Keine Angst vor dem Rechtsanwalt – Worauf Onlinehändler achten sollten

Bekanntlich sind Onlinehändler einer Vielzahl rechtlicher Stolpersteine ausgesetzt – man denke nur an die Einführung des neuen Verbraucherrechts im Juni dieses Jahres. Die fehlerhafte Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen führt in der Regel zu kostspieligen juristischen Auseinandersetzungen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsvereine gehören zum Alltag der Händler und Dienstleister, die ihre Waren und Leistungen im Internet anbieten oder dort bewerben. Dennoch scheuen viele Internetanbieter den Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt - aus Angst vor hohen Anwaltskosten. 

Vertragsstrafen liegen in der Regel bei mehreren tausend Euro pro Verstoß
Vorbeugen spart Kosten und vermeidet erhebliche Risiken
Auswahlkriterien: Der Anwalt als qualifizierter Partner
Ein vermeintlich günstiger Anwalt kann sich im Nachhinein als teuer erweisen

Dabei muss qualitativ hochwertige Rechtsberatung nicht teuer sein. Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer erklärt in seinem Gastbeitrag auf unserer InfoBase, warum sich schon für Existenzgründer die Auseinandersetzung mit dem Thema „rechts- und abmahnsicherer Handel im Internet“ lohnt – und worauf Onlinehändler bei der Wahl des Anwalts ihres Vertrauens achten sollten.

Anforderungen an den Onlinehandel wachsen

Der Onlinehandel ist permanenten Rechtsänderungen ausgesetzt. Erst zum 13.06.2014 ist die Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft getreten. Insbesondere für den gesamten Onlinehandel führt dies dazu, dass eine Fülle neuer Regelungen zu beachten ist sowie dass sämtliche Internetshops bzw. Onlineangebote zu überarbeiten und Widerrufsbelehrungen nebst AGB anzupassen sind. 

Aber auch unabhängig davon bestehen weitreichende Belehrungs- und Informationspflichten für Händler. Dazu zählt beispielsweise die Textilkennzeichnung, die Pflicht zur Grundpreisangabe, die Energieverbrauchskennzeichnung, die Altölverordnung oder die Honigverordnung. Auch Vertriebsbeschränkungen kennt das Gesetz, so zum Beispiel das Buchpreisbindungsgesetz, das die Höhe des Verkaufspreises regelt. 

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Vertragsstrafen liegen in der Regel bei mehreren tausend Euro pro Verstoß

Händler und Dienstleister sind daher gut beraten, die gesetzlichen Anforderungen sowie Gesetzesänderungen im Blick zu halten und ihre Angebote stets der aktuellen Rechtslage anzupassen. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. 

Spätestens dann wird auch der Gang zum Spezialisten unvermeidbar, wodurch weitere Kosten entstehen. Aber auch die unbedachte Abgabe von sog. strafbewehrten Unterlassungserklärungen, also dem Versprechen dem Gegner gegenüber, künftig Rechtsverstöße zu vermeiden, kann teuer werden. Denn Verstöße gegen diese strafbewehrten Unterlassungserklärungen führen in der Regel zu Vertragsstrafenforderungen in Höhe mehrerer tausend Euro pro Verstoß. 

Beachtet man zudem, dass die einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang gültig bleibt, können aus ihr existentielle Risiken hervorgehen. 

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Vorbeugen spart Kosten und vermeidet erhebliche Risiken

Spezialisierte Rechtsanwälte gelten als teuer, sodass gerade Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Anbieter keine Alternativen sehen und sich ihrem vermeintlich unvermeidbaren Schicksal ergeben. Dabei muss eine qualifizierte anwaltliche Beratung nicht teuer sein. 

Um Onlinehändler und Internetdienstleister vor den Kosten von Abmahnungen und den Nachteilen strafbewehrter Unterlassungserklärungen zu bewahren, bieten Rechtsanwaltskanzleien, die auf den Handel im Internet und die Bedürfnisse von Onlinehändlern und -dienstleistern spezialisiert sind, sogenannte Shop-Prüfungen an. Auf diesem Wege kann bereits vorbeugend der Forderung nach strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Abmahnkostenerstattung die Grundlage entzogen werden. Einem Abmahner wird damit jedwede Angriffsfläche genommen. 

Die für die Shop-Prüfung anfallenden Kosten liegen in der Regel deutlich unter den Kosten, die sich aus einer begründeten Abmahnung ergeben – ganz zu schweigen von den erheblichen Gefahren, die sich aus strafbewehrten Unterlassungserklärungen ergeben und hierdurch vermieden werden können. 

Seriöse Kanzleien bieten kostenlose Orientierungsgespräche an und unterbreiten im Vorfeld einer Beauftragung schriftliche Angebote. Dies geschieht häufig zu Pauschalhonoraren, die die gesamte Tätigkeit des Anwalts abdecken. 

Gerade für Onlinehändler gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, Onlineshops rechtssicher zu gestalten. So bieten einige Kanzleien den zusätzlichen Service an, rechtzeitig auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen – dies teils völlig kostenlos. Auch werden teilweise regelmäßige Updates zu monatlichen Pauschalen angeboten, um rundum sorgenfrei rechts- und abmahnsicher zu handeln.

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Auswahlkriterien: Der Anwalt als qualifizierter Partner

Bei der Auswahl des Anwalts sollte vor allem auf die Qualifikation und Expertise geachtet werden. Am besten wendet man sich an einen Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz, der einen zusätzlichen Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Neuen Medien (dem sog. Internetrecht) hat. Die Verleihung des Fachanwaltstitels setzt nämlich den Nachweis der Bearbeitung einer großen Anzahl an Fällen – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – voraus. Auch sind die theoretischen Kenntnisse in mehreren Prüfungen nachzuweisen. 

Ebenfalls muss der Fachanwalt den Nachweis regelmäßiger Fortbildungen erbringen, sonst droht ihm der Entzug des Titels. Onlinehändler und Internetdienstleister können also darauf vertrauen, dass ein Fachanwalt sowohl über die theoretische als auch über die praktische Berufungserfahrung verfügt, um sich den wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen kompetent anzunehmen.

Natürlich darf auch auf die Kosten des Rechtsanwalts geachtet werden. Die angebotenen Leistungsspektren sind allerdings vielseitig, sodass sich ein „Preisvergleich“ nicht immer einfach gestaltet.

Wichtig für den Onlinehändler oder den Internetdienstleister sollte sein, dass die anwaltliche Tätigkeit auch wirklich die gesamte Überprüfung der Onlineangebote erfasst. Es kommt leider vor, dass Ratsuchenden oftmals nur das „Grundgerüst“, bestehend aus AGB, Widerrufsbelehrung, Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr und Impressum, zu auffallend günstigen Preisen angeboten wird. 

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Vermeintlich günstiger Anwalt kann sich im Nachhinein als teuer erweisen

Hier kann es jedoch sinnvoll sein, mehr zu investieren und sich für ein Angebot zu entscheiden, das auch die inhaltliche Überprüfung der Angebote umfasst. Es können nämlich nicht nur fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder AGB abgemahnt werden. Auch unzulässige Werbeaussagen (z.B. „2 Jahre Garantie“), unzulässige Werbeversprechen (z.B. „wir sind die Günstigsten am Markt“) oder die Nichtbeachtung von weitergehenden Pflichtinformationen (z.B. Versandkosten, Grundpreise, Garantiebedingungen, Hinweise auf Gewährleistungsrechte) führen regelmäßig zu kostenintensiven Abmahnungen. 

Ein vermeintlich äußerst günstiger Anbieter kann sich somit im Nachhinein als teuer erweisen, wenn zwingend erforderliche Überprüfungen nicht vom Angebotsumfang erfasst sind. Ein seriöser Rechtsanwalt wird selbstverständlich zusagen, dass von dem vereinbarten Honorar auch wirklich die gesamten Leistungen zur Überprüfung der Onlineangebote abgedeckt sind.

Die Angst vor hohen Kosten ist somit unbegründet und sollte nicht davon abhalten, sich präventiv an einen Experten zu wenden. 

Die Chance, kostenlose Orientierungsgespräche wahrzunehmen, baut anfängliche Hürden ab – Rechtsanwalt und Mandant können sich so unkompliziert kennenlernen. Dabei kann auch die Frage nach entstehenden Kosten und Leistungsumfang im Vorfeld geklärt werden. Vorsicht ist günstiger als Nachsicht – und zwar in vielerlei Hinsicht. 

Über  Gastautor Alexander F. Bräuer

Alexander F. Bräuer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er betreut Mandate auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrechts/Designrechts.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist die rechtlich-präventive Betreuung von Online-Händlern und Internetdienstleistern, das sog. Internetrecht / eCommerce-Recht. Er ist Partner der Anwaltskanzlei Weiß & Partner in Esslingen am Neckar.

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