Consultants: Das sind Ihre größten Risiken und so sichern Sie sich richtig ab

Wer nur berät, muss für seine Fehler nicht haften? Das ist Quatsch und ein gefährlicher Irrglaube in der Consulting-Branche, der richtig teuer werden kann! Consultants müssen für Schäden, die sie durch ihre Arbeit verursachen, genauso haften wie jeder andere Freiberufler. Vom Landwirt, der keine Subventionen erhält, bis zum Apotheker, der etwas gegen seine Nachbarn hat – wir haben echte Schadenfälle aus der Praxis zusammengestellt, die eines gemeinsam haben: Der Consultant soll schuld sein und Schadenersatz zahlen. Inklusive Tipps, wie Sie als Consultant Ihr Business absichern können.

Business-Risiken von Consultants: Das kann schiefgehen

Prinzipiell haben Consultants zwei Arten von Risiken, die ihnen gefährlich werden können: Zum einen können sie bei ihren Kunden finanzielle Schäden (Versicherungsjargon: Vermögensschäden) verursachen (zum Beispiel durch eine Fehlberatung, fehlerhafte Analysen oder Strategieplanungen), für die sie aufkommen müssen. Zum anderen können auch bei ihnen selbst Schäden entstehen (sogenannte Eigenschäden). Hier sind einige Fälle aus der Praxis, die zeigen, was im Consulting-Business schiefgehen kann:

Landwirt verpasst Subventionen, Consultant soll schuld sein

In diesem Fall geht es um einen Unternehmensberater, der sich auf die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe spezialisiert hat. Er sollte einen Landwirt beraten, der mithilfe von Subventionen einen neuen Stall für seine Milchkühe bauen wollte. Die Voraussetzungen, damit die Subventionen gewährt werden: Der neue Stall musste entsprechend EU-Auflagen zur Tierhaltung gebaut werden und die Planungsunterlagen mussten fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingehen. Das Problem: Der Landwirt reichte die Unterlagen zu spät beim Bauamt ein und somit fehlten sie auch in den Unterlagen für die Beantragung der Subventionen. Außerdem waren im Bauplan bestimmte Auflagen, die für die Gewährung der Subventionen notwendig gewesen wären, nicht enthalten. Das Ergebnis: Der Antrag auf Subventionen wurde abgelehnt!

Eine Katastrophe für den Landwirt, denn er hatte mehr als 100.000 Euro für Tiere und Futtermittel sowie ein Bankdarlehen ausgegeben, weil er dachte, die Gewährung der Subventionen sei nur noch reine Formsache. Für ihn war schnell klar, wer schuld an dem Debakel war, nämlich der Consultant. Dieser hätte die Fehler in den Planungsunterlagen bemerken und ihn auf die Frist hinweisen müssen. Daher forderte er die 100.000 Euro in Form von Schadenersatz von dem Consultant zurück.

Die Schuldfrage war in diesem Fall nicht leicht zu beantworten. Denn ein weiterer „Protagonist“ war ein Architekt, der den Neubau des Stalls planen sollte und dem Planungsfehler vorgeworfen werden konnten. Zudem blieb die Frage: Was hat der Landwirt selbst zu verantworten? Kein leichter Fall für die Consulting-Haftpflicht, die sich um die Aufklärung der Schuldfrage kümmerte und die dafür anfallenden Kosten für anwaltliche Beratung, Gutachter und Sachverständige übernahm.

Headhunter vermittelt vorbestraften Finanzvorstand: 145.000 Euro Schadenersatz

In diesem Schadenfall beauftragte ein Großunternehmen einen Headhunter, um einen neuen Finanzvorstand zu suchen. Der Headhunter wurde auch schnell fündig und der von ihm vorgeschlagene Kandidat eingestellt. Nach einiger Zeit bemerkte das Unternehmen jedoch Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung, die sich als Schuld des Finanzvorstands entpuppten. Dieser wurde daraufhin genauer unter die Lupe genommen. Dabei stellte sich heraus, dass er wegen Betruges bereits vorbestraft war. Der Headhunter hatte sich auf die Angaben des Kandidaten verlassen und es versäumt, ein polizeiliches Führungszeugnis einzuholen. Auch den Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse hatte er nicht hinterfragt. Die Kosten für die Einstellung, Einarbeitung und verursachten Unregelmäßigkeiten des Finanzvorstands verlangte das Unternehmen von dem Headhunter zurück: Eine Summe von rund 145.000 Euro! Glück im Unglück: Der Personalvermittler hatte eine Consulting-Haftpflicht abgeschlossen, die die Schadenersatzzahlung übernahm.

Rechtsverletzung: Teure Kundeninfo für Consultant

Dass Consultants auch Risiken abseits von Beratungsfehlern tragen, zeigt dieser Fall. Ein Consultant wollte seine Kunden in regelmäßigen Newslettern mit aktuellen Informationen für Unternehmer versorgen. Um den Inhalt der Newsletter nicht komplett selbst schreiben zu müssen, ergänzte er diesen mit Content aus einem Newsportal, in dem er selbst User war.

In den Nutzungsbedingungen des Newsportals stand jedoch ganz klar, dass die Inhalte nur für persönliche und nicht für Business-Zwecke verwendet werden dürfen. Die Folge: Dem Consultant flatterte eine Abmahnung wegen Lizenz- und Urheberrechtsverletzung ins Haus, Kostenpunkt 2.500 Euro. Auch in diesem Fall war die Berufshaftpflicht, die der Unternehmensberater abgeschlossen hatte, zur Stelle und bezahlte die Schadenersatzsumme.

Fehlerhafte Standortanalyse: Zwei Apotheken sind eine zu viel

Dass ein Apotheker sein neues Geschäft nicht unbedingt in unmittelbarer Nähe zu einer anderen Apotheke eröffnen will, liegt auf der Hand. Und genau um das zu vermeiden, beauftragte ein Apotheker in diesem Fall einen Unternehmensberater mit einer Standortanalyse. Er sollte einen geeigneten Standort für die Neueröffnung der Apotheke finden. Der Consultant empfahl seinem Kunden bald darauf einen für ihn geeigneten Standort und der Apotheker machte sich daran, in sein neues Geschäft zu investieren.

Unglücklicherweise hatte der Consultant bei seiner Recherche übersehen, dass in unmittelbarer Nähe des Standorts zur etwa gleichen Zeit eine andere Apotheke eröffnen sollte. Deren Inhaber hatte keinen Berater für eine Standortanalyse beauftragt. Die Folge des „Apotheken-Überschusses“: Der Apotheker forderte von dem Unternehmensberater Schadenersatz, da er bereits in seine neue Apotheke investiert und langfristige Verträge eingegangen war. Zum Glück für den Berater: Auch er hatte eine Berufshaftpflicht abgeschlossen, die den finanziellen Schaden des Apothekers übernahm.  

Consulting-Haftpflicht: So sichern sich Consultants richtig ab

Diese Beispiele zeigen: Es gibt viele Risiken, die Consultants zum Verhängnis und richtig teuer werden können. Schnell kann durch eine hohe Schadenersatzsumme das komplette Business in Gefahr geraten.

Achtung: In der Consulting-Branche kursiert oft noch der gefährliche Irrglaube, dass jemand, der „nur“ berät, nicht haften muss. Diese Annahme ist falsch und kann teuer werden: Denn haftungsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob ein Consultant berät oder selbst Konzepte umsetzt und ausführt. Er kann für Schäden, die aus seinen Fehlern resultieren, zur Verantwortung gezogen werden!

Aber keine Panik, auch für das Consulting-Business gibt es eine Berufshaftpflicht: Die Consulting-Haftpflicht über exali.de. Sie bietet optimalen Versicherungsschutz für Unternehmensberater, Interim-Manager und Trainer. Dabei ist sie nach dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung aufgebaut. Das heißt, Sie sind bei allen Tätigkeiten im Consulting-Bereich abgesichert, ohne dass diese extra aufgezählt werden. Im Falle eines Schadens übernimmt die Versicherung zunächst die Kosten, um die Schuldfrage zu klären (zum Beispiel für Rechtsanwälte, Sachverständige oder Gutachter). Im Falle einer berechtigten Forderung übernimmt sie die Schadenersatzzahlung. Egal wie der Fall ausgeht, als Consultant sind Sie mit einer guten Berufshaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.

Individueller Schutz durch Zusatzbausteine

Consulting ist nicht gleich Consulting. Damit Sie die Consulting-Haftpflicht auf Ihr individuelles Beratungsbusiness anpassen können, stehen Ihnen verschiedene Zusatzbausteine zur Verfügung. Diese Zusatzbausteine können Sie bei exali.de wählen:

  • Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag: Wenn Ihr Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, übernimmt der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen, die dadurch entstehen, beispielsweise für Honorare oder bereits beauftragte Subunternehmen. Zusätzlich klärt der Versicherer im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob der Rücktritt des Auftraggebers berechtigt war.
  • D&O-Versicherung für Interim-Manager: Dieser Zusatzbaustein bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie als Geschäftsführer einer Beratungsfirma für Pflichtverletzungen persönlich in Haftung genommen werden.
  • Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung: Mit diesem Zusatzbaustein schützen Sie Ihr Consulting-Business vor den Risiken eines Hackerangriffs, Cyber-Erpressung, DoS-Attacken oder anderen Arten von Cyber-Kriminalität. Im Falle eines Hackerangriffs übernimmt der Versicherer beispielsweise die Kosten für die Wiederherstellung Ihrer IT-System, die Beauftragung von Computer-Forensik-Spezialisten oder spezialisierte Anwälten sowie für Krisenmanagement und PR-Beratung.
  • Mergers & Acquisitions Versicherung (M&A): Wählen Sie diesen Zusatzbaustein zu Ihrer Basis-Versicherung, sind Sie abgesichert, wenn Sie als Unternehmensberater Tätigkeiten aus dem M&A-Bereich ausüben (zum Beispiel Beratung bei Unternehmensverkäufen, Bewertung von Liegenschaften, Due Diligence Prüfungen oder bei der Unternehmensnachfolge).

Damit Sie bei einem Schaden sofort Hilfe bekommen, gibt es bei exali.de weder Warteschleife noch Callcenter. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie da!