Portal-Versicherung

D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) für die Portal-Versicherung

Sofern Sie Ihr Online-Portal bzw. Ihre Portale und Apps in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) betreiben, können Sie sich auch gegen die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft absichern.
Hintergrund: Ein:e Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haftet persönlich mit dem Privatvermögen z. B. nach § 43 Abs. 2 GmbH Gesetz oder nach § 93 Abs. 2 AktG gesellschaftsrechtlich für Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren. Dies wird als Organhaftung bezeichnet. Mit dem Zusatzbaustein D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) können Sie sich vor dieser persönlichen Haftung schützen.  

Welche Personen sind über die D&O versichert?

Bestellte oder stellvertretende Mitglieder

  • der Geschäftsführung oder des Vorstandes;
  • des Beirates oder Aufsichtsrates;
  • des Verwaltungsrates, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors.
  • Beauftragte (z. B. Compliance-, Datenschutz-, Jugendschutz- oder Geldwäschebeauftragter)

Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)

Im Rahmen der D&O-Versicherung (Geschäftsführer:innen-Haftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z. B. für Anwälte, Gutachter:innen und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).

Der Passive Rechtsschutz spielt bei der D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflicht oder Geschäftsführer:innen-Haftpflichtversicherung genannt, eine sehr zentrale Bedeutung, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für Verfehlungen gesamtschuldnerisch haften, es sei denn, eine Person kann sein vermutetes Verschulden widerlegen.

Selbst wenn einem der Organe eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Ansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch ein Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme für den D&O-Baustein beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall und -jahr. Die Selbstbeteiligung liegt bei 250 Euro pro Schadenfall.