Welche Haftpflichtversicherung brauchen Amazon-Händler?
Amazon verlangt von Händlern ab bestimmten Umsatzgrenzen eine Haftpflichtversicherung. Besonders wichtig ist dabei die sogenannte „Additional-Insured“-Klausel, die viele Standardversicherungen nicht automatisch mit abdecken. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen Ihre Amazon-Haftpflichtversicherung erfüllen muss.
Artikelübersicht:
In welchen Fällen verlangt Amazon eine Haftpflichtversicherung?
In welchen Fällen verlangt Amazon eine Haftpflichtversicherung?
Amazon hat bereits vor mehreren Jahren eine Versicherungspflicht für Händler in den USA eingeführt. Diese greift, wenn ein Händler auf Amazon drei Monate in Folge mehr als 5.000 US-Dollar Umsatz macht. Die Regelung gilt inzwischen auch für Händler auf europäischen Amazon-Marktplätzen.
Welche Anforderungen stellt Amazon an eine Haftpflichtversicherung?
In den USA ansässige Verkäufer versichern sich über den Amazon Insurance Accelerator (Versicherungsmarktplatz von Amazon). Alle anderen Verkäufer auf Amazon (zum Beispiel aus Europa) müssen sich selbst darum kümmern. Die Versicherung muss dabei folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Amazon wird als Mitversicherungsnehmer (Additional Insured) genannt. „Additional Insured“ bedeutet, dass Amazon zusätzlich als mitversicherte Partei in der Haftpflichtversicherung aufgenommen wird.
- Die Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 1.000.000 Euro je Schaden bei einer maximalen Selbstbeteiligung von 10.000 Euro je Schadensereignis.
- Bei einem Schaden von maximal 1.000 Euro prüft Amazon, ob eine Versicherung vorliegt. Ist keine vorhanden, haben Händler sieben Tage Zeit, eine Versicherung abzuschließen. Danach kann Amazon die entstandenen Kosten vom Händler zurückfordern.
Amazon kann ab bestimmten Umsatzgrenzen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen. Nach den Amazon-Bedingungen greift diese Pflicht typischerweise ab einem Bruttoumsatz von mehr als 5.000 US-Dollar pro Monat.
Was bedeutet die A-Z-Garantie für Personen- und Sachschäden?
Im Rahmen der Amazon A-bis-Z-Garantie beziehungsweise vergleichbarer Amazon-Käuferschutzprogramme haben Käufer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden geltend zu machen. Amazon prüft solche Fälle nach eigenen Richtlinien und kann Händler anschließend in Regress nehmen.
Hinweis für die Schweiz: Bei direkten Händlerverkäufen in der Schweiz ist die Amazon A-bis-Z-Garantie lediglich ein vertragliches Käuferprogramm von Amazon. Gesetzliche Schadenersatzansprüche richten sich grundsätzlich nach dem Schweizer Produkthaftpflichtgesetz (PrHG).
Was passiert, wenn Händler keine Amazon-Haftpflicht haben?
Liegt keine passende Amazon-Haftpflichtversicherung vor, kann Amazon vom Händler Nachbesserung verlangen, Kosten im Schadenfall zurückfordern oder im schlimmsten Fall das Verkäuferkonto einschränken oder sperren.
Warum sind Verkäufe in die USA für Händler relevant?
Verkäufe in die USA (zum Beispiel von Europa aus) gelten aus Versicherungssicht oft als besonderes Risiko. In den Vereinigten Staaten können Schadenersatzforderungen deutlich höher ausfallen als in Europa. Deshalb schließen viele europäische Versicherer Produkthaftungsfälle mit USA-Bezug ganz oder teilweise aus oder knüpfen sie an besondere Bedingungen.
Für Amazon-Händler kann das problematisch werden, da Amazon je nach Marktplatz und Vertriebsgebiet verlangt, dass relevante Produkthaftungsrisiken versichert sind. Händler sollten deshalb genau prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung:
- Verkäufe in die USA einschließt,
- Produkthaftungsrisiken abdeckt,
- und die von Amazon geforderte „Additional Insured“-Klausel enthält.
Viele Versicherer in Europa (insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz) können die von Amazon geforderten Kriterien nicht erfüllen. Insbesondere die „Additional-Insured-Klausel“ sowie die direkten USA-Umsätze bieten viele Gesellschaften in ihrer Deckung erst gar nicht an. Die Webshop-Versicherung von exali kann jedoch ganz einfach um die von Amazon geforderten Punkte erweitert werden.