Ab heute! Gesetzesänderung bringt neues Abmahnrisiko beim Business im Web

Eine Info zu viel oder eine Angabe zu wenig… schon flattert eine Abmahnung in den Briefkasten. Für Unternehmen, die im Netz aktiv sind, lauert hinter jedem Klick das Risiko. Ein neues Gesetz hat die Abmahngefahr – insbesondere für Webshops und Internetportale – noch einmal erhöht. Im Zentrum steht der Dauerbrenner Datenschutz.

Welche Neuerungen das Gesetzt mit sich bringt, erfahrt Ihr heute auf unserer InfoBase.

Noch mehr Acht auf Datenschutz!

Ende des vergangenen Jahres hat der Deutsche Bundestag noch ein Gesetz beschlossen, das für alle Unternehmen im Netz von besonderem Interesse sein dürfte und mit dem heutigen Tag in Kraft getreten ist. Ziel des neuen Gesetzes soll sein, dass die Durchsetzung des Datenschutzrechtes in Zukunft verbessert wird. Deshalb können nun seit 24.02.2016 auch Verbraucherverbände Datenschutzverstöße abmahnen, wodurch der Kreis derer, die Unternehmen oder Werbetreibende abmahnen dürfen noch einmal erweitert wird. Neben Verbrauchern und Wettbewerbern (obwohl dieser Fall eher selten ist) können also jetztauch Verbraucherzentralen abmahnen. Auf einer Liste des Bundesamts für Justiz  sind alle dafür qualifizierten Verbraucherzentralen aufgeführt – aktuell sind es ganze 78 Stück.

Risikosteigerung in der Praxis

Im Klartext bedeutet das für Onlineunternehmen wie Portalbetreiber und Onlinehändler, dass Verbraucherverbände noch stärker darauf achten werden, ob bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden.

Für Wettbewerber ist eine Abmahnung für Datenschutzvergehen nur schwer gerichtlich durchzusetzen, denn es muss nachgewiesen werden, dass durch den Verstoß ein Wettbewerbsnachteil für den Abmahner entstanden ist. Verbraucher haben im Gegenzug nur die Möglichkeit einen Datenschutzverstoß im Zusammenhang mit den eigenen Daten abzumahnen, eine generelle Abmahnung ist nicht möglich. Doch genau diese Möglichkeit wird durch das neue Gesetz nun Verbraucherzentralen eröffnet. In Zukunft kann so generell die Erhebung und Nutzung von Daten abgemahnt werden, sollte sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Verbraucherzentralen können nun quasi zum "Abmahnungs-Rundumschlag" für Datenschutzvergehen ausholen, was weder Wettbewerbern, noch Verbrauchern möglich ist.

Datenschutz wichtig aber anspruchsvoll umzusetzen

Sorgfältiger Datenschutz ist natürlich wichtig, doch die Datenschutzbestimmungen sind gerade in Deutschland nicht immer einfach einzuhalten. Ein Datenschutzvergehen bedeutet nicht automatisch, dass der Unternehmer Kundendaten leichtfertig im Netz an den Höchstbietenden verscherbelt, sondern kann auch bedeuten, dass schlicht übersehen wurde rechtskonform auf Tracking hinzuweisen. Vor dem Gesetz macht es jedoch keinen Unterschied, ob der Datenschutzverstoß absichtlich oder durch ein Versehen erfolgt ist.

Deshalb ist es wichtig, schon im Vorfeld darauf zu achten berufliche Risiken abzusichern. In den Haftpflichtversicherungen für eBusiness und eCommerce über exali.de sind daher auch die finanziellen Folgen einer datenschutzrechtlichen Abmahnung versichert.

Weiterführende Informationen:

© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG