BGH Urteil: Belegtes Fax ist keine Entschuldigung für Fristversäumnis

Bis Anwälte endlich nur noch digital und trotzdem sicher mit dem Gericht korrespondieren können, wird es nach dem Fiasko rund um das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) wohl noch eine Weile dauern. Bis dahin müssen Anwälte in ihrem Alltag oft noch auf das Faxgerät zurückgreifen, das in anderen Branchen längst der Vergangenheit angehört. Dass das Fax Anwälten auch zum Verhängnis werden kann, beweist dieser Fall…

Wenn es eilt, muss das Fax her

Zeitdruck ist der ständige Begleiter von Juristen, nicht zuletzt, weil sie für versäumte Fristen haften müssen. Unter diesem stand auch ein Anwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz an das Landgericht Paderborn per Fax verschicken wollte. Da die Sendungs- und Übermittlungsprotokolle der Geräte zuverlässig sind, hat sich diese Methode in der Praxis bewährt. Die Eingangsfrist für den Schriftsatz des Anwaltes war 24:00 Uhr desselben Tages, also ging er davon aus, diesen rechtzeitig per Fax an das Gericht senden zu können. Den Plan hatte er allerdings ohne die Telefonleitung des LG Paderborn gemacht.

Was tun, wenn das Gerichtsfax stundenlang belegt ist?

Das erste Mal versuchte er das Fax gegen 15:43 Uhr zu verschicken, zu diesem Zeitpunkt war das Gerät allerdings besetzt. Um die Frist einzuhalten, versuchte der Anwalt anschließend immer wieder das Fax zu übermitteln, laut der vorgelegten Protokolle insgesamt 54 Mal bis 20:00 Uhr. Aber das Gerät war die ganze Zeit belegt. Ab 17 Uhr versuchte er schließlich auch das Gericht telefonisch zu erreichen, was ebenso unmöglich war. Folglich entschied er sich gegen 20:00 Uhr nach Hause zu gehen. Am nächsten Tag verlangte der Anwalt die Einsetzung in den vorigen Stand, mit der Begründung, dass weitere Versuche, das Fax zwischen 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu verschicken, nicht zumutbar gewesen wären.

Die gewählte Nummer ist besetzt, bitte bleiben Sie trotzdem dran…

Das Landgericht Paderborn wies den Antrag des Anwalts jedoch ab. Zwar bestätigte das LG, dass das Faxgerät wegen eines anderen 200 Seiten starken Schriftsatzes über mehrere Stunden belegt gewesen ist, damit müsse man bei einem Gerichtsfax allerdings rechnen. Von 20:48 bis 24:00 Uhr sei das Fax durchgehend frei gewesen. Dass der Anwalt in dieser Zeit nicht mehr versuchte zu faxen, wurde ihm als Verschulden ausgelegt. Daher sei eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen.

… findet auch der BGH

Unzufrieden mit dem Urteil des LG Paderborn zog der Anwalt in nächster Instanz vor den BGH. Der war allerdings derselben Meinung wie das Landgericht und begründete seine Entscheidung (Beschluss vom 20.08.2019, Az. VIII ZB 19/18) wie folgt:

  1. Wenn sich der Anwalt für die Übermittlung per Fax entscheidet, muss er auch mit einem belegten Gerät rechnen.
  2. Gerade an Nachmittagen und in den Abendstunden sei ein belegtes Gerichtsfax eher die Regel als die Ausnahme.
  3. In den letzten vier Stunden bis Fristende sei die Wahrscheinlichkeit, dass das Gerät wieder frei ist, immer größer. Das hätte der Anwalt wissen können.

Wir lernen also daraus, wer sich bei Terminsachen auf ein Fax verlässt, bleibt besser bis Fristende im Büro. Alternativen gibt es für Anwälte ja auch kaum, wenn man an den Schlamassel und die Risiken rund um das beA denkt.

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© Kathrin Bayer – exali AG