IT Haftpflicht: Historische Entwicklung, Hintergründe / Probleme und Begriffserklärungen (Teil 3 - Checkliste)

Wenn der IT Freiberufler eine IT-Haftpflichtversicherung abschließt, was muss diese Versicherung leisten? Viele Fragen rund um die historische Entwicklung der IT Haftpflicht, Probleme, Hintergründe und Begriffserklärungen hat exali-Geschäftsführer Ralph Günther in dieser mehrteiligen Serie zum Thema „IT Haftpflicht für Freiberufler“ aufgegriffen. Im letzten Teil erklärt er, worauf IT Freiberufler oder IT Dienstleister beim Abschluss einer IT Haftpflicht achten sollten – eine Checkliste.

Checkliste: Wichtige Versicherungskriterien für die IT Branche

Wie wir in Teil 2 der Artikelreihe gesehen haben, gibt es IT Haftpflicht-Konzepte, die mit vielen Einschränkungen aufwarten. Und es gibt Angebote, die dem IT Freiberufler oder IT Dienstleister weitreichenden Versicherungsschutz bieten.

Bei Neuabschluss oder Überprüfung einer bestehenden IT Haftpflicht sollten selbständige IT-Experten deshalb auf folgende Kriterien achten – zu denen es auf dem Markt Versicherungsangebote zu vernünftigen Preisen gibt. Ein Hinweis: Meine Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

1. Pauschale Deckungssummen

Vereinbaren Sie pauschale Deckungssummen von Sach- und Vermögensschäden, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Alternativ denkbar ist ein Angebot, bei dem die Versicherungssumme für Vermögensschäden ausreichend hoch bemessen ist (ab 500.000 Euro) und bei dem der Versicherer durch eine klare Definition des Vermögensschadens ausreichende Rechtssicherheit schafft.

Der IT Haftpflicht Versicherer sollte dem IT Freiberufler als Standard Versicherungssummen für Vermögensschäden zwischen 500.000,00 und 2,5 Mio. Euro anbieten, damit er für die entsprechenden Risiken in den Projekten sowie eventuelle Vorgaben von Auftraggebern gerüstet ist.

 2. Sublimite (Unterversicherungssummen) vermeiden

Der Versicherungsschutz sollte nicht durch eine Reihe von Sublimiten (Unterversicherungssummen) eingeschränkt werden. Lassen Sie sich nicht durch hohe Versicherungssummen ködern, die im Kleingedruckten wichtige Bereiche wie Tätigkeitsschäden, Rechtsverletzungen, Produkthaftung oder Folgeschäden der Summe nach einschränken.

3. Offene Deckung für IT Tätigkeiten

Wählen Sie IT Haftpflicht Versicherungen, die eine "offene Deckung" vorsehen, d.h. die keine abgeschlossene Aufzählung an versicherten Risiken oder Tätigkeiten beinhalten. Dies wird im Projektgeschäft mit seinen wechselnden Anforderungen problematisch.

Achten Sie bei Angeboten ohne offene Deckung auf die sogenannte Vorsorgeversicherung (automatische Mitversicherung für nach Vertragsabschluss neu hinzu gekommene Risiken) bis zur Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe. Nur so stellen Sie sicher, dass auch neue Projekte mit anderen Tätigkeitsschwerpunkten in vollem Umfang mitversichert sind.

4. Örtliche Geltung der Versicherung

Da selbständige IT Freiberufler oder IT Dienstleister meist ortsungebunden arbeiten, sollte die IT Haftpflicht Versicherung einen weltweiten Versicherungsschutz bieten. Selbst die Mitversicherung der USA und von Kanada ist mittlerweile möglich. Sonderregelungen, z.B. durch eine höhere Selbstbeteiligung, sind dabei üblich.

5. Freie Mitarbeiter/ Subunternehmer

Der Einsatz freiberuflicher Mitarbeiter und Subunternehmer sollte mitversichert sein.

Anmerkung: Sind Subunternehmer mitversichert, ist es üblich, dass der Versicherer nach Abwicklung des Schadensfalles den Subunternehmer (bei entsprechendem Verschulden) in Regress nehmen kann. Diese Klausel ersetzt daher nicht den eigenen IT Haftpflicht Vertrag des Subunternehmers.

6. Transparente Versicherungsbedingungen

Der IT Haftpflicht sollte einfache, verständliche und möglichst transparente Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen. Dabei sind Versicherungsbedingungen von Vorteil, die nicht auf AHB oder AVB basieren, sondern frei formuliert und speziell für den IT Bereich verfasst wurden (eigenes Wording).

Die Versicherungsbedingungen sollten keine Differenzierung des Schadens vor und nach Erbringung der Leistung vornehmen.

7. Vertragliche Haftung

Im IT Bereich können 2/3 aller Schadenfälle auf die Verletzung vertraglicher Pflichten zurückgeführt werden. Daher sollten nicht nur gesetzliche Haftpflichtansprüche abgedeckt sein, sondern auch die sogenannte „vertragliche Haftung“ wie:

8. Versicherungsumfang der IT Haftpflicht:

Vermeiden Sie unbedingt Leistungsausschlüsse wie:

Anmerkung: IT Dienstleister, die sich auf Softwareimplementierung oder Websysteme spezialisiert haben, sollten auch den Ausschluss von Leistungsverzögerungen vermeiden.

9. Optionale Eigenschadenversicherung

Bedenken Sie, dass Sie auch existenziellen Risiken in Form von Eigenschäden ausgesetzt sein können – zum Beispiel:

Daher sollte der IT Versicherer auch die optionale Mitversicherung von Eigenschäden anbieten.

10. Selbstbeteiligung der IT Haftpflicht:

Vermeiden Sie im Haftpflichtbereich prozentuale Selbstbeteiligungen, wie sie im Vermögensschadenbaustein gerne mit 10% (mind. 250 €, max. 15.000 €) angeboten werden (Ausnahme ist die Eigenschadenversicherung).

Wählen Sie stattdessen eine feste Selbstbeteiligung – auch fixer Selbstbehalt genannt (z.B. 500 € oder 1.000 €). Im Schadensfall ist so die finanzielle Belastung für Sie kalkulierbar.

Auch ein zeitlicher Selbstbehalt bei Betriebsunterbrechung (z.B. in den ersten 24 oder 48 Stunden) sollte vermieden werden. Gerade für IT Freiberufler kann bereits ein Ausfall von mehreren Stunden finanziell nicht mehr tragbar sein.

11. Vertragslaufzeit:

Wählen Sie bei der IT Haftpflicht Versicherung eine Vertragslaufzeit von nur einem Jahr, um flexibler auf Marktveränderungen reagieren zu können. Lassen Sie sich nicht durch Laufzeit-Rabatte zu einer langen Vertragsdauer verleiten. Ein Angebot muss auch ohne Sonderrabatte wettbewerbsfähig sein.

12. Schadenservice:

Der Schadenservice der IT Haftpflicht spielt eine entscheidende Rolle, insbesondere für den passiven Rechtsschutz. Der ausgewählte Versicherer sollte langjährige Erfahrung in der Abwicklung von IT Schäden haben.

Anmerkung: Dieser Punkt ist zugegebenermaßen ein „weiches Kriterium“, da es für einen Außenstehenden schwer zu überprüfen ist. Eine Möglichkeit wäre, Ihren zuständigen Vertreter oder Makler nach den letzten ihm bekannten IT-Schäden und deren Abwicklung bei seiner Versicherung zu fragen. Eine ausführliche Antwort wäre ein erstes Indiz für entsprechende Erfahrung.

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