Welche Konsequenzen haben Fehler beim barrierefreien Bauen?

Barrierefreies Bauen ist bei öffentlichen Gebäuden eine klare Anforderung. Werden Vorgaben nicht eingehalten, kann das die Nutzung erheblich einschränken und teure Nachbesserungen nach sich ziehen. Unser Schadenfall zeigt, wie Planungsfehler bei einem Stadion zu Problemen für Besucher und hohen Kosten führen.

Welche Anforderungen gelten beim barrierefreien Bauen?

Barrierefreies Bauen bedeutet, Gebäude so zu planen, dass sie für alle Menschen ohne Einschränkungen nutzbar sind. Es gelten klare Vorgaben, die bereits in der Planung berücksichtigt werden müssen. Maßgeblich ist dabei vor allem die DIN 18040, die definiert, wie Gebäude so gestaltet werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderung nutzbar sind.

Für öffentliche Gebäude gilt die DIN 18040-1. Sie regelt unter anderem:

  • ausreichende Bewegungsflächen, etwa für Rollstuhlfahrer
  • Türbreiten und Durchgänge, die barrierefrei passierbar sind
  • schwellenlose Zugänge
  • sanitäre Anlagen, die entsprechend ausgestattet sind
  • sichere und rutschhemmende Bodenbeläge
  • uneingeschränkte Nutzung von Zuschauerbereichen

Wie kommt es zu Fehlern beim barrierefreien Bauen?

Fehler beim barrierefreien Bauen entstehen häufig bereits in der Planungsphase. Anforderungen werden übersehen, falsch interpretiert oder nicht konsequent umgesetzt. Typische Ursachen sind:

  • unvollständige Berücksichtigung der DIN 18040
  • falsche Einschätzung von Maßen, Bewegungsflächen oder Sichtachsen
  • fehlende Abstimmung zwischen Planung und Ausführung
  • Zeitdruck oder mangelnde Detailprüfung

Gerade bei komplexen Gebäuden ist die Planung anspruchsvoll. Viele Anforderungen greifen ineinander, etwa bei Zugängen, Sitzplätzen oder sanitären Anlagen. Werden einzelne Aspekte nicht korrekt umgesetzt, wirkt sich das direkt auf die Nutzbarkeit des gesamten Bereichs aus.

Tipp:

Architekten tragen bei Bauprojekte hohe Verantwortung, die Haftungsrisiken sind groß. Unser Artikel Berufsrisiken von Architekten: Hier droht Ihnen Haftung! verschafft Ihnen einen Überblick.

Wie kam es beim Stadionbau zu Fehlern bei der Barrierefreiheit?

Im vorliegenden Fall plante ein Architekt ein Stadion, Bauherr war die Gemeinde. Alle Beteiligten standen unter Zeitdruck. Die Abstimmung mit den ausführenden Gewerken litt. Aus diesem Grund wurden zentrale Anforderungen der DIN 18040-1 nicht umgesetzt.

  • Schwellen waren zu hoch und erschwerten den Zugang
  • Türen waren zu schmal für eine barrierefreie Nutzung
  • notwendige Wendeflächen fehlten
  • sanitäre Anlagen waren nicht unterfahrbar
  • Bodenbeläge waren nicht ausreichend rutschhemmend
  • Plätze für Rollstuhlfahrer waren so angeordnet, dass das Spielfeld nicht richtig einsehbar war

Erst nach Fertigstellung wurde deutlich, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt waren.

Welche Folgen hatten Fehler beim barrierefreien Bauen im Stadion?

Die fehlerhafte Planung hatte direkte Auswirkungen auf die Nutzung des Stadions. Menschen mit Einschränkungen konnten zentrale Bereiche nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Damit war die Barrierefreiheit des Gebäudes nicht gegeben. Das Stadion entsprach in diesem Zustand nicht den Anforderungen und musste nachgebessert werden. Dafür waren Eingriffe in bereits fertiggestellte Bereiche notwendig.

  • Es waren bauliche Anpassungen an Zugängen und Durchgängen erforderlich.
  • Sanitäre Anlagen mussten umgebaut werden.
  • Sitz- und Zuschauerbereiche benötigten Anpassungen.

Die Kosten für diese aufwendigen Maßnahmen beliefen sich auf 250.000 Euro.

Wer haftet bei Fehlern beim barrierefreien Bauen?

Da in diesem Fall gegen die Vorgaben der DIN 18040 verstoßen wurde und daher ein Planungsfehler vorlag, haftete der zuständige Architekt. Daher konnte die Gemeinde als Bauherr Ansprüche gegen den Architekten geltend machen.

Der betroffene Architekt hatte die von seiner Kammer vorgeschriebene Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure über exali abgeschlossen. Nach der Meldung des Schadens prüfte der Versicherer die Forderungen und regulierte den Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil der Planung und muss von Anfang an konsequent umgesetzt werden, um die Nutzbarkeit eines Gebäudes zu gewährleisten. Denn Fehler fallen oft erst nach Fertigstellung auf. Zu diesem Zeitpunkt sind Anpassungen besonders aufwendig, da sie in bestehende Strukturen eingreifen.