IT-Freelancer importiert falsche Preisliste im Webshop – ein Schadenfall
Neue Preisliste, neue Fehler?
Ein IT-Dienstleister war mit der Programmierung und laufenden technischen Betreuung eines Onlineshops beauftragt. Dieser Shop bietet Produkte unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP). Die zugehörige Preisliste aktualisierte der Großhändler jede Nacht. Der IT-Dienstleister importierte die neue Liste im Anschluss. Nach einiger Zeit kam es zu einer Neuerung: Das Format der Preisliste änderte sich. Der IT-Dienstleiter importierte die Liste wie gewohnt – allerdings in die falsche Spalte.
Wer ist verantwortlich für 4.000 Euro Umsatzausfall?
Das Versäumnis fiel den Verantwortlichen anfangs nicht weiter auf. Das galt jedoch nicht für die aufmerksame Kundschaft. Denn das Versäumnis des IT-Dienstleisters hatte dafür gesorgt, dass diverse Parfüms etliche Prozent günstiger waren als die UVP. Damit nicht genug, lagen die Summen sogar auch noch unter dem Einkaufspreis.
Erst nach einer Woche verdächtig hoher Verkaufszahlen bemerkte der Shop-Betreiber den Fehler. Zwar konnte der IT-Dienstleister die Preise schnell korrigieren. Für den Umsatzausfall von circa 4.000 Euro nahm der Betreiber des Onlineshops ihn trotzdem in Haftung.
Im Falle eines Schadens ist schnelle und unkomplizierte Hilfe gefragt. Wie eine moderne Berufshaftpflicht im Schadenfall reagiert, erfahren Sie hier: Was macht eine Berufshaftpflicht im Schadenfall?
Wie sichert eine Berufshaftpflicht IT-Freelancer ab?
Dieser Schadenfall ist ein Lehrstück für die Haftungsrisiken von IT-Dienstleistungen im eCommerce. Es handelt sich um einen klassischen Vermögensschaden. Eine moderne IT-Haftpflicht deckt auch diese Szenarien ab.
Achten Sie dabei auf „Experimentier- und Erprobungsklauseln“ in Ihrem Versicherungsvertrag. Diese Klauseln klingen zum Beispiel folgendermaßen:
„Nicht versichert sind Ansprüche aus Sach- und Vermögensschäden (….) die nicht nach dem Stand der Technik oder in sonstiger Weise ausreichend erprobt waren.“
Suchen Sie sich am besten einen Versicherer, der auf derartige Klauseln verzichtet. Denn sonst sind berufliche Leichtsinnsfehler wie in diesem Schadenfall im schlimmsten Fall nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss genau. Denn Fehler passieren – insbesondere bei Vorgängen, in denen Sie viel Routine entwickelt haben.