Bloggen, twittern, posten: Was soziale Medien für Rechtsanwälte bringen und wie sie dort durchstarten

Auf dem eigenen Blog über kuriose Fälle oder das eigene Spezialgebiet schreiben, eine schicke Facebook-Seite für die Kanzlei oder ab und zu bei Twitter mitzwitschern? Das machen mittlerweile immer mehr Anwälte. Viele wissen aber nicht, wie sie starten sollen, was sie beachten müssen und was es ihnen bringt, in den sozialen Netzwerken aktiv zu sein. Das Wichtigste vorneweg: Einfach anfangen!  

Immer schön „würdig“ bleiben

Zunächst sollten Juristen, bevor sie mit ihrem Blog oder dem Twitter-Account starten, das tun, was sie von Berufs wegen am besten können: Sich erst über die rechtlichen Vorschriften informieren. Die Zeiten, in denen Rechtsanwälte keine Werbung machen durften, sind lange vorbei. Trotzdem gilt es, einige Regeln zu beachten. Was den Auftritt in den Social Media betrifft, gilt laut BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) der allgemeine Grundsatz, dass sich der Rechtsanwalt innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche seine Stellung erfordert, würdig zu erweisen hat.

Was die Akquisition neuer Mandanten betrifft, wird es konkreter: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ Für Social Media heißt das konkret: Es gibt keine Regelung, die es Anwälten verbietet, sie beruflich zu nutzen. Nur der Grundsatz des „würdigen“ Auftretens schwebt über allem. Logisch: Der Rechtsanwalt muss in den sozialen Medien genauso auftreten, wie er es im echten Leben auch tun soll. Zudem muss es sachlich zugehen. Auch hier gilt: Was in einer klassischen Werbeanzeige nicht erlaubt ist, sollten Anwälte auch im Internet unterlassen.

Social Media schön und gut – aber was schreib ich?

Sind diese rechtlichen Überlegungen abgeschlossen, kann es losgehen und Sie können in die Tasten hauen! Aber über was schreiben, was posten und twittern? Hier gibt es für Juristen viele Möglichkeiten: kuriose Fälle aus der eigenen Kanzlei – natürlich anonymisiert! –, wegweisende Entscheidungen der Gerichte, Beiträge über Spezialgebiete. Dabei sollten Sie als Anwalt darauf achten, für wen Sie schreiben.

Wollen Sie sich mit Kollegen austauschen und neueste Urteile diskutieren? Dann können sie dementsprechende Fachsprache verwenden. Schreiben Sie für Laien, sollten Sie diese vermeiden. Gerne gesehen sind rechtliche Tipps für bestimmte Fälle im Alltag oder dazu, wie bestimmte Formulare aussehen sollten. Diese Themen eignen sich auch gut für ein Youtube-Video. Bei allen Auftritten über Social Media beachten: Juristen dürfen Themen allgemeingültig erörtern, aber nicht gezielt Mandanten im Einzelfall anwerben! Und: Auch bei Facebook und Blogs gilt natürlich die Impressumspflicht, wenn diese beruflich genutzt werden.

Regelmäßigkeit ist das A und O

Wenn Sie sich für eine oder mehrere Social-Media-Aktivitäten entschieden haben, sollten Sie unbedingt regelmäßig etwas veröffentlichen. Denn nichts ist schlimmer, als ein toter Blog oder eine verwaiste Facebook-Seite. Dabei gilt, es ist nicht so wichtig, wie oft Sie etwas veröffentlichen, sondern dass Sie es regelmäßig tun. Am besten planen Sie sich in Ihren Kanzleialltag einen bestimmten Tag ein, an dem Sie beispielsweise einen Blogeintrag veröffentlichen.

Und was bringt mir der Aufwand?

Jetzt stellt sich noch die Frage: Was bringt es Ihnen als Jurist, einen Blog zu schreiben oder sonst irgendwo in den sozialen Medien vertreten zu sein? Ganz einfach: Aufmerksamkeit. Wenn Sie zum Beispiel auf Ihrem Blog über ein rechtliches Problem schreiben und jemand bei der Suche im Netz Rat bei Ihnen findet, wird er sich an Sie erinnern, wenn er einmal rechtlichen Beistand braucht. Wenn Sie im Netz präsent sind, lustige oder kuriose Fälle posten, bleiben Sie im Gedächtnis. Außerdem können Sie sich so auch innerhalb ihrer Berufsgruppe ein Netzwerk aufbauen und sich einen Expertenstatus zu bestimmten Themen erarbeiten.

Bei allen Vorteilen, die die sozialen Medien Anwälten bieten, halten sie auch einige Stolpersteine parat. Es gibt viele Grauzonen, mit denen sich die Gerichte erst noch befassen müssen. Damit Sie gut abgesichert sind, wenn Sie im Rahmen Ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Netz unterwegs sind, bietet die Anwalts-Haftpflicht über exali.de umfassenden Schutz vor Veröffentlichungsrisiken,  zum Beispiel in Fachmedien, auf Webseiten, sozialen Medien und Blogs. Und durch die optionale Cyber-Eigenschaden-Versicherung kann sich der Anwalt auch zeitgemäß gegen die Risiken durch Cyberkriminelle absichern, die immer häufiger Kanzleien gezielt ins Visier nehmen.