Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist ein Schreiben in Schriftform, in dem wird von Ihnen verlangt wird, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Dazu sollen Sie sich mit Ihrer Unterschrift unter der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten - In der Regel werden Sie zudem aufgefordert, die Kosten für die Abmahnung zu tragen. Abhängig von der Art der Rechtsverletzung sind Sie möglicherweise auch mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert – zum Beispiel, wenn Sie gegen das Urheberrecht verstoßen.
Wer darf abmahnen?
Grundsätzlich dürfen nur die Personen abmahnen, die über Rechte verfügen – zum Beispiel an einer Marke oder einem Werk. Auch eine gesetzliche Vertretung oder Verbraucherzentralen dürfen Abmahnungen aussprechen. Eine gesonderte Kategorie bilden Wettbewerbsverstöße. Hier ist eine Legitimation gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nötig, um abmahnen zu dürfen. Das betrifft vor allem Wettbewerberinnen, Wettbewerber, deren Vertretung sowie Wettbewerbsverbände.
Abmahnung durch Inhaberinnen und Inhaber von Rechten
Haben Sie auf Ihrer Website ein fremdes Bild verwendet, ohne die Erlaubnis dafür einzuholen? Dann kann die Person, die die Rechte an diesem Bild hat, Sie abmahnen. Das kann die Person selbst tun oder sie beauftragt dafür eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt.
Abmahnung durch den Wettbewerb
Wenn Sie ein eigenes Business führen, müssen Sie bestimmten Verpflichtungen nachkommen. Unterlassen Sie das und verschaffen sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil, begehen Sie einen Wettbewerbsverstoß. Typische Fälle für Wettbewerbsverstöße sind:
- Fehler im Impressum, in den AGB oder in der Widerrufsbelehrung
- Preisabsprachen
- Irreführende Werbung
- Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten
Wettbewerberinnen und Wettbewerber dürfen Sie für diese Verstöße abmahnen.
Wer ist Wettbewerberin oder Wettbewerber?
Paragraf 2 Nummer 3 UWG definiert diesen Begriff folgendermaßen: Eine Wettbewerberin oder ein Wettbewerber ist jemand, mit dem Sie in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen. Daher dürfen Inhaberinnen und Inhaber von Onlineshops aneinander abmahnen (zum Beispiel wegen falscher Preisangaben). Verbraucherinnen, Verbrauchern oder Unternehmen aus anderen Branchen ist das nicht gestattet.
Sind Abmahnungen auch international möglich?
Abmahnungen sind auch international möglich – zum Beispiel, wenn Sie über Ihren Onlineshop Produkte in Österreich verkaufen. Unterläuft Ihnen dabei ein Wettbewerbsverstoß, können regionale Onlinehändlerinnen und -händler Sie dafür abmahnen.
Abmahnung durch Verbraucherzentralen
Verbraucherzentralen setzen Verbraucherschutzrechte durch. Sie verfügen über die sogenannte Verbandsklagebefugnis. Damit dürfen Sie einige Verstöße abmahnen – zum Beispiel gegen die AGB, das UWG oder Datenschutzvergehen. Dafür müssen die Verbände folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Anerkennung als qualifizierte Einrichtung gemäß Unterlassungsklagegesetz (UKlaG)
- Registrierung beim Bundesamt für Justiz
- Eintrag in der Liste qualifizierter Verbraucherverbände gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG)
- Glaubhafter Nachweis, dass mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein Fehlverhalten in ihren Rechten verletzt wurden
- Keine überwiegende Finanzierung von Unternehmen, die Teil der Klage sein könnten
- Verankerung des Verbraucherschutzes in der Satzung
- Kein Interessenkonflikt zwischen dem klagenden Verband und dem Unternehmen, das abgemahnt wird
Abmahnung durch Wettbewerbsverbände
Wettbewerbsverbände gehen gegen Wettbewerbsverstöße vor – ohne selbst Wettbewerberin oder Wettbewerber zu sein. Die gesetzliche Basis hierfür bildet Paragraf 8 Absatz 3 UWG:
„Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:
„denjenigen rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, die in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b eingetragen sind, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, und die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt.“
Wettbewerbsverbände können sich ebenfalls in die Liste qualifizierter Verbraucherverbände eintragen. Erfolgt kein Eintrag, dient das UWG als Entscheidungsgrundlage für den Einzelfall.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Erhalten Sie eine Abmahnung, werden Sie aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Damit versprechen Sie, das abgemahnte Verhalten künftig zu unterlassen. Zudem erklären Sie sich bereit, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn Sie gegen diese Verpflichtung verstoßen.
Das Gefährliche: Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung, geben Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung zu. Zusätzlich versprechen Sie, diese nicht zu wiederholen – unterläuft ihnen das abgemahnte Fehlverhalten erneut, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Die Gefahr hierbei ist: Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Sie decken mehr ab als die ursprüngliche Rechtsverletzung. Das erschwert das Unterlassen eines Verstoßes massiv.
Abmahnmissbrauch: Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
Abmahnungen sind für viele Interessengruppen ein lukratives Geschäftsmodell. Doch nur, weil Sie eine Abmahnung erhalten, ist diese noch lange nicht wirksam. Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs erschwert missbräuchliche Abmahnungen. Es gibt zum Beispiel Formvoraussetzungen vor, die ein Abmahnschreiben gemäß Paragraf 13 Absatz 2 UWG einhalten muss.
Zusätzlich enthält Paragraf 8c Indizien für eine sogenannte missbräuchliche Geltendmachung. Jedes einzelne davon kann einen Abmahnmissbrauch nahelegen. Außerdem kann die abgemahnte Person verlangen, dass die Gegenseite die Rechtskosten ersetzt.
Der BGH hat bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2018 drei Anzeichen für unrechtmäßige Abmahnungen festgelegt:
1.Eine Abmahnung ist unrechtmäßig, wenn die Prozesskosten der Abmahnenden in keinem
Verhältnis zu deren Jahresgewinn stehen.
2.Eine Abmahnung ist unrechtmäßig, wenn die Abmahnenden kein nennenswertes
wirtschaftliches Interesse haben.
3.Eine Abmahnung ist unrechtmäßig, wenn die Abmahnenden unverhältnismäßig vorgehen.
Die drei Kriterien des BGH haben wir auch hier noch einmal in einem Video zusammengefasst:
Welche Kanzleien und Vereine mahnen ab?
Hier finden Sie Listen der bekanntesten Abmahnanwältinnen beziehungsweise Abmahnanwälte in Deutschland:
Auf diesen Seiten finden Sie einige bekannte Abmahnverbände und Abmahnvereine:
Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung und wie Sie diese vermeiden, haben wir in folgendem Artikel für Sie zusammengefasst: Die 5 häufigsten Rechtsverletzungen und wie Sie diese vermeiden
Wie reagieren Sie auf eine Abmahnung?
Das Wichtigste zuerst: Bleiben Sie ruhig. Verfallen Sie nicht in Aktionismus und unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung. Lassen Sie die Abmahnung stattdessen immer juristisch prüfen. Verhandeln Sie niemals selbst mit der Gegenseite.
Warum das schief gehen kann, zeigt dieser Schadenfall sehr deutlich: Markenrechtsverletzung: Ein IT-Dienstleister vergisst Markenrecherche.
Haben Sie sich mit einer Berufshaftpflicht abgesichert, melden Sie die Abmahnung umgehend Ihrem Versicherer. Dieser prüft die Abmahnung für Sie und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Wie Sie richtig auf eine Abmahnung reagieren, haben wir auch in diesem Video noch einmal zusammengefasst:
Wie können Sie sich bei Abmahnungen schützen?
Erhalten Sie eine Abmahnung, ist der Schreck erst einmal groß. Doch mit einer Berufshaftpflicht über exali stehen Sie im Schadenfall nicht allein da. Denn im Fall einer Abmahnung prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob sie berechtigt ist. Er wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.
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