Abmahnung wegen Impressumsfehler: So können Sie sich schützen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Vielen Betreibern von Facebook-Unternehmensseiten flatterte seit vergangener Woche unerfreuliche Post ins Haus. Abmahnungen der Kanzlei HWK wegen Impressumsfehlern auf den Fanpages. Besonders ärgerlich: Dabei wurden nicht nur Seiten abgemahnt, die kein Impressum haben, sondern auch solche, bei denen das Impressum falsch eingebunden wurde. Ein Fehler, der sich schnell beheben – und so die Abmahnung vermeiden lässt. Wie das funktioniert, dazu haben wir von exali einige Lesetipps zusammengestellt.

Was tun bei einer Abmahnung?
Impressumspflicht auf Google+, Twitter und YouTube nachkommen
Aktuelle Massenabmahnung im Detail auseinandergenommen

Und zu diesen Lesetipps gehört ganz klar der Beitrag „Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten“ von Rechtsanwalt Thomas Schwenke auf allfacebook.de.

Der Experte hat die aktuelle Abmahnwelle, ausgelöst durch die Kanzlei HWK im Auftrag des IT-Systemhauses Binary Services GmbH, zum Anlass genommen, rechtliche Stolperfallen im Zusammenhang mit der Impressumspflicht aufzuzeigen.

Sicherste Lösung: Impressum in der Facebook-Infobox

In seinem Artikel greift der Rechtsexperte das Urteil des LG Aschaffenburg (Az.: 2 HK O 54/11) von vergangenem Jahr auf und erklärt, welche Bedingungen das Impressum auf einer gewerblich genutzten Unternehmensseite bei Facebook erfüllen muss. Informationen, die übrigens auch in den mobilen Apps der sozialen Plattformen verpflichtend sind, wie das OLG Hamm (Az.: I-4 U 225/09) zuvor entschied.

Absteigend nach „Risikograd“ geht Thomas Schwenke nun darauf ein, welche verschiedenen Wege es gibt, die Impressumspflicht auf Facebook zu erfüllen. So erfährt der Leser, warum das Impressum in der Infobox derzeit die sicherste Lösung ist, welche Stolperfallen mit Impressums-Apps verbunden sind – und warum ein Impressum, das nur per Klick im Facebook „Info“-Bereich erreicht werden kann, unzulässig ist.

Screenshot für Screenshot zeigt der Anwalt, wie das Impressum rechtssicher umgesetzt werden kann – viele Tipps, Hintergrundinformationen und Erklärungen inklusive.

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Was tun bei einer Abmahnung?

Am Ende seines Beitrags greift Thomas Schwenke zudem ein Thema auf, das viele Freiberufler beschäftigt und auf das es nicht genug Antworten geben kann – wie auch wir von exali in Gesprächen immer wieder feststellen: Was tun / wie verhalten im Falle einer Abmahnung?

Auch aus versicherungs- bzw. haftungstechnischer Sicht ist das interessant. Was viele nicht wissen: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet auch im Fall einer Abmahnung Schutz.

Im Rahmen der sogenannten Schadenabwehr (Stichwort: Passiver Rechtsschutz) übernimmt der Versicherer mögliche Kosten im Zusammenhang mit der Abmahnung, Unterlassungserklärung oder einstweiligen Verfügung, sowie am Ende die berechtigte Schadenersatzzahlung.

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Impressumspflicht auf Google+, Twitter und YouTube nachkommen

Nicht nur Facebook hat sich Rechtsanwalt Thomas Schwenke vorgeknöpft, sondern auch Google Plus, Twitter und YouTube.

Wie auf den jeweiligen sozialen Plattformen das Impressum rechtssicher eingebunden werden kann, erklärt der Experte im Artikel „Nach Abmahnungen bei Facebook – Impressumspflicht bei Google+, Twitter und Youtube erfüllen“ auf seinem eigenen Kanzlei-Blog (den wir Ihnen an dieser Stelle übrigens als sehr lesenswert ans Herz legen).

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Aktuelle Massenabmahnung im Detail auseinandergenommen

Und damit wieder zurück zum Thema Abmahnung: In seinem Beitrag „17 Anzeichen, an denen man eine „Massenabmahnung“ erkennt – am Beispiel der aktuellen Facebook-Abmahnung“ nimmt Rechtsanwalt Arno Lampmann das derzeit im Netz kursierende Abmahnschreiben der Kanzlei HWL bis in kleinste Detail auseinander.

Anhand vergrößerter Screenshots zeigt er dem Leser, nach welchen typischen „Mustern“ eine derartige Massenabmahnungen aufgebaut sind, welche „Stilelemente“ verwendet werden – und was sich hinter der einen oder anderen juristischen Formulierung verbirgt.

Aufgrund seiner Aktualität – aber auch wegen des vielen „Insider-Wissens“ – ein sehr interessanter Beitrag, der trotz allen Ernstes auch durch seine charmant zynisch gewählte Wortwahl besticht.

Dazu noch eine Bemerkung: Rechtsanwalt Arno Lampmann verweist am Ende seines Artikels auf eine Impressums-App als rechtssichere Lösung. Dass dies jedoch nicht die sicherste Möglichkeit ist, beschreibt Rechtsanwalt Thomas Schwenke – und rät davon ab. Das zeigt, wie komplex die juristische Materie im Internet ist, über die sich nicht einmal die Experten einig sind.

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* Update:
Zwischenzeitlich hat sich das LG Regensburg mit der Abmahnwelle der Kanzlei HWK gegen Betreiber von Facebook-Unternehmensseiten im Auftrag der IT-Firma Binary Services GmbH beschäftigt. Mit seinem Urteil vom 31. Januar 2013 (Az.: 1 HK O 1884/12) entschied das Gericht pro „Massenabmahnungen“. Innerhalb von einer Woche mehr als 180 Facebookseiten wegen Impressumsfehlern abzumahnen, die durch Einsatz einer entsprechenden Software identifiziert werden konnten, sei kein missbräuchliches Verhalten, da jede gewerblich genutzte Facebookseite ein Impressum bräuchte.

Weiterführende Informationen

© Flora Anna Grass – exali AG