Wann ist Webdesign urheberrechtlich geschützt?

Gutes Webdesign ist wichtig, damit eine Onlinepräsenz aus der Masse heraussticht. Um das zu erreichen, bedienen sich viele Website-Besitzerinnen und -Besitzer an vorhandenen Designs. Was ist dabei erlaubt? Und wie können Freelancer ihre Website rechtssicher gestalten? Rechtsanwalt Sebastian Dramburg gibt in seinem Beitrag auf gruendersezne.de Einblick in die Rechtsprechung.

Welche Regeln gelten für das Urheberrecht im Webdesign?

Wenn Sie wissen wollen, ob ein Webdesign gesetzlich geschützt ist, achten Sie auf folgende Kriterien:

Diese Punkt zeigen: Das Urheberrecht schützt keine Ideen, sondern nur deren Umsetzung.

 

Wie können Sie Ihre Website rechtssicher gestalten?

Die Entscheidung, ob urheberrechtlicher Schutz besteht, ist stets vom Einzelfall abhängig. Entscheidend ist die Schöpfungshöhe. Sie gibt an, wie viel Kreativität dem Webdesign zugrunde liegt. Dramburg rät in seinem Beitrag dringend davon ab, fremde Designs einfach zu kopieren – hier drohen sonst horrende Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.

Wie Sie im Worst Case richtig auf eine Abmahnung reagieren, lesen Sie hier: Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?

Eine rechtlich sichere Patentlösung zum Thema Webdesign und Urheberrecht existiert nicht. Umso wichtiger ist eine Onlinepräsenz, die auf eigenen Ideen und eigener (Programmier-) Leistung basiert. Damit sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite. Zusätzliche heben Sie sich von der Masse ab und präsentieren ihr Angebot möglichst authentisch.