Media-Haftpflicht

Versicherungsumfang der Media-Haftpflicht

Schutz nach „All-Risk-Prinzip“ mit offener Berufsbilddeckung

Durch das „All-Risk-Prinzip“ der Media-Haftpflicht sind Sie auch bei häufig wechselnden Projekten und Aufgabenstellungen optimal versichert.

Denn die Media-Haftpflicht funktioniert nach dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung. Das bedeutet: Alle Tätigkeiten, die eine Medienagentur allgemein ausführt, sind versichert, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Auch Tätigkeiten, die mit der Zeit hinzukommen (beispielsweise Beratung zum Thema Datenschutz), sind so automatisch mitversichert, ohne dass sie explizit genannt werden zu müssen.

Hinweis: Überschneidende Tätigkeitsfelder aus den Bereichen IT-und Telekommunikation sowie Personal- und Unternehmensberatung sind bei exali.de beitragsfrei eingeschlossen. Auch die Tätigkeit als externe:r Datenschutzbeauftragte:r gemäß DSGVO ist dadurch mitversichert.

Rechtsverletzungen (z.B. Markenrechte, Patentrechte und Urheberrechte)

Die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Lizenzrechten, Domainrechten sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten sind weltweit versichert. Auch die Verletzung von Patentrechten ist bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Jahr eingeschlossen.

Selbstverständlich ist auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Eine vorherige Prüfung der von Ihnen erstellten Inhalte durch Fachkräfte (z. B. Anwälte) oder eine explizite „Freizeichnung“ durch Kundschaft ist nicht vorgeschrieben.

Veröffentlichungsrisiken durch eigenen Content

Versichert sind Risiken durch die Veröffentlichung eigener Inhalten (z. B. auf der Firmenwebseite, in Sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit Ihren Produkten und Dienstleistungen.

Wettbewerbsverletzungen und unlautere Werbung

Auch Verstöße gegen Wettbewerbsrechte und unlautere Werbung sind bei der Media-Haftpflicht über exali.de mitversichert.

Vertragliche und öffentlich-rechtliche Haftung

Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Ihren Verträgen mit Kundschaft und Auftraggeber:innen sowie öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche.

Verschuldensunabhängige Haftung

Versicherungsschutz besteht auch für Lieferungen und Leistungen (z. B. Hosting- oder Provider-Dienstleistungen) für die Sie aufgrund von Service Level Agreements (SLA´s) verschuldensunabhängig haften.

Pauschaler Schadenersatz

Versichert sind Schadenersatzforderungen, die ohne konkret bezifferbaren Schaden aufgrund vertraglicher Vereinbarungen pauschal geltend gemacht werden.

Neu bei Datenschutzverletzung: Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter

Auch Straf- und Bußgelder, die eine Datenschutzbehörde oder ein Gericht wegen einer Datenrechtsverletzung gegen Sie verhängt, sind bis zu einer Summe von 300.000 Euro pro Jahr versichert (sofern dies nach geltendem Recht möglich ist).

Auch Entschädigungen mit Strafcharakter, die direkt oder indirekt gegen Sie verhängt werden, sind bis 300.000 Euro abgesichert (sofern dies nach geltendem Recht möglich ist).

Geheimhaltungspflichten/Datenschutzvereinbarungen (inkl. Vertragsstrafen)

Versichert sind Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Verstöße gegen Datenschutzvereinbarungen.

Datenrechtsverletzung & Cyber-Drittschäden

Versichert sind Schäden, die z. B. durch die unabsichtliche Weitergabe von Schadsoftware, die Verletzung von Datenschutzgesetzen wie der DSGVO sowie den Zugriff Dritter auf Daten bei der Internetnutzung (z. B. Informationspiraterie) verursacht werden.

Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (optional)

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, einer DoS-Attacke, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.

D&O-Außenhaftungsversicherung für Geschäftsführer (optional)

Auf Wunsch können Sie sich auch gegen die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Medien-Agentur absichern.

Vorumsätze versichert

Unbegrenzte Versicherung bisheriger Vorumsätze. D. h. Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung) davor erbracht wurden.

Für Rechtsverletzungen, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind (z. B. Veröffentlichung oder widerrechtliche Nutzung eines Bildes), besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

Einsatz von Flugdrohnen

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Betriebshaftpflicht auch für den Einsatz von Flugdrohnen für die Zwecke des Unternehmens (bis max. 5 kg inkl. Kamera).

Weltweiter Versicherungsschutz

Sie sind für Ihre Kreativ- und Media-Leistungen und auf Dienstreisen weltweit versichert (mit Ausnahmeregelungen für die USA und Kanada).

Straf-Rechtsschutz

Bei einem Schadenfall übernimmt der Versicherer auch die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (wegen eines Schadensereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung.

Internet-Straf-Rechtsschutz

Der Versicherer übernimmt – unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten – die gesetzlichen Kosten der Verteidigung für strafrechtliche Vergehen, bei denen das Internet als Medium genutzt wird.

Assistance-Leistungen: Online-Forderungsmanagement, Online-Rechtsservice und Cyber-Präventionsleistungen

Über die Assistance-Leistungen haben Sie Zugriff auf einen Online-Rechtsservice mit über 1.000 Musterschreiben und -verträgen sowie auf Cyber-Präventionsleistungen.

Die integrierte Bonitätsprüfung hilft Ihnen, die Zahlungsfähigkeit Ihrer potenziellen Kundschaft bereits vorab abzuschätzen. Und sollte ein Kunde oder eine Kundin nicht zahlen, übernimmt das Online-Forderungsmanagement per Mausklick lästige (gerichtliche) Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung.

Vergütungs-Rechtsschutz

Übernahme der gerichtlichen Kosten, wenn Sie sich gegen die ungerechtfertigte Aufrechnung eines Schadens mit Ihrer offenen Vergütung (Dienst- oder Werklohn) wehren müssen.

Spezielle Eigenschaden-Versicherung

Versichert sind z. B. Reputationsschäden (auch durch die Verbreitung von Fake News), der Verlust wichtiger schriftlicher Arbeitsdokumente sowie Kosten für Verluste der eigenen Domainnamensrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.

Vertrauensschadenversicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie aufgrund von Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung durch eigene Mitarbeiter:innen einen finanziellen Schaden erleiden.

Betrugsversicherung/Social Engineering

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden die durch Betrug und Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern. Dies gilt auch für sogenannte Social Engineering Schäden.