angelegenheit werden!

Auch ein über exali versicherter Makler wollte diese Möglichkeit für sich nutzen. Er zeigte Interessent:innen eine Wohnung und wollte es sich in diesem Zuge natürlich auch nicht nehmen lassen, die Vorzüge der elektrischen Rollläden zu demonstrieren. Kurz vor Ende des Besichtigungstermins fuhr er die Läden herunter – und dabei auch unwissentlich eine Markise über der Terrasse aus. Anstatt beim Verlassen des Gebäudes alles wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, beließ der Makler und die unabsichtlich ausgefahrene Markise in ihrer offenen Position und das Unglück nahm seinen Lauf…

Betriebshaftpflicht gegen Sachschäden

Der Wintereinbruch in den nächsten Tagen brachte so viel Schnee mit sich, dass die ausgefahrene Markise unter der Last zusammenbrach und nicht mehr nutzbar war. Das Versäumnis des Immobilienmaklers hatte – inklusive Entsorgung und Montage der neuen Markise - für einen Schaden von über 2.500 Euro gesorgt.  Glücklicherweise musste der Makler diese Summe nicht allein stemmen. Er meldete das teure Missgeschick den Versicherungsexpertinnen und -experten von exali, die den klaren Haftungsfall umgehend an den Versicherer weiterleiteten.

Tipp:

Sie wollten schon immer einmal wissen, was eine Berufshaftpflichtversicherung im Schadenfall ganz konkret tut? Das beantworten wir im Artikel Was macht eine Berufshaftpflicht im Schadenfall?

Der Immobilienmakler hatte Glück: Seine Berufshaftpflicht für Immobilienmakler:innen zur Absicherung von Vermögensschäden über exali beinhaltet im Basisschutz zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Personen-, Sach- und auch deren Folgeschäden. Im konkreten Fall haftete der Immobilienmakler für den Sachschaden (die Markise war durch den Schneedruck physisch beschädigt) gegenüber dem Eigentümer der Wohnung. Bei einem Sachschaden sieht der Gesetzgeber allerdings eine Zeitwertentschädigung vor. Aus diesem Grund wurden für die 30 Jahre alte Markise von den Gesamtkosten (Anschaffung der Markise, Entsorgung und Neumontage) pauschal 20 Prozent abgezogen und damit immerhin 80 Prozent der Kosten erstattet. 
 

Hintergrundinfo: Hier kommt die naheliegende Frage auf, ob die Zeitwertentschädigung durch eine Haftpflichtversicherung gegenüber die/den Geschädigte:n nicht benachteiligt? Die Antwort lautet nein, denn der Gesetzgebe hat das durchaus praxisorientiert in § 249 Absatz 1 BGB geregelt: Demnach ist die/der Schadenverursacher:in dazu verpflichtet, für die Herstellung des ursprünglichen Zustands der beschädigten Sache zu sorgen. Da die/der Geschädigte somit nicht bessergestellt werden soll, wird der Zeitwert ersetzt. Sonst wäre es durchaus möglich, dass die/der Besitzer:in eines zehn Jahre alten PKWs bei einem Haftpflichtschaden die Kosten für einen Neuwagen erstattet bekommt – eine wenig gerechte Lösung. In einem derartigen Fall erhält die/der Geschädigte daher den ermittelten Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.

Berufs- und Betriebshaftpflicht: Wo ist der Unterschied?

Eine Berufshaftpflichtversicherung über exali beinhaltet neben der Vermögensschadenhaftpflicht auch immer eine Büro- und Betriebshaftpflicht, die Sie absichert, wenn ein berufliches Versäumnis Ihrerseits zu einem Personen- und/oder Sachschaden führt. Zwar treten Vermögensschäden in vielen Dienstleistungsberufen statistisch gesehen deutlich häufiger (bei exali etwa 90 Prozent aller Schadenfälle) auf, doch wie das Beispiel des Immobilienmaklers zeigt, passiert ein Sachschaden schneller als geglaubt. Deshalb enthält der Basisschutz von exali nicht nur einen Schutz bei Vermögensschäden, sondern auch eine Betriebshaftpflicht, um Freelancer:innen, Selbständige und Unternehmer:innen gegen alle relevanten Risiken umfassend abzusichern.

Gut abgesichert gegen die Risiken der Immobilienbranche

Dieser Fall beweist einmal mehr: Die Pflichten als Immobilienmakler:in sind umfangreich. Und selbst, wenn Sie sämtlichen Fristen, Vertraulichkeiten, Datenschutz sowie weitere gesetzliche und vertragliche Pflichten einhalten, genügt ein simples Versäumnis und ein teurer Schaden ist geschehen. Mit der Berufshaftpflicht für Immobilienmakler über exali erhalten Sie die notwendige Sicherheit für Ihre Tätigkeit.

Egal, ob Sie Auftraggeber:innen durch ein berufliches Versäumnis einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden bescheren, wichtige Daten verlieren oder unbeabsichtigt eine Rechtsverletzung begehen: Mit Ihrer Berufshaftpflicht für Immobilienmakler sind Sie im Schadenfall bestens geschützt. Der Versicherer übernimmt die vollständige Abwicklung vom Überprüfen eventueller Schadenersatzansprüche bis hin zur Übernahme der Schadensumme.

Hinweis: Sofern Sie zusätzlich zur Maklertätigkeit z.B. auch Immobiliendarlehen nach § 34 i der GewO vermitteln, bietet Ihnen exali zusätzlich die geforderte Pflichtversicherung für diese und viele weitere Tätigkeiten in einem Vertrag an.

Bei Fragen zu Ihrer individuellen Absicherung stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer:innen unter der Telefonnummer +49 (0) 821 80 99 46 0 von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gerne zur Seite. Oder Sie berechnen Ihren Beitrag ganz einfach hier: