Gefährliche Lücke: Warum die Rechtschutzversicherung Journalisten bei Schadenersatzforderungen nicht absichert

Die Recherche ist abgeschlossen, der Artikel getippt, ein Magazin zur Veröffentlichung gefunden – und dann das: Stellen Sie sich vor, Sie schreiben als freiberuflicher Journalist einen Beitrag und verletzen damit versehentlich die Persönlichkeitsrechte eines Dritten. Er schaltet seinen Anwalt ein – und plötzlich befinden Sie sich mittendrin im Hagel von Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadenersatzforderung. Glücklicherweise haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und können sich beruhigt zurücklehnen: Sie wird schon richten, was Ihr Artikel ausgelöst hat. Doch das kann ein gefährlicher Irrtum sein: Spätestens, wenn es um Schadenersatzforderungen geht, stehen Sie trotz Rechtsschutzversicherung alleine mit den Kosten da. 

Was die Rechtsschutzversicherung für Journalisten kann und wo ihre Grenzen liegen, warum die Media-Haftpflicht diese Lücke schließt und was der darin integrierte “Passive Rechtsschutz“ leistet, nehmen wir von exali.de unter die Lupe.

Rechtsschutzversicherung vs. Vermögensschadenhaftpflicht – Leistungen auf einen Blick

Freiberufliche Journalisten sind häufig „Einzelkämpfer“: Passiert ein Fehler, sind es nicht Auftraggeber wie Verlage oder Agenturen, die für den Schaden gerade stehen – sondern der Kreative selbst. Ein Risiko, vor dem man sich durch eine entsprechende Versicherung schützen kann. Nur welches Produkt ist das Richtige?

Um das an einem Beispiel deutlich zu machen: Als Journalist binden Sie in Ihren Beitrag ein Foto ein, besitzen daran aber nicht die notwendigen Nutzungsrechte. Wenig später flattert Ihnen eine Abmahnung ins Haus, inklusive Schadenersatzforderung. 

Rechtsschutzversicherung und die Vermögensschadenhaftpflicht (Media-Haftpflicht) decken in der folgenden rechtlichen Auseinandersetzung unterschiedliche Kosten ab. Wichtigste Unterscheidung ist dabei die Absicherung von Schadenersatzforderungen: Im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung (kurz RSV), die einen Journalisten nie von einer Schadenersatzforderung freistellt, sorgt die Media-Haftpflicht für die Abwehr unberechtigter Ansprüche und übernimmt ggf. den Schadenersatz. 

Die folgende Tabelle zeigt vereinfacht, was die beiden Versicherungsprodukte leisten:

  Rechtschutz-
Versicherung
Media-Haftpflicht
Übernahme v. Schadenersatzforderungen
durch Auftraggeber
 
 
Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
 
 
Schutz bei Rechtsverletzungen
(z.B. Marken-/ Urheberverletzungen gegenüber Dritten)
 
 
Schutz bei Wettbewerbsrechtsverletzungen
gegenüber Dritten
 
 
Schutz bei Ansprüchen aus individuell vereinbarten Verträgen
 
    ¹
 
Gerichtliche Auseinandersetzungen mit Finanzamt/
Berufsgenossenschaft/ Mobilfunkanbieter 
 
 
Durchsetzen eigener Ansprüche
 
    ²
 
Kostenübernahme in strafrechtlichen Fällen
 
    ³
 

¹ bezieht sich nur auf Ansprüche aus so genannten Nebengeschäften (z.B. Leasingvertrag Kopierer)

² nicht in Zusammenhang mit Rechten aus geistigem Eigentum, siehe bspw. Musterbedingungen des GDV: „In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: (…) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.“

³ nur im Rahmen der Gebührenordnung; bei der Sonderform Spezial-Strafrechtsschutz ist eine freie Wahl z.B. des Verteidigers möglich

Übernahme Rechtsanwaltskosten & Co.: Was die Rechtsschutz-Versicherung kann

Wichtiger Partner in Sachen Rechtsstreit: Kommt es zur rechtlichen Auseinandersetzung, deckt eine Rechtsschutzversicherung für selbständige Journalisten die Kosten für den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Zudem kommt er für Gerichts-, Gutachter-/Sachverständigen- und Zeugenkosten auf.

Damit bietet die Rechtsschutzversicherung sinnvollen Schutz in Sachen Durchsetzung eigener Ansprüche – aber auch Verteidigung. Denn in diesem Zusammenhang kann es schnell zu Aufwendungen kommen, die den Freiberufler an den Rand des Ruins treiben, müsste er sie aus eigener Tasche zahlen.

Grenze Rechtschutzversicherung: Kein Schutz bei Schadenersatzforderungen und Rechtsverletzungen

Aber Achtung: Die Rechtsschutzversicherung hat im Wesentlichen zwei große Nachteile: 

Erstens sind Rechtsverletzungen (z.B. Verstöße gegen das Urheber-, Namens- oder Persönlichkeitsrecht), die zu den häufigsten Schadenfällen der in der Medien- und Kreativbranche gehören, nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (kurz ARB) allgemein vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 

Zweitens deckt eine Rechtsschutzversicherung keine Schadenersatzzahlungen ab, wie bereits aufgezeigt.

Die wichtigsten Einschränkungen im Überblick:

Damit bietet ein Firmenrechtsschutz/ gewerblicher Rechtsschutz in vielen für freiberufliche Journalisten wichtigen Bereichen keinen Versicherungsschutz. 

Media-Haftpflicht: Schadenabwehr & passiver Rechtsschutz

In der beruflichen Praxis von Journalisten kann die Tatsache, dass die Zahlung von Schadenersatz KEINE Leistungskomponente der Rechtsschutzversicherung ist, teure Konsequenzen haben. Diese Lücke kann durch eine Vermögensschadenhaftpflicht für die Medien-Branche– auch Media-Haftpflicht  genannt – geschlossen werden.

Die Media-Haftpflicht deckt Schadenersatzforderungen seitens Dritter ab, die durch Fehler des freiberuflichen Journalisten entstehen. Dabei sind auch Rechtsverletzungen versichert, wie Verstöße gegen Urheber-, Persönlichkeits-, Namens-, Marken-, Wettbewerbs- und Lizenzrechte.

Zudem spielt der in die Media-Haftpflicht integrierte „Passive Rechtschutz “ eine wichtige Rolle: Der Versicherer übernimmt die Kosten (Rechtsanwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Reisekosten) im Zusammenhang mit der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder einstweiliger Verfügungen.

Passiver Rechtsschutz bedeutet, dass sich die Versicherungsleistung auf die professionelle Schadenabwehr bezieht – nicht auf die Durchsetzung eigener Ansprüche, wie bei einer Rechtsschutzversicherung.

Fazit: Auf die Frage vieler Journalisten, womit sie ihre beruflichen Risiken besser absichern können – einer Rechtsschutzversicherung oder einer Vermögensschadenhaftpflicht wie der Media-Haftpflicht – gibt es deshalb nur eine Antwort: Es gilt das Motto „sowohl – als auch“.
Zumindest sollte klar sein, dass eine Rechtschutzversicherung keine „Stand-alone-Lösung“ sein kann, allenfalls eine Ergänzung der Vermögensschadenhaftpflicht.

Weiterführende Informationen

© Flora Anna Grass – exali AG