Der Fall IKEA Hackers: Domainrechtsverletzungen mit Folgen

Einen Hocker und zwei Zeitschriftensammler in einen coolen Tisch verwandeln, einen Kleiderständer und wenige Meter Stoff zum Sichtschutz für den Balkon machen, und, und, und – alles kein Problem mit den Tipps der Bastler auf ikeahackers.net. Hier finden sich tausende IKEA-Fans und Do it yourself-Götter zusammen, um Standardware des schwedischen Einrichtungshauses durch Zweckentfremdung und gekonnte Neukombination in einzigartige Möbelstücke zu verwandeln. Bei seinen Lesern ist der seit 2006 von Jules Yap betriebene Blog längst Kult. Weniger beliebt scheint er dagegen bei IKEA selbst zu sein…

Nach acht Jahren wollte IKEA nun plötzlich gegen ikeahackers.net vorgehen. Warum sich das Unternehmen an dem DIY-Blog stört und welche Bedeutung Domain- und Markenrechtsverletzungen dabei spielen, erfahren Sie jetzt.

Abmahnung von IKEA wegen Verletzung ihrer Markenrechte

Seit 2006 sammelt Jules Yap, die eigentlich anders heißt und ihr Pseudonym nach dem IKEA-Stuhl JULES gewählt hat, sogenannte Hacks – also modifizierte IKEA-Möbel. Rund 4.000 hat sie bereits zusammen und genauso viele Menschen haben sich auf ikeahackers.net daran beteiligt. Alle sind sie große Fans des Einrichtungshauses – Fans mit guten Ideen, die sich über Möbel abseits des Mainstreams freuen.

IKEA fühlte sich aber anscheinend von dem Blog bedroht: Im März flatterte ein Brief in den Postkasten von Jules Yap. Darin befand sich eine Abmahnung samt Unterlassungsanordnung wegen Verletzung der Markenrechte des Konzerns. Sie solle die Domain an IKEA übergeben oder die Seite als nicht-kommerziellen Blog weiterführen. Für die Vollzeit-Bloggerin, die die Kosten für ikeahackers.net durch Werbeanzeigen finanziert, war das natürlich keine Option. 

Die Ikea-Hack-Anführerin hatte bereits entschieden, die Seite unter anderer Domain weiterzuführen, um sie nicht aufgeben zu müssen, da wendete sich das Blatt: Die große mediale Aufmerksamkeit und die lautstarken Proteste von Nutzern, Bloggern und Interessierten hatten IKEA dazu gebracht, ihr Vorgehen noch einmal zu überdenken. Vielleicht hatten die Verantwortlichen auch gemerkt, dass der Blog eigentlich kostenlose Werbung für das Unternehmen darstellt. Nun wolle man gemeinsam mit Jules Yap eine Lösung finden, hieß es von offizieller Seite. 

Domainrecht: Wer darf welche Domain wie nutzen?

Eigene Gesetze zum Domainrecht gibt es nicht – vielmehr ist es aus der Anwendung bestehender Normen des Marken- und Namensrechts entstanden. Durch die Anmeldung einer Domain kann unter Umständen gegen bestehende Markenrechte verstoßen werden. Gleichzeitig kann ein Domain-Inhaber gegen Domains, die später registriert wurden und seiner zu sehr ähneln, rechtlich vorgehen. 

Für so manchen Blogger, Freiberufler oder Webworker ist der Wechsel seiner Domain der absolute Supergau. Denn es können nicht nur haufenweise Kunden bzw. Nutzer verloren gehen und der Bekanntheitsgrad enorm unter dem Wechsel leiden, auch müssen beispielsweise Visitenkarten oder Briefpapier neu gedruckt und sämtliche Partner informiert werden. Das alles kostet Zeit und Geld. 

Durchführung einer Markenrecherche

Es gibt nur eine Möglichkeit, diesen Fall zu vermeiden: eine umfassende Markenrecherche im Vorfeld – also VOR Registrierung der Domain. So kann herausgefunden werden, ob Dritte über ältere Rechte an verwechslungsgefährdeten Marken oder Firmennamen verfügen. Das empfohlene Minimum ist dabei die Suche nach identischen Marken bzw. Firmen mit einem identischen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. 

Aber Achtung: Nur per Google zu suchen, reicht nicht aus! Die Register des deutschen, europäischen und internationalen Markenamts sowie das elektronische Handelsregister sollten auf jeden Fall auch durchforstet werden. 

Noch besser ist eine Ähnlichkeitsrecherche. Sie ist zwar teurer als die Identitätsrecherche, verhindert jedoch Ärger mit Konkurrenzmarken, mit denen Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Am sinnvollsten ist es, wenn diese von einem externen Experten durchgeführt wird, der die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie ein bestehendes Markenrecht verletzen, genau abschätzen kann.

Wer vorher selbst ein wenig recherchieren möchte, kann das mithilfe der kostenlosen Einsteigerrecherche des Deutschen Paten- und Markenamts (DPMA) tun. Hier können bereits registrierte, gleichnamige Marken mit Wirkung für Deutschland gefunden werden. Auch eine Domainrecherche kann nicht schaden – wie der Fall ikeahackers.net ja deutlich gezeigt hat. 

Übrigens: Bloß weil ein identischer Markenname bereits existiert, muss das nicht das Aus für die eigene Idee bedeuten. Zu betrachten ist nämlich immer auch das Produkt bzw. der Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist. Besteht keine Verwechslungsgefahr, d.h. kommen sich die beiden Marken im Geschäftsverkehr nicht in die Quere, so können sie auch beide genehmigt werden. 

Absicherung von (Marken-)Rechtsverletzungen

Markenrechte können nicht nur durch die Verwendung einer Domain verletzt werden, auch für Firmennamen, Logos und Slogans gilt: Besser vorher informieren, ob bereits Schutzrechte dafür vorliegen. Denn wenn der Name eines Unternehmens nach Jahren der Geschäftstätigkeit gewechselt werden muss, ist das mehr als ärgerlich.

Neben den Markenrechten gibt es einige Schutzrechte mehr, die es im Business (und nicht nur dort) zu beachten gibt. Neben dem Urheber- und dem Lizenzrecht sowie dem Namen- und Persönlichkeitsrecht sind das Wettbewerbsrecht und Datenschutzgesetze zu nennen. 

All diese Aspekte stetig im Blick zu haben, erfordert viel Aufmerksamkeit und kostet Zeit, die nicht immer vorhanden ist. Deshalb ist es ratsam, sich gegen Schutzrechtverstöße mit einer speziellen Berufshaftpflicht abzusichern. Sie übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter und kommt im Schadenfall für Schadenersatzforderungen auf. 

© Nele Totzke – exali AG