Balda AG: Ehemalige Aufsichtsräte sollen 56 Millionen Euro Schadenersatz zahlen

Auch wenn der Name Balda AG seit April 2016 der Vergangenheit angehört, ist die Geschichte für drei frühere Aufsichtsratsmitglieder des Kunstsoff-Unternehmens noch nicht ausgestanden. Sie sollen nun für eine Entscheidung aus dem Jahr 2011 Rechnung tragen – dabei geht es um stattliche 56 Millionen Euro.

Kostet eine Fehlentscheidung Millionen?

Nach Informationen der WirtschaftsWoche hat das Unternehmen Clere AG beim Landgericht Bielefeld Klage gegen die ehemaligen Aufsichtsräte eingereicht. Dabei geht es um eine Zeit, in der das Unternehmen noch den Namen Balda AG trug und Anteile am Milliardenunternehmen TPK innehatte.

Im Jahr 2011 drängte der Vorstand der Balda AG darauf, die Aktien des Unternehmens zu verkaufen – nachdem diese zum damaligen Zeitpunkt zwischenzeitlich das Vierfache an Wert zugelegt hatten. Die nun angeklagten Aufsichtsräte blockierten Anfangs jedoch den Verkauf, was dazu führte, dass erst ab 2012 Anteile von TPK verkauft wurden. Zu diesem Zeitpunkt war der Preis für die Aktien jedoch schon wieder gefallen.

Vernichtend hohe Schadenersatzforderung

Die Balda AG, so nun der Vorwurf, hat durch die Blockade der Verantwortlichen einen Verlust in Millionenhöhe erlitten. Wenn die Klage vor dem Landgericht Bielefeld in vollem Umfang Erfolg hat, kommen auf jeden der drei ehemaligen Aufsichtsräte im Schnitt über 18,5 Millionen Euro Schadenersatzzahlung persönlich zu. Eine Summe, die wohl das Vermögen nahezu aller Deutschen übersteigen dürfte. Zumal Aufsichtsräte in einer derartigen Situation mit ihrem Privatvermögen haften.

Deshalb empfiehlt es sich nicht nur für Aufsichtsräte, sondern für sämtliche Entscheider und Manager (mit und ohne Organfunktion) rechtzeitig für Absicherung zu sorgen.
 

Als Manager die private Existenz schützen

exali.de bietet dazu zwei Modelle, zur Absicherung des Privatvermögens von Managern, leitenden Angestellten, Aufsichtsräten und Beiräten sowie sonstigen Beauftragten.

Mit der persönlichen D&O-Versicherung über exali.de – auch Unternehmensleiter Deckung genannt - können sich Entscheider eigenständig vor Schadenersatzansprüchen im Innenverhältnis (also durch die eigene Firma, wie im beschriebenen Fall) oder im Außenverhältnis (Schadenersatzforderung von Dritten) absichern. Vertragsinhaber ist dabei die versicherte Person selbst. Im Schadenfall steht die Versicherungssumme dem Versicherten alleine in vollem Umfang zur Verfügen.

Bei einer Absicherung durch die Firmen D&O-Versicherung über exali.de wird die Versicherung nicht vom Manager bzw. Beauftragten persönlich abgeschlossen, sondern durch das Unternehmen. Dadurch sind alle Manager und Mitarbeiter in Leitungs- oder Sonderfunktion (z.B. Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte) bei Schadenersatzforderungen im Außenverhältnis abgesichert. Im Schadenfall müssen sich die versicherten Personen die Versicherungssumme teilen.

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© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG