Wann ist Webdesign urheberrechtlich geschützt?
Welche Regeln gelten für das Urheberrecht im Webdesign?
Wenn Sie wissen wollen, ob ein Webdesign gesetzlich geschützt ist, achten Sie auf folgende Kriterien:
- Für typische Funktionen und Anordnungen wie zum Beispiel die Navigation oder Warenkorb-Systeme liegt die Hürde für urheberrechtlichen Schutz hoch.
- Bei den Inhalten einer Website sind die Voraussetzungen für Urheberrechtsschutz dagegen schnell erreicht. Selbst erstellte Texte, Fotos, Grafiken, Datenbanken und sogar individuelle AGB können bereits Schutz genießen.
- Bei manchen Websites kommen im Backendbereich einer Website individuelle Programmierungen zum Einsatz. Diese genießen potenziell Urheberrechtsschutz als Sprachwerk.
Diese Punkt zeigen: Das Urheberrecht schützt keine Ideen, sondern nur deren Umsetzung.
Wie können Sie Ihre Website rechtssicher gestalten?
Die Entscheidung, ob urheberrechtlicher Schutz besteht, ist stets vom Einzelfall abhängig. Entscheidend ist die Schöpfungshöhe. Sie gibt an, wie viel Kreativität dem Webdesign zugrunde liegt. Dramburg rät in seinem Beitrag dringend davon ab, fremde Designs einfach zu kopieren – hier drohen sonst horrende Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.
Wie Sie im Worst Case richtig auf eine Abmahnung reagieren, lesen Sie hier: Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?
Eine rechtlich sichere Patentlösung zum Thema Webdesign und Urheberrecht existiert nicht. Umso wichtiger ist eine Onlinepräsenz, die auf eigenen Ideen und eigener (Programmier-) Leistung basiert. Damit sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite. Zusätzliche heben Sie sich von der Masse ab und präsentieren ihr Angebot möglichst authentisch.