Wir haben das traditionelle Antragsverfahren der Versicherer durch unseren Online-Antrag stark vereinfacht.
Nach positivem Durchlaufen der Antragsfragen im Online-Antrag erhalten Sie sofort Ihren Versicherungsschutz bestätigt (24/7!). Die Pflichtversicherungsbestätigung nach § 51 BRAO wird im Anschluss von uns direkt und ohne Zeitverlust elektronisch an die von Ihnen im Antrag ausgewählte Rechtsanwaltskammer gesendet.
Pflichtversicherungsschutz für Anwälte
Die Anwalts-Haftpflicht bietet in Deutschland zugelassenen Versicherungsnehmenden (Berufsträgern oder anerkannten Berufsträgergesellschaften) den gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht-Versicherungsschutz für Vermögensschäden (sogenannte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung oder kurz VSH). Darüber hinaus übernimmt die VSH die Anwalts- und Gerichtskosten für die Schadenabwehr bei ungerechtfertigten Forderungen (passiver Rechtsschutz).
Typische Ursachen für Vermögensschäden sind beispielsweise
- Beratungs- und Aufklärungsfehler
- Fristversäumnisse
- falscher Sachvortrag
- verspäteter Vortrag
Büro- und Betriebshaftpflicht für die Kanzlei
Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden durch den Kanzleibetrieb (z. B. wenn Ihr:e Mandant:in Ihre Kanzlei besucht) sowie auf Dienstreisen bieten wir im Rahmen des Basis-Schutzes eine sehr günstige Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung an. Versichert sind unter anderem:
- Mietsachschäden
- Obhutsschäden an fremden beweglichen Sachen (bis zu 6 Monate)
- Verlust fremder Schlüssel und Code-Karten
- Teilnahme an Veranstaltungen und Kongressen
Zusatzbaustein Cyber-Versicherung
Um der zunehmenden Digitalisierung im Anwaltsberuf und den damit verbundenen Risiken Rechnung zu tragen, bietet der frei wählbare Zusatzbaustein der „
Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung“ optimalen Schutz bei Hackerangriffen, DoS-Attacken, Schadsoftware, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime)
Haupttätigkeit als Rechtsanwalt/-anwältin
Versichert sind freiberuflich ausgeübte Tätigkeiten als in Deutschland zugelassene:r Rechtsanwalt/-anwältin oder Patentanwalt/-anwältin
.
Mitversicherte anwaltliche Tätigkeiten:
- gerichtlich bestellte:r Liquidator:in oder Abwickler:in
- Testamentsvollstrecker:in, Nachlasspfleger:in, Nachlassverwalter:in
- Vormund, Betreuer:in, Pfleger:in und Beistand
- Mediator:in, Schiedsrichter:in, Schiedsgutachter:in
- Abwickler:in einer Praxis und Zustellungsbevollmächtigte:r
- Notarvertreter:in für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres
- Referent:in, Autor:in und Dozent:in auf rechtswissenschaftlichem Gebiet
- rechtswissenschaftlicher Gutachter:in
- Mitglied eines Aufsichtsrates, Beirates, Stiftungsrates oder ähnlicher Gremien
- (vorläufige:r) Insolvenzverwalter:in gemäß InsO
- Mitglied satzungsgemäß eingerichteter Gremien von Anwaltskammern sowie anwaltlichen berufsständischen Vereinen
- Gesamtvollstreckungsverwalter:in
- sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 3 Ziffer 1 StBerG
Besondere Leistungserweiterungen im exali.de-Tarif
- Tätigkeit als externe:r Datenschutzbeauftragte:r nach DSGVO
- Rechte-Management (anwaltliches Management gewerblicher Rechte
- Tätigkeit als Hausverwalter:in gem. WEG bis zu 30 Wohneinheiten
Wenn Sie als angestellte:r Rechtsanwalt oder Rechtswältin die Anwalts-Haftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht nur für die Zulassung als Rechtsanwalt/-anwältin benötigen und nicht, um die beruflichen Risiken als freiberufliche:r Rechtsanwalt/-anwältin oder Sozietät zu versichern, spricht man von der sogenannten Zulassungspolice oder Titulardeckung.
Bei exali.de erhalten Sie als angestellte:r Rechtsanwalt/-anwältin die Zulassungspolice zu besonders günstigen Konditionen (auch wenn Sie nebenberuflich als freiberufliche:r Anwalt/Anwältin tätig sind mit Honorareinnahmen bis zu 10.000,00 Euro im Jahr).
Im Anschluss an den erfolgreich durchlaufenen Online-Antrag erhalten Sie per E-Mail Ihren Aktivierungslink. Sobald Sie diesen bestätigt haben, wird der Vertrag aktiv und Sie nehmen das Angebot rechtlich an (Invitatio-Modell).
Mit Klick auf den Aktivierungslink wird die Pflichtversicherungsbestätigung nach § 51 BRAO auf elektonischem Wege an die zuständige Rechtsanwaltskammer geschickt. Die gewünschte Kammer können Sie im Antrag auswählen. Sie erhalten ebenfalls auf elektronischem Wege eine Kopie der Pflichtversicherungsbestätigung zur Kontrolle. Die erstelle Versicherungsbestätigung können Sie auch jederzeit als PDF-Dokument in Ihrem "Meine exali"-Kundenbereich einsehen und herunterladen.
Versicherungsschutz für bereits zugelassene Anwälte und Anwältinnen
Wenn Sie als Rechtsanwalt/-anwältin bereits zugelassen sind (Zulassungsdatum liegt in der Vergangenheit), erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen und durch die Erteilung der Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) sofortigen Versicherungsschutz zum gewünschten Versicherungsbeginn.
Frühester Versicherungsbeginn ist der Tag der Antragstellung. Falls gewünscht können Sie auch den Beginn auf einen Tag bis zu 6 Monaten in der Zukunft legen.
Versicherungsschutz für die Zulassung als Anwalt oder Anwältin
Die Anwalts-Haftpflichtversicherung beginnt mit der Zulassung als Anwalt oder Anwältin bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Wenn Sie bei der Rechtsanwaltskammer einen Termin für die Zulassung als Rechtsanwalt vereinbart haben, dann geben Sie bitte diesen Termin im Online-Antrag als Tag des Versicherungsbeginns an.
Beitragsfrei enthaltene Leistungserweiterungen
Die Anwalts-Haftpflichtversicherung von exali.de bietet über den klassischen Pflichtversicherungsumfang hinaus einige wichtige Leistungserweiterungen u. a. im Zusammenhang mit folgenden Bereichen an:
- Kanzleikauf
- Anderkonten
- M&A-Beratungstätigkeiten
- Tätigkeiten als externe:r Datenschutzbeauftragte:r
- Daten- und Cyber-Drittschäden
- Geltungsbereich für Auslandstätigkeiten
Frei wählbarer Zusatzbaustein für Cyber-Kriminalität
Hacker:innen gehen heute aggressiver vor als noch vor einigen Jahren. Schäden durch Cyber-Angriffe sind damit zu einem ernstzunehmenden Risiko für das eigene Anwalts-Business geworden. Besonders Kleinpraxen und Einzelkanzleien sind durch Hackerangriffe, Mal- und Ransomware sowie Social Engineering Angriffe gefährdet, da sie meist über keine ausgefeilte Sicherheitstechnik verfügen und so zur leichten Beute für Cyber-Kriminelle werden können. Der optionale Zusatzbaustein „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung“ schützt Anwälte/Anwältinnen und Kanzleien optimal bei diesen aktuellen Bedrohungen.
Für eine:n Junganwalt/-anwältin beginnt der Versicherungsbeitrag für die erstmalige Zulassung bei 85,50 Euro netto (Vorgaben: Versicherungssumme für Vermögensschäden = 250.000 Euro, Jahreshöchstleistung 1.000.000 Euro, keine Selbstbeteiligung in den ersten 3 Versicherungsjahren, Vertragslaufzeit = 3 Jahre).
Der Beitrag für eine Kanzlei mit bis zu 4 Berufsträgern liegt bei ca. 104,00 Euro (Vorgaben: Versicherungssumme für Vermögensschäden = 250.000 Euro, Jahreshöchstleistung 1.000.000 Euro, Selbstbeteiligung 1.500 Euro, Vertragslaufzeit = 3 Jahre).
Die Kosten der Berufshaftpflicht sind individuell für jede:n Anwalt/Anwältin bzw. jede Kanzlei zu berechnen. Mit dem Beitragsrechner zur Anwalts-Haftpflichtversicherung erhalten Sie mit ein paar Klicks Ihr persönliches Angebot. Folgende Eingaben bestimmen vor allem den Preis:
- Jahresnettohonorar der letzten 12 Monate
- Junganwalt oder Junganwältin mit erstmaliger Zulassung oder bereits länger tätig
- gewählte Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht
- Einschluss der Büro- und Betriebshaftpflicht oder der Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung
- Vertragslaufzeit ein Jahr oder drei Jahre
Im Online-Rechner können Sie eine Versicherungssumme für Vermögensschäden zwischen 250.000 Euro (Jahreshöchstleistung 1.000.000 Euro) und 1.000.000 Euro (Jahreshöchstleistung 2.500.000 Euro) wählen.
Für die Büro- und Betriebshaftpflicht stehen Versicherungssummen zwischen 2.000.000 Euro und 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zur Auswahl. Die Versicherungssumme ist dabei 2-fach maximiert.
Für die optionale Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung stehen Versicherungssummen zwischen 50.000 Euro und 150.000 Euro zur Verfügung.
Jeder Anwalt und jede Anwätlin ist gem. § 51 BRAO dazu verpflichtet, sich zu versichern. Daher bekommt jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin auch eine eigene Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Alle Sozien haften gesamtschuldnerisch (jeder für jeden), daher sollte der Versicherungsschutz für alle Sozien gleich hoch sein und sich am höchstmöglichen Risiko orientieren.
Folgende Punkte sollten Sie bei der Versicherung einer Sozietät außerdem beachten:
- Nach aktueller BGH Rechtssprechung zur Sozietät muss auch die GbR als Rechtspersönlichkeit mitversichert werden
- Neu eintretende Sozien haften für alle Verbindlichkeiten vor ihrem Eintritt mit
- Bei ausscheidenden Sozien muss der Versicherungsschutz für Verstöße noch bis zu 5 Jahre nach dem Austritt bestehen bleiben
Die Anwalts-Haftpflichtversicherung über exali.de berücksichtigt all diese Anforderungen an den Versicherungsschutz einer Sozietät.
Für Junganwälte/-anwältinnen ist der günstige Einstiegsbeitrag besonders wichtig. Wir gewähren daher einen Nachlass von 37 Prozent im ersten Versicherungsjahr für die erstmalige Zulassung. Dadurch ergibt sich für eine:n Junganwalt/-anwältin bzw. Kanzleigründer:in ein Jahresnettobeitrag ab 85,50 Euro.
Zudem verzichten wir für die ersten 3 Versicherungsjahre auf die übliche Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 Euro.
Da gerade Junganwälte und Junganwältinnen in den ersten Berufsjahren darauf angewiesen sind, sich über Fachpublikationen sowie die Präsenz in den sozialen Medien und auf Blogs einen Namen zu machen, sind bei exali.de über den traditionellen Pflichtversicherungsschutz hinaus auch Veröffentlichungsrisiken abgesichert.
Cyberkriminelle wie z. B. Hacker:innen gehen heute aggressiver vor als noch vor einigen Jahren. Schäden durch Cyber-Angriffe sind damit zu einem ernstzunehmenden Risiko für das eigene Anwalts-Business geworden. Besonders kleine Kanzleien und Einzelkanzleien sind durch Mal- und Ransomware, sowie Social Engineering Angriffe gefährdet, da sie meist über keine ausgefeilte Sicherheitstechnik verfügen und so zur leichten Beute für Cyber-Kriminelle werden können. Für Sie ist die Absicherung durch die optionale Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung besonders wichtig.
1.1. Im Online-Antrag Jahresvertrag ausgewählt
Mindestvertragslaufzeit (Jahresvertrag)
Die Vertragslaufzeit der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte/-anwältinnen beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Ablauf bzw. Verlängerungstermin der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit der Anwalts-Haftpflicht aus dem laufenden Jahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls den abweichenden Verlängerungstermin der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.
Reguläre Kündigung des Vertrages
Der Vertrag der Anwalts-Haftpflicht verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von dem:der Versicherungsnehmer:in unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird. Für den Versicherer beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate.
Sonderkündigungsrecht
Neben dem oben beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages, besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag der Rechtsanwalts-Haftpflicht außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles und dessen Abwicklung zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Vertrag der Anwalts-Haftpflichtversicherung aufgrund eines „Risikowegfalls“ gekündigt werden (z. B. Wechsel in ein Angestelltenverhältnis bei dem:der Freiberufler:in/Selbständigen oder Betriebsaufgabe). Den ggf. zu viel bezahlten Beitrag erhalten Sie in diesen Fällen zurück.
1.2. Mindestvertragslaufzeit (3 Jahre)
Alternativ zum Jahresvertrag (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr) wie unter 1.1. beschrieben, können Sie auch eine Versicherungslaufzeit von 3 Jahren wählen.
Sie erhalten dann den im Versicherungsbereich üblichen Laufzeitrabatt von 10 % bei einem 3-Jahresvertrag. Eine ordentliche Kündigung ist dann sowohl für den Versicherer, als auch für den:die Versicherungsnehmer:in, erst zum Versicherungsablauf möglich. Die gesetzlichen Sonderkündigungsrechte (z. B. im Schadenfall, bei Risikowegfall, Nichtzahlung des Beitrags) bleiben davon unberührt.
Vertragsverlängerung
Der Vertrag der Haftpflicht für Anwälte und Anwältinnen verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von dem:der Versicherungsnehmer:in mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende des 1. bzw. 3. Versicherungsjahres gekündigt wird. Für den Versicherer beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate.